Das in der konstituierenden Sitzung des Hohenbrunner Gemeinderats im Mai 2020 beschlossene, weitreichende Akteneinsichtsrecht für Gemeinderatsmitglieder war doch rechtens und nicht zu beanstanden. Mit diesem Ergebnis endete das Petitionsverfahren, das Martina Kreder-Strugalla kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit einer entsprechenden Eingabe an den Bayerischen Landtag angestoßen hatte. „Die Petition war eine meiner letzten Aktivitäten als Gemeinderätin, die damit erreichte Klärung ein nachträgliches „Abschiedsgeschenk“ an die Gemeinderatskolleg*innen“.
Worum ging es? Der Gemeinderat Hohenbrunn beschloss auf Antrag der GRÜNEN Fraktion eine Änderung des Akteneinsichtsrechts für Gemeinderatsmitglieder. Die Geschäftsordnung sah nun vor, dass Gemeinderät*innen zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht erhalten, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen. Bisher galt die Regelung, dass Akten lediglich zu Beschlusspunkten der aktuellen Sitzung eingesehen werden können. Bürgermeister Straßmair hielt die neue, weiter reichende Regelung für nicht zulässig und beanstandete den Beschluss. Er bekam Rückendeckung von der Rechtsaufsicht im Landratsamt München. Der Beschluss wurde daraufhin im Juli 2020 wieder aufgehoben, die alte Regelung wieder in Kraft gesetzt.
Damit wollte sich Kreder-Strugalla nicht ohne weiteres abfinden. Das angestrebte Akteneinsichtsrecht sollte nicht beliebig, aus persönlicher Neugierde oder für private Interessen in Anspruch genommen werden, sondern ausschließlich der Aufgabenerfüllung kommunaler Mandatsträger*innen dienen. Antrag und Beschluss standen damit im Einklang mit einer offiziellen Stellungnahme des Innenministeriums von 2015, wonach es dem Gemeinderat freistehe, im Rahmen seiner Geschäftsordnung individuelle Auskunfts- und/oder Einsichtsnahmerechte für Gemeinderatsmitglieder zu begründen. Im Übrigen war ein solches Akteneinsichtsrecht längst in den Geschäftsordnungen anderer bayerischer Gemeinden verankert und vielerorts gängige Praxis.
Welche Möglichkeit gab es nun noch, um die widersprüchlichen Auffassungen klären zu lassen und zu einem in seiner Reichweite wirklich aufgabenadäquaten Akteneinsichtsrecht zu kommen? Der kommunalpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion Johannes Becher gab Kreder-Strugalla den Rat, sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag zu wenden. Ein guter Rat! Ihre Eingabe wurde nun gestern (17.03.2021) im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport in öffentlicher Sitzung behandelt. Die vom Ausschuss erbetenen Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration fielen eindeutig aus: Der Beschluss des Hohenbrunner Gemeinderats vom 12. Mai 2020 war rechtskonform und nicht zu beanstanden. Die Ausschussmitglieder votierten schließlich einstimmig dafür, das Petitionsverfahren in diesem Sinne zu beschließen. Die Regierung von Oberbayern wird als Aufsichtsbehörde das Landratsamt München auf die dargelegte Rechtsauffassung hinweisen.
Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion kann und wird nun beantragen, dass die Geschäftsordnung erneut geändert und das Akteneinsichtsrecht so weitreichend wie möglich gefasst wird.
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