Gemeinderatsbericht 21.07.2005

Offene Jugendarbeit

Bürgermeister Zannoth berichtet, ergänzend zum vorliegenden schriftlichen Bericht von Herrn Pfadt, über die erfolgreiche Jugendarbeit in Hohenbrunn. Er schlägt vor, die Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring München Land fortzusetzen, vorerst bis zum 31.12.06. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig gebilligt.

Für Riemerling gibt es das Angebot des Arbeitskreises Jugend+Gemeindschaft der AGENDA 21-Hohenbrunn, die offene Jugendarbeit vorerst ehrenamtlich zu starten. Allerdings müsste die Jugendarbeit einen Raum der Mittagsbetreuung (Container, früher Schülercafe) mit benutzen. Herr Zannoth ist skeptisch, ob das funktionieren kann. Die Fraktionenvertreter sprechen sich allerdings für eine solche Regelung aus, um den Riemerlinger Jugendlichen endlich auch einen Jugentreff bieten zu können. Für diese Lösung spricht außerdem, dass keine zusätzlichen Personalkosten anfallen werden.


Eingabeplanung Wohnungsbau Riemerling-Ost

Die bisherige Planung des 1. Bauabschnittes wird einstimmig gutgeheißen. In dieser ersten Bauphase sollen 13 Wohnungen mit insgesamt 19 Stellplätzen errichtet werden: im EG werden 5 2- und 3-Zimmer-Wohnungen, davon eine behindertengerecht, im OG 2 4-Zimmer- und 2 2-Zimmer-Wohnungen und im DG weitere 4 2-Zimmer-Wohnungen errichtet, jede Wohnung mit Terrasse oder Balkon. Das Energiekonzept (insbes. Heizungsanlage) sind noch nicht festgeschrieben. Die weitere Detailplanung/Baubeschreibung erfolgt im Herbst.


Übernahme der Trägerschaft des Kinderhortes in Räumen der Carl-Steinmeier-Volksschule in Riemerling

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten und vom Hauptausschuss vorberatenen Vertrag sowie der Hort- und Gebührensatzung einstimmig zu. Demnach wird die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V., vorerst für 3 Jahre, die Trägerschaft des neu eingerichteten Kinderhorts übernehmen. Der Hort wird von 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr (bei Bedarf auch länger) geöffnet sein. Die Gebühren betragen bis 4 Stunden täglich 100€, bis 5 Stunden täglich 110€, bis 6 Stunden täglich 120€. Weitere Details sind der Hort- und Gebührensatzung zu entnehmen.


Änderung der Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Folgende Änderungen wurden für die Kindergärten beschlossen:

Über die Öffnungszeiten wird im Einzelfall durch den Träger (Gemeinde) in Abstimmung mit dem Elternbeirat entschieden.
Änderungen in der Besuchszeit sind nur möglich, wenn die erforderlichen freien Plätze vorhanden sind.
Ummeldungen der Besuchszeiten sind mit einer Frist von 2 Wochen zum Quartal möglich.

Die monatlichen Besuchsgebühren (an 12 Monaten/Jahr zu zahlen, auch während vorübergehender Abwesenheit) wurden angehoben und in 6 Stufen eingeteilt. Sie reichen jetzt von 100€ (für 4-5 Stunden Besuchszeit) bis 150€ (bis zu 10 Stunden Besuchszeit). Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, wird die Gebühr für das zweite Kind zu einem Viertel, für jedes weitere Kind vollständig von der Gemeinde getragen.

Für die Kinderkrippe wurden monatliche Besuchsgebühren, abgestuft zwischen 200€ (4-5 Stunden Betreuung) und 300€ (bis zu 10 Stunden Betreuung) beschlossen. Sie sind 12 Monate/Jahr, auch während vorübergehender Abwesenheit zu zahlen. Die Ermäßigungsregelung für zweite und weitere Kinder im Kindergarten gilt analog.

