Gemeinderat am 25.01.2024

Bericht aus dem Gemeinderat - Immer aktuell informiertAusscheiden von Pauline Miller und Nachfolge

Pauline Miller vom Bürgerforum hat ihr Mandat im Gemeinderat niedergelegt, als Nachfolger wurde Tilo Hofmann, ebenfalls Bürgerforum, vereidigt. Drei in der Kommunalwahl von 2020 besser platzierte Kandidierende der gemeinsamen Liste von ÜWG/FW/Bürgerforum standen nicht mehr zur Verfügung. Die vakant gewordenen Ausschusssitze wurden gemäß den Vorschlägen des Bürgerforums neu vergeben. Als Nachfolgerin im Verbandsrat für den Zweckverband staatlich weiterführender Schulen im Südosten des Landkreises Münchens wurde Petra Schulz-Geßl (FDP) bestimmt.

Bebauungsplan Nr. 86 „östlich der Putzbrunner Straße B471“

Der Bebauungsplan Nr. 86 wurde seit Oktober 2020 als vorhabenbezogener Bebauungsplan geführt. Das bedeutet unter anderem, dass nur der bauwillige Vorhabenträger berechtigt ist, aufgrund dieses Plans zu bauen. Rechtliche Schritte eines Nachbarn und ein vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Auftrag gegebenes neues Schallschutzgutachten führten letztlich dazu, dass der Senat den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan sah für den Bereich der Wohnbebauung ein reines Wohngebiet vor, in dem höhere Anforderungen an den Schallschutz gelten, als in einem „Allgemeinen Wohngebiet“, in dem auch andere Nutzungen, wie z.B. Sozialeinrichtungen, möglich sind. Er soll nun durch einen Angebotsbebauungsplan ersetzt werden, der verschiedene Nutzungen z.B. als Geschossfläche festlegt, die der Bauherr später im Bauantrag nachzuweisen hat. Eine planungsersetzende Neuaufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ermöglicht es, frühere Beteiligungsverfahren als zuvorige „Unterrichtung und Erörterung auf anderer Grundlage“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu betrachten und so ein komplett neues Verfahren mit allen vorgeschriebenen Anhörungen zu vermeiden. Der Gemeinderat folgte der Beschlussvorlage der Verwaltung bei einer Gegenstimme.

Vergabe Offenes Ganztagesangebot an den gemeindlichen Grundschulen

Bei der letzten Ausschreibung für das Offene Ganztagsangebot hatte der Kreisjugendring den Zuschlag für ein Modellprojekt erhalten, konnte jedoch die beabsichtigte Finanzierung, u.a. durch Fördermittel, nicht realisieren. Um eine Förderfähigkeit nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu erreichen, schlug die Gemeinde einen Wechsel zum „Kooperativen Ganztag“ vor, in dem externe Träger, wie etwa Sportvereine und Musikschulen, an der Betreuung der Schülerinnen und Schüler beteiligt werden. Der Kreisjugendring sah sich konzeptionell nicht in der Lage, hierfür ein Angebot zu machen. Auf Nachfrage erklärten sich die beiden Mitbewerber der ehemaligen Ausschreibung bereit, ihre Angebote zu aktualisieren. Der Gemeinderat erteilte der AWO den Zuschlag. Die nunmehr wieder durch die Eltern zu tragenden Kosten wurden bis 16 Uhr auf die Höhe der ehemaligen Mittagsbetreuung festgelegt. Das Angebot im Kooperativen Ganztag geht bis 18 Uhr. Die externen Angebote z.B. von Sportverein und Musikschule müssen von den Eltern bezahlt werden.

Neuerlass Wasserabgabesatzung

Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen, die eine Verwendung von Funkwasserzählern generell zulassen und einiger Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Gemeindetags wurde die Wasserabgabesatzung in einigen Punkten geändert und so beschlossen.

Gründung einer ARGE Wind

Die Gemeinden Hohenbrunn, Putzbrunn, Grasbrunn und Neubiberg wollen den Ausbau der Windenergienutzung als nachhaltiger Energiequelle gemeinsam vorantreiben und sich dazu in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenschließen. Derzeitige Überlegungen des Regionalen Planungsverbands, bei der Festlegung der Vorranggebiete für Windkraft die freie Sicht von München auf die Alpen freizuhalten, werden als vorläufig und durchaus nicht endgültig betrachtet. Wir wiesen unter anderem darauf hin, dass unsere Planungsregion 14 nicht bis zu den Alpen reicht und sich die südlicher gelegene Region mit Sicherheit nicht mit einer solchen Einschränkung zufriedengeben würde. Zudem müssten letztlich auch die im Wind-an-Land-Gesetz des Bundes vorgeschriebenen Flächenangebote geschaffen werden, um eine Errichtung von Windrädern nach beliebiger Ortswahl durch Investoren zu vermeiden. Bürgermeister Straßmair sah in der ARGE auch eine Möglichkeit, die außer Frage stehende Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen zu erleichtern.

