Kreisverkehr B 471 Putzbrunner Straße
Der erste Tagesordnungspunkt betraf den geplanten Kreisverkehr an der B 471, Putzbrunner Straße, beim Sportplatz. Die Gemeinde versucht schon seit vielen Jahren, an dieser Stelle einen Kreisverkehr zu errichten, um den Verkehr an der Ortseinfahrt zu entschleunigen und sichere Übergänge zum Sportplatz zu schaffen. In der Vergangenheit wurde das von der übergeordneten Straßenbaubehörde als nicht erforderlich abgelehnt. Im Zusammenhang mit der Planung eines Supermarkts südlich des Sportplatzes will das Straßenbauamt den Kreisel jetzt allerdings genehmigen. Bürgermeister Straßmair fand dazu die goldenen Worte: „Der Supermarkt braucht keinen Kreisel, aber der Kreisel braucht den Supermarkt.“
Kritisiert wurde in der Sitzung von verschiedenen Seiten die Rad- und Fußwegführung. In dem vorgelegten Plan ist noch nicht der Rad- und Fußweg an der Putzbrunner Straße entlang des Neubaugebiets eingezeichnet. Die Kurve des Geh-/Radweges in Richtung Supermarktgelände erscheint zu schmal, weil sich dort ja Fuß- und Radverkehr aus beiden Richtungen mit dem Verkehr zum Sportplatz trifft, der nahe an der Ausfahrt des Kreisels queren soll. Die Führung des Rad- und Fußverkehrs entspricht nicht dem, was von einer zeitgemäßen sicherheitsorientierten Planung zu erwarten wäre, wie sie etwa in der Publikation „Einladende Radverkehrsnetze“ des Bundesverkehrsministeriums gezeigt wird:
Natürlich erlaubt der begrenzte Platz an der Stelle beim Sportplatz keine allzu großzügige Lösung. Es ist aber zu hoffen, dass bis zur endgültigen Ausführung noch einige Verbesserungen eingeplant werden. Die Kosten werden mit insgesamt 830.000,00 € beziffert. Hinzu kommt der Erwerb einiger Grundstücksflächen. Der Gemeinderat entschied schließlich mit einer Gegenstimme, den Kreisverkehr im Jahr 2024 zu errichten, Finanzmittel in Höhe von 950.000,00 € im Haushalt 2024 einzuplanen und den Bürgermeister mit dem notwendigen Grunderwerb zu beauftragen.
Bebauungsplan Nr. 90 – Schule und Wohnen beim Wasserwerk
Zur Abstimmung stand der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 90 für das Gebiet westlich der S-Bahnlinie und nördlich der Taufkirchener Straße, wo eine Realschule und ein Wohngebiet errichtet werden sollen.
Die bisher vorgelegten Planungen für das Wohngebiet sehen mehrere größere Mehrfamilienhäuser mit Firsthöhen zwischen 13,5 und 16,5 Metern und einige Reihenhaus-Gruppen im Süden vor. Der Innenbereich in der Mitte soll als grüne Freifläche gestaltet werden, auf der auch das Regenwasser aus dem Areal versickern kann. Das Gebiet soll an der Hohenbrunner Straße einen zentralen Bereich mit Mobilitätsstation und Besucherparkplätzen erhalten und im Innenbereich autofrei bleiben. Bewohnerparkplätze sind in einer ringförmigen Tiefgarage unter den Gebäuden geplant.
In der Debatte wurden genauere Festlegungen zur Entwässerung und Regenwassernutzung, zur Verwendung von Recycling-Beton, zu Photovoltaik und Solarthermie, zu Fahrradparkplätzen und zu Lademöglichkeiten für E-Autos angeregt. Georg Bauer (GRÜNE) betonte, dass zur Verkehrsvermeidung auch wohnortnahe Angebote an Einkaufsmöglichkeiten und Kinderbetreuung sinnvoll seien. Im Protokoll der Sitzung wurden zahreiche Fragen und Anregungen sowie einige zu klärende Ungereimtheiten in den vorgelegten Gutachten vermerkt, wie etwa uneinheitliche Gebäudebezeichnungen oder das Fehlen von Angaben zur Schalleinwirkung in den oberen Stockwerken. Noch nicht endgültig gekärt ist die Zahl der zu errichtenden Kfz-Stellplätze. GR Vogelsang schlug vor, die Gebäudehöhen zu reduzieren und dafür anstelle der Reihenhäuser ein weiteres Mehrfamilienhaus zu errichten, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Wir als grüne Fraktion hatten verlangt, die gemeindliche Richtline zur Sozialen Bodennutzung (SoBoN) zum Bestandteil der Beschlussfassung zu machen. Es bestand weitgehend Einigkeit, im Rahmen der SoBoN eine Anzahl günstiger Wohnungen verschiedener Förderungsmodelle und Preisklassen zu errichten, um Wohnraum für Menschen mit niedrigerem Einkommen, Gemeindebedienstete der unteren Gehaltsstufen und Angehörige von „Blaulichtorganisationen“ wie Feuerwehr oder Rettungsdienste zu schaffen. Entsprechende Regelungen werden in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Erbauer festgelegt.
Schließlich billigte der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit allen Anlagen und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Anfragen
Die Verwaltung sagte auf Anfrage die Erstellung einer detaillierten Auflistung zu Lage und Art der derzeit genutzen Flächen im Waldbereich der MUNA zu.
Bahnhofsgebäude in Hohenbrunn
Im Zuge der Neugestaltung des S-Bahnhofs Hohenbrunn ist der Abriss des bestehenden alten Bahnhofsgebäudes geplant, um an dieser Stelle eine Rampe für den barrierefreien Zugang zu errichten. Das Gebäude wird seit vielen Jahren vom Verein der Eisenbahnfreunde München Land für Modellbahnanlagen genutzt. Verschiedentlich waren Forderungen zu einem Erhalt des Gebäudes laut geworden, die auch mit seinem historischen Charakter begründet wurden. Zuletzt hatte auch die Deutsche Bahn einen Plan vorgelegt, in dem die Rampe etwas schmäler und zu drei statt zwei Bahnen gefaltet dargestellt wird, so dass der Bahnhof erhalten bleiben könnte. Für Personen im Rollstuhl, mit Rollator, Kinderwagen oder geschobenem Fahrrad hätte das allerdings eine weitere Kehre und mehr Enge bei Begegnungen bedeutet. Der Bürgermeister gab zu bedenken, dass der Erhalt des Gebäudes erhebliche Sanierungskosten mit sich bringen würde. Nach längerer Debaitte votierte das Gremium dafür, es bei der ursprünglichen Plnung mit Abriss des Bahnhofs zu belassen.
Wolfgang Schmidhuber
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