Für den Besuch der Mittagsbetreuung sind nun monatlich 70€ zu entrichten, und zwar an 11 Monaten im Jahr und durchgehend, auch bei vorübergehender Abwesenheit.

Diese Satzungsbeschlüsse gelten ab 01.09.2005.


Festlegung der Zuschüsse für die Jahreswochenstunden der in der Gemeinde Hohenbrunn tätigen Musikschulen

Die Zuschüsse wurden um 16% auf 450,96€ pro Jahreswochenstunde für das Schuljahr 2005/2006 gekürzt.


Übernahme der Trägerschaft des Kinderhortes in Räumen der Carl-Steinmeier-Volksschule in Riemerling

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten und vom Hauptausschuss vorberatenen Vertrag sowie der Hort- und Gebührensatzung einstimmig zu. Demnach wird die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V., vorerst für 3 Jahre, die Trägerschaft des neu eingerichteten Kinderhorts übernehmen. Der Hort wird von 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr (bei Bedarf auch länger) geöffnet sein. Die Gebühren betragen bis 4 Stunden täglich 100€, bis 5 Stunden täglich 110€, bis 6 Stunden täglich 120€. Weitere Details sind der Hort- und Gebührensatzung zu entnehmen.


Änderung §13 der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Entscheidungen über die Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung oder Ruhestandsversetzung von Beamten des einfachen und mittleren Dienstes sowie Entscheidungen über Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung von vergleichbaren Angestellten trifft künftig der Hauptausschuss. Der Gemeinderat will sich so die Entscheidung bei wichtigen Personalangelegenheiten vorbehalten. Der CSU-Antrag wurde mit großer Mehrheit (3Gegenstimmen) angenommen und auch von uns unterstützt.


Örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung 2004

Abgesehen vom erschütternden Jahresrechnungsergebnis – das hier nicht zu beurteilen war – empfanden wir es als sehr unbefriedigend, dass der Rechnungsprüfungsausschuss zwar die außerordentlich hohen Kasseneinnahmereste konstatierte aber keinerlei Vorschläge oder Forderungen zu deren Reduktion äußerte. Unsere Nachfragen nach den kleineren Beanstandungen („Feststellungen“), zu denen die Rechnungsprüfung offensichtlich Anlass gab, bzw. zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nun nachträglich zu genehmigen waren, konnte oder mochte der Ausschussvorsitzende (Scharl/CSU) nicht beantworten. Die seien ihm nicht mehr im Gedächtnis. Bürgermeister Zannoth musste hilfsweise aus dem Protokoll zitieren. Die Rechnungsprüfung wurde vom Gemeinderat – ohne unsere Zustimmung – abgesegnet.


Finanz- und Investitionsplan für 2004 bis 2008

Der Finanz- und Investitionsplan wurde nach einer Ablehnung am 16. Juni nun völlig unverändert wieder vorgelegt. Die Mehrheit der Gemeinderatskollegen hatte damit keine Probleme: gegen die Stimmen von Bündnis 90/die Grüne und SPD und einem CSUler wurde der Finanz- und Investitionsplan durchgewunken. Uns machte Bürgermeister Zannoth die Entscheidung leicht. Er bezeichnete den Plan als „Märchenbuch, in das man nach Belieben alles hineinschreiben könne“. Mit diesem Planungsverständnis konnten und wollten wir uns nicht einverstanden erklären!!


Wahlhelferentschädigung

Als Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl im September d.J. wurden 25€/Person festgesetzt. Außerdem erhalten die Wahlhelfer – wie bisher – eine Verköstigung.


Änderung des Vertrages über die Belegung der Kindergartenplätze in St.Magdalena

Es wurde beschlossen:

  1. Die von der Gemeinde Hohenbrunn im Kindergarten St. Magdalena belegten Plätze von bisher 40 auf 25 reduziert werden. Die Aufteilung der Plätze und somit der Kosten des Neubaus erfolgt im Verhältnis 25 : 75 zwischen den Gemeinden Hohenbrunn und Ottobrunn.
  2. Die Gemeinde Hohenbrunn beantragt die Finanzierung ihres Anteils des Neubaus des Kindergartens St. Magdalena aus FAG-Mitteln.