Vergabe Dachsanierung Wasserwerk

Da auf die ursprüngliche Ausschreibung der Dacherneuerung am Wasserwerk keine Angebote eingingen, wurde eine Verhandlungsvergabe möglich, die in einem Bietergespräch mit den zwei günstigsten Anbietern resultierte. Die daraus schließlich hervorgehenden Angebote unterschieden sich im Preis nur sehr geringfügig und lagen erheblich unter der ursprünglichen Kalkulation. Den Zuschlag für das günstigste Angebot erhielt schließlich eine örtliche Firma zu 527.477,86 Euro.

Jahresunterhalt Gemeindestraßen

Der Vertrag über die Unterhaltsarbeiten an den Gemeindestraßen ist nach vier Jahren abgelaufen und so wurden die Leistungen neu ausgeschrieben. Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen und kann bis zu einer Maximallaufzeit von 4 Jahren jährlich verlängert werden. Den Zuschlag erhielt zu 886.549,76 Euro jährlich der günstigste Bieter, der bereits seit längerem für die Gemeinde arbeitet.

Unser Antrag für einen Online-Terminkalender

Wir hatten bereits im November beantragt, dass anstelle der verstreuten und oft unvollständigen Bekanntgabe von Terminen auf der Homepage der Gemeinde ein zentraler Kalender eingeführt wird, um Bürgerinnen und Bürgern einen brauchbaren Service zu bieten und an einer einheitlichen Stelle Termine öffentlicher Sitzungen von Gemeinderat und Ausschüssen, Bürgerversammlungen, Dorffest, Weihnachtsmarkt, Maibaumaufstellen, Besichtigungsangebote kommunaler Einrichtungen, Straßenkehrtermine, Baustellen-Informationen, Infoveranstaltungen zu Planungsvorhaben, besondere Öffnungszeiten von Hallenbad und Rathaus etc. anzubieten. Den Text unseres Antrags finden Sie hier.

Der Bürgermeister ließ zweieinhalb Monate verstreichen, ohne mit uns Rücksprache zu nehmen und erklärte unseren Antrag nun als rechtswidrig, da er in die laufenden Geschäfte der Verwaltung eingreife. Wir halten das für einen Verfahrenstrick, um unseren Antrag abzuwehren. Obwohl vonseiten der Verwaltung eingeräumt wurde, dass eine entsprechende Ergänzung im „aktuellen“ Bereich der Homepage bereits jetzt möglich wäre, wurde auf die Realisierung eines Terminkalenders bei einer grundlegenden Revision des Internetauftritts später im Jahr verwiesen.

Da der Bürgermeister eine Abstimmung über unseren Antrag verweigerte, sahen wir keine Möglichkeit, ihn aufrecht zu erhalten.

Unser Antrag für ein Kommunales Gewerbe-Standortkonzept

Ebenfalls bereits im November hatten wir beantragt, zeitnah gemeinsam mit externen Beratern ein kommunales Standortkonzept für die planvolle Entwicklung der Gewerbegebiete Hohenbrunn-Riemerling und MUNA und generell für die Firmenansiedlung im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Dazu sollten auch ein Vermarktungskonzept für die noch zu verkaufenden Gewerbegrundstücke und eine Verstärkung der Personalkapazität in der Verwaltung für den Bereich Gewerbeansiedlung und Firmenbetreuung sowie zielführende Online-Aktivitäten gehören. Wir wollten so den schleppenden Verkauf von Gewerbeflächen in Gang bringen und eine systematische und planvolle Gewerbeentwicklung bewirken, wie wir sie bereits vor vielen Jahren beim Kauf des MUNA-Geländes durch die Gemeinde angeregt hatten. So wollten wir die Qualität unserer Gewerbegebiete und die Einnahmen der Gemeinde aus Verkaufserlösen und Steuern stärken. Den Text unseres Antrags finden Sie hier.

Die Verwaltung, in der eine Teilzeit-Mitarbeiterin nach eigenen Angaben zu etwa einem Fünftel ihrer Kapazitäten für diesen Bereich tätig ist, führte an, dass bereits umfangreiche Initiativen im Sinne unseres Antrags im Gange seien, so dass dieser eigentlich überflüssig sei. Wir hätten ihn nicht gestellt, wenn das so wäre. In der Diskussion wurde erkennbar, dass ein die Verwaltung bindendes Konzept für die Gewerbeentwicklung gar nicht erwünscht ist. Man will lieber nach wenig transparenten Augenblickskriterien mit interessierten Firmen verhandeln können. So erhielt die Verwaltung letztlich nur den eher vagen Auftrag, bis zum Herbst Standortanalyse und -konzept vorzulegen.

Damit sind erneut zwei wohlbegründete Anträge der GRÜNEN vor allem am Widerstand von Bürgermeister und CSU gescheitert. Man kann das als Zeichen werten, dass die von uns an den Tag gelegte kooperative Haltung zwar verbal willkommen geheißen, in relevanten Entscheidungen aber weder honoriert noch erwidert wird. Das sollte zu denken geben.

Wolfgang Schmidhuber

 

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