Aufhebung der Satzung über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen
wurde einstimmig beschlossen – eine reine Formsache. Denn Grundstücksteilungen bedürfen seit einer Änderung des Baugesetzbuches zum 20.07.2004 keiner Genehmigung mehr. Die Grundlage für eine gemeindliche Satzung war damit entfallen, die Teilungsgenehmigungs-satzung aufzuheben.
Bebauungsplan Nr. 70 Hohenbrunner Straße-Hasenweg-Waldparkstraße-Gewerbegebiet-Erholungswald
ist nun per Mehrheitsbeschluss (bei allerdings 4 Gegenstimmen) Satzung. Der Antrag von Gemeinderat Fritzmaier (CSU), für drei größere Grundstücke die festgelegte GR (maximal 300 qm) entsprechend den Wünschen der Grundstückseigentümer zu erhöhen, wurde – vordergründig wegen der nicht ausreichenden Antragsbegründung – abgelehnt, ebenso der Vorschlag von Gemeinderat Braun (CSU) den Satzungsbeschluss zu vertagen, damit energetische Gesichtspunkte in den Bebauungsplan eingearbeitet werden können. Gisela Pfaller unterstützte diese Vorstöße im Grundsatz, denn zweifellos ist mit der jetzt beschlossenen Satzung keine Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer gewährleistet.
Die meisten Gemeinderäte sowie Bürgermeister Zannoth schlossen sich allerdings Gemeinderat Dissing (ÜWG) an. Der wollte den Bebauungsplan „endlich vom Tisch“ haben. Eine weitere inhaltliche Diskussion interessierte nicht!
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenbrunn zur Anpassung an den künftigen Bebauungsplan für das Gebiet des Altenheimes des Ev.-Luth.-Diakoniewerkes Hohenbrunn
Der bisherige Bebauungsplanentwurf ragt hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung weit über den gültigen Flächennutzungsplan hinaus, teilweise wird auch der Bereich Erholungswald (Bannwald!) überplant, und die geplanten Einrichtungen (u.a. Hotel, Tagungsstätte) entsprechen z.T. nicht der bisher vorgesehenen Nutzung „soziale Einrichtung – Altenheim“. Ausgleichsflächen (Ersatzaufforstungsflächen) wurden noch nicht nachgewiesen.
Grundsätzlich befürworten und unterstützen wir GRÜNE die geplante Erweiterung der Betreuungsmöglichkeiten für Demenzkranke. Man sollte allerdings auch den mit dem Bauvorhaben verbundenen erheblichen Eingriff in den ohnehin schon dezimierten Bannwald (Ausgliederung von ca. 1,5 ha Waldfläche) kritisch würdigen. Nutzungserweiterungen und Flächenverbrauch werden in keiner Weise hinterfragt. Die zum Teil kritischen aber auch konstruktiven Anregungen der Träger öffentlicher Belange finden wir nicht berücksichtigt. Planvarianten werden dementsprechend nicht nachgefragt.
Die vorgelegte Planskizze mit Flurnummern zeigt einen z.T. nicht nachvollziehbaren Umgriff (zu weitreichend), z.T. werden offensichtlich durch die Flächennutzungsplanänderung auch bereits bestehende Gebäude „sanktioniert“, die außerhalb der Gemeinbedarfsfläche errichtet worden sind.
In diesem Planungsstadium konnten und wollten wir einer so einschneidenden Flächennutzungsplanänderung, die wir durch unser NEIN allerdings auch nicht verhindern oder auch nur modifizieren konnten, nicht zustimmen.
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