Gisela Pfaller versuchte mittels Dringlichkeitsantrag eine Reduktion der Kindergartenplätze in St. Magdalena zu verhindern. Ihr schwebte vor, man solle die deutlich günstigeren Plätze in St. Magdalena erhalten und die Überkapazität in den gemeindeeigenen Kindergärten gegebenenfalls für Plätze für Kinder unter 3 Jahren, langfristig für eine Umwandlung in Hort- oder Krippeplätze nutzen. Schon die Dringlichkeit wurde von der Gemeinderatsmehrheit bestritten, der Antrag nicht weiter behandelt.


Grenzregelungen für die Grundstücke Fl.Nr. 106/6 und 106/11-15 und 106/17-28 (Hubertus- und Putzbrunner Straße) und für das Baugebiet des Bebauungsplan Nr. 56 (westlich der Putzbrunner Straße)

Die Grenzregelungsverfahren wurden einstimmig beschlossen.


Nutzungsvertrag mit dem TSV Hohenbrunn-Riemerling e.V. – Abteilung Schwimmen – für die Überlassung des Hallenbades Riemerling

Der Nutzungsvertrag wurde mit großer Mehrheit gebilligt. Dadurch wird trotz Schließung des Hallenbades für das Öffentlichkeitsschwimmen weiterhin in eingeschränkter Form ( im Rahmen einer Mitgliedschaft in der Schwimmabteilung des TSV Hohenbrunn-Riemerling bzw. als Kursangebot) Erwachsenenschwimmen ermöglicht.

Gisela Pfaller war dies zu wenig und sie war von der Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit der Schließung nicht überzeugt. Immerhin hatten nachgelieferte Zahlen der Verwaltung offengelegt, dass die Kostenersparnis geringer und die Einnahmeeinbußen höher als zunächst behauptet ausfallen würden. Außerdem belegten die Zahlen, dass das Hallenbad wohl mit sehr viel Personal und möglicherweise auch deshalb nicht wirtschaftlich gearbeitet hatte. Eine nochmalige Behandlung und Revision der Schließungsentscheidung gelang allerdings nicht.


Straßenbaumaßnahmen 2005

Aufgrund der prekären Finanzlage der Gemeinde wird wohl nur ein Bruchteil der geplanten Straßenbaumaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt.

Als dringend – weil der Verkehrssicherheit dienend – wurde der Umbau der Siegertsbrunner-/Dorfstraße und Kirchstockacher Weg mit Querungshilfe festgelegt.

Als weitere Maßnahmen, die (in der folgenden Reihenfolge) zumindest ins Auge gefasst werden, und die in Abhängigkeit von den Einnahmen in 2005 begonnnen bzw. durchgeführt, ggf. aber auch unterbleiben, sind genannt:

  • Sanierung der Randsteine in Riemerling West
  • Sanierung Grasbrunner Weg
  • Straßenbaumaßnahmen Riemerling-Ost, Georg-Kerschensteiner- und andere Straßen.


Strombezug der Gemeinde Hohenbrunn für die gemeindlichen Gebäude in den Jahren 2006 mit 2009

Die Verwaltung schlug vor, der 3. Nachtragsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung der kommunalen Spitzenverbände mit der E.ON Bayern AG beizutreten.

Wir hielten die Begründung (Erkenntnisse aus „regelmäßiger Marktbeaobachtung“ sowie Ausschreibungsergebnisse anderer Kommunen aus 2003) für dürftig. Aus wirtschaftlichen wie ökologischen Erwägungen wollten wir möglichst eine Alternative zur Vereinbarung mit E.ON. Wir führten andere Landkreisgemeinden ins Feld und insbesondere das Beispiel unserer Nachbargemeinde Ottobrunn, die sich von E.ON gelöst hat und nun vertraglich mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall verbunden ist.

