Verkehrsregelung Appeltwiese; Ergebnis der Bürgerbeteiligung
Nach einer detaillierten Bürgerbefragung und Stellungnahme des Landratsamtes beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit die Zusammenlegung von Linienbus- und Schulbushaltestelle und die Schaffung eines sicheren Fußgängerübergangs in Form eines Zebrastreifens (einschl. entsprechender Beschilderung) an der Kreuzung Robert-Bosch-Straße X Carl-Zeiss-Straße. Wir setzten uns damit zunächst über die vorab geäußerte verkehrsrechtliche Einschätzung des Landratsamts hinweg und hoffen, dass der Beschluss und die angestrebte Verbesserung der Situation Bestand haben.
Bebauungsplan Nr. 58 /Appeltwiese
Die von der GeWo Immobilen & Co.KG gewünschte Änderung des Bebauungsplanes (die noch nicht bebauten Teilflächen an der Robert-Bosch-Straße sollten in „Allgemeines Wohngebiet“ umgewandelt werden) wurde bei 1 Gegenstimme abgelehnt. Lediglich Jimmy Schulz (FDP) hielt es für unbedenklich, den schon seit längerem bekannten Spekulationen des Investors auf Änderung und damit schneller resp. besserer Verwertung der Grundstücke entgegenzukommen. Zwar würden dann die unattraktiven, weitgehend verwahrlosten Freiflächen verschwinden Die Immissionsproblematik (Verkehr und angrenzendes Gewerbe) wurde von allen anderen Gemeinderäten jedoch stärker gewichtet. Außerdem besteht nach einem deutlichen und endgültigen „Nein“ durchaus die Chance, dass die Sinnlosgkeit einer weiteren Spekulation erkannt und eine Verwertung als Gewerbeflächen nun in Angriff genommen wird.
Mobilfunkstationen in Hohenbrunn
Die Anfrage eines Standortberaters und –vermittlers bzgl. Errichtung einer Funkstation (UMTS) auf dem Rathaus im Ortszentrum Hohenbrunns wurde – erfreulicher Weise mit großer Mehrheit -abgelehnt. Die Verwaltung resp. der Bürgermeister hatten dazu zunächst „keine Meinung“ und offensichtlich keine Bedenken!
Ebenso wurde eine Anfrage auf Wegenutzung und –ausweitung im Hinblick auf die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf Hohenbrunner Flur südostlich der Autobahnauffahrt Ottobrunn zur A99 negativ beschieden.
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