Jugendsozialarbeit an der Carl-Steinmeier-Volksschule
Der Gemeinderat votierte einstimmig für die Einführung der Jugendsozialarbeit an der Carl-Steinmeier-Schule, die nach Auskunft der Schulleitung auch dringend erforderlich ist. Entsprechend einem Rahmenkonzept des LRA München (Kreisjugendamt) kann/soll Jugendsozialarbeit neben individueller, bei Bedarf familienorientierter Einzelhilfe und Beratung offene, sozialpädagogische Angebote (z.B. Schülercafe, Betreuungsangebote außerhalb der Schulstunden, Freizeit- und Förderangebote) bereitstellen und schulorientierte Gemeinwesenarbeit (z.B. Infoveranstaltungen für Lehrer, Gestaltung von Elternabenden, Projektangebote im Bereich von Gewalt- oder Suchtprävention) leisten.
Jugendsozialarbeit wird vom Landkreis gefördert. Eine Landesförderung ist grundsätzlich möglich, allerdings ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – also realistischer Weise nicht zu erwarten. Die laufenden Kosten werden auf die Schulsprengelgemeinden (Hohenbrunn, Putzbrunn, Ottobrunn, Neubiberg) verteilt (jeweils ca. 10.000 €).
Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Benutzungsordnung wesentlich, d.h. in der Gebührengestaltung und den Vergabekriterien zu ändern, wurde nicht gefolgt.
Eine Änderung der Vergabekriterien kam aus zwei Gründen nicht in Betracht: Zum einen wurden die Eltern nicht ordnungsgemäß einbezogen. Außerdem ist nicht einsichtig, warum die vor weniger als 3 Jahren langwierig erarbeitete Satzung, die bisher als Basis der Platzvergabe offensichtlich „funktionierte“, nun „präzisiert“ werden soll. Die vom Bürgermeister angestrebte „Präzisierung“ ist eine Vergabeänderung! Die eigentliche Änderungsnotwendigkeit sind vermeintliche Vergabefehler seitens des Bürgermeisters!
Der Gemeinderat beschloss daher, zunächst den Entscheid über anhängige Widerspruchsverfahren abzuwarten und eine etwaige Überarbeitung der Benutzungsordnung in einer Arbeitsgruppe des Gemeinderates in Zusammenarbeit mit den Eltern vorzubereiten.
Für die monatlichen Besuchsgebühren folgte der Gemeinderat einem Vorschlag des Elterbeirates für die Kindergärten und beschloss folgende von den täglichen Besuchzeiten abhängige Staffelung:
- Bis 4 Stunden 95€
- bis 5 Stunden 100€
- bis 6 Stunden 108€
- bis 7 Stunden 116€
- bis 8 Stunden 124€
- bis 9 Stunden 132€
- bis 10 Stunden 140€
für die Kinderkrippen:
- bis 4 Stunden 160€
- bis 5 Stunden 170e
- bis 6 Stunden 180€
- bis 7 Stunden 190€
- bis 8 Stunden 200€
- bis 9 Stunden 210€
- bis 10 Stunden 220€.
Vertrag mit der VHS Neubiberg-Ottobrunn zur kommunalen Mitfinanzierung
Die bisherige Situation: Die jährliche Mitfinanzierung wurde im Verwaltungshaushalt als freiwilliger