Unser Vorschlag auf Vertagung und weiterer Prüfung von Alternativen wurde abgelehnt, der Veraltungsvorschlag bei 3 Gegenstimmen abgesegnet.


Unter Top 18 „Anfragen“ konnte Martina Kreder-Strugalla folgende Anliegen vortragen:


I. Anfrage zur Baumfällaktion auf dem Grundstück Ecke Forststraße/Sommerstraße im Zusammenhang mit dem Neubau Forststraße 41

Sachstand:

Am 21. Juni 2005 ab ca. 7.30 Uhr wurde das Grundstück Forststraße 41 weitgehend von Bäumen, Sträuchern, Hecken mittels eines Baggers freigemacht. Dies war offensichtlich der Beginn der zu erwartenden Bauarbeiten auf dem Hintergrundstück, die Bauherren waren bekanntermaßen seit ca. Februar d.J. mit der Planung bzw. mit dem Genehmigungsverfahren für ihr Bauvorhaben zugange. Überraschenderweise wurde im Zuge dieser Arbeiten der Zaun zum östlichen Nachbargrundstück geöffnet und eine größere Eiche und eine hohe, große, im übrigen kerngesunde Fichte entfernt. Beide waren – wie ich recherchierte – als „besonders erhaltenswert“ eingestuft.

Daraufhin habe ich zwei Telephonate geführt:

21. Juni 2005 mit Herrn Bernd Lang (Miteigentümer des Grundstückes und Eigentümer des angrenzenden Eckhauses): Herr Lang war am 16. Juni telephonisch darauf angesprochen worden, dass seine Bäume den Neubau behinderten und die Kronen angeblich in das neu zu bebauende Grundstück ragten und wurde gedrängt einer Fällung zuzustimmen. Die Angelegenheit müsse noch am selben Abend im Gemeinderat besprochen werden und ein Aufschub würde den Neubau behindern und verzögern. Daraufhin habe er „aus der Ferne“ (Herr Lang wohnt in Berlin), weil er für diesen Zweck nicht so schnell vorbeischauen konnte, zugestimmt – „wenn auch nicht gerne“.

22. Juni 2005 mit Herrn Wanninger/LRA: Am 16. Juni habe eine Grundstücksbesichtigung stattgefunden, an der die Bauherrin (w/hinterer Grundstückshälfte) mit Architekt, der Bauträger (w/straßenseitiger Grundstückshälfte), für die Gemeinde Herr Sachs, für das Landratsamt Herr Wanninger u n d Herr Kotter teilnahmen. Herr Wanninger war zu dieser Zeit der Meinung, Herr Kotter sei für die Gemeinde als Berater tätig. Herr Wanninger plädierte für den Erhalt dieser Bäume und schlug entsprechende Schutzmaßnahmen vor. Die Bauherrin war eher für eine Beseitigung, der Architekt hätte mit den Vorschlägen Wanningers leben können. Vehement für eine Beseitigung sprachen sich Herr Kotter und der Bauträger aus, die Baumschutzmaßnehmen seien zu teuer. Herr Sachs verwies darauf, dass dazu der Bauausschuss gehört werden müsse. Herr Kotter versprach, die Angelegenheit gleich abends im Gemeinderat zu klären und für Zustimmung zu sorgen.

Schon am nächsten frühen Morgen ging bei Herrn Wanninger ein Fax der Gemeinde, die der Baumfällung zustimmte, ein. Daraufhin blieb – laut Wanninger – dem LRA nichts anderes übrig als klein beizugeben. Er habe sich aber schon sehr gewundert, dass er nicht einmal erfahren habe, wer die Baumfällung beantragt habe und wie die Gemeinde dazu Stellung genommen habe.

Bei eben der Besichtigung am 16. Juni wurde auch über eine weitere große, gesunde Fichte an der süd-westlichen Grundstücksgrenze gesprochen. Herr Wanninger forderte die Anwesenden auf, unbedingt deren Wurzeln in der Bauphase entsprechend zu schützen. Der Bauträger versicherte, die Wurzeln blieben unangetastet, die Zuleitungen führten daneben vorbei, gegebenenfalls würde man unter den flachen Wurzeln „durchschießen“, das Wurzelwerk würde in der Bauphase geschützt.

Schon am ersten Tag der Baggerarbeiten wurde bis an die östliche Grundstücksgrenze ausgekoffert. Dabei wurde das Wurzelwerk der Fichte schwer beschädigt, ein armdicker Wurzelstrang, der die Fichte nach Westen hin stabilisierte, wurde einfach abgerissen. Herr Wanninger sagte mir inzwischen, dass dieser Großbaum nun auch nicht mehr zu halten ist und er den Eigentümer benachrichtigen müsse, dass der Baum inzwischen ein Sicherheitsrisiko darstellt und entfernt werden muss.

Meine Fragen sind nun:

  1. Wie kommt Herr Kotter dazu, seinen „Rat“ in dieses Verfahren einzubringen, indem er offensichtlich nur ein Interesse verfolgte, nämlich dem Bauherrn, resp.Bauträger, die Kosten der Baumschutzmaßnahmen zu ersparen?
  2. Warum wurde der Gemeinderat nicht (wie von Herrn Sachs und Herrn Kotter angesprochen) mit dieser Angelegenheit befasst?
  3. Wurde ein Baumfällantrag ordnungsgemäß gestellt? Warum hat die Gemeinde ohne weiteres der Fällung zugestimmt und wer hat entschieden? Wie ist diese Entscheidung mit unserer Baumschutzverordnung vereinbar?
  4. Wie gedenkt die Gemeinde auf die fahrlässige (oder absichtliche?) Beschädigung des dritten Baumes zu reagieren?

Bürgermeister Zannoth war der Sachverhalt nicht geläufig. Es sei allerdings klar, dass Herr Kotter nicht im Auftrag oder als Berater der Gemeinde tätig war. Er versprach Aufklärung. Wir baten um schriftliche Beantwortung.


II. Anfrage zur Weitergabe von Informationen aus nicht öffentlicher Gemeinderatssitzung

Offensichtlich wurde einem Bewerber für das Einheimischenmodell, der sich inzwischen in Auseinandersetzung mit der Gemeinde/dem Bürgermeister befindet, vertrauliche Informationen zur Verfügung gestellt. Ein oder mehrere Gemeinderatsmitglied/er haben Aussagen aus nicht öffentlicher Gemeinderatssitzung weitergegeben.

In einem Schreiben des RA Dr. Rasso Graber an den ersten Bürgermeister Franz Zannoth, das in Kopie an alle Gemeinderatsmitglieder verteilt wurde, ist zu lesen: “Auch Ihre zwischenzeitlich unternommenen Versuche, bei anderen Verkäufern nachträglich noch Vertragsänderungen zu erreichen, dürften – entgegen ihren Ausführungen im Gemeinderat – wohl als gescheitert zu bezeichnen sein.“ Alle diesbezüglichen Aussagen wurden in nichtöffentlicher Sitzung getroffen.

Ich fordere den Bürgermeister auf, Nachforschungen darüber anzustrengen, wer die Informationen weitergegeben hat, und ernsthafte Konsequenzen folgen zu lassen.

Bürgermeister Zannoth, der sich zunächst gar nicht an den Brief erinnerte, führte die schwierige Beweislage ins Feld. Frau Klein-Nöldner und Herr Dissing hielten diesen Fall wie wir für schwerwiegend. Herr Dissing forderte „notfalls eine Anzeige gegen Unbekannt“.

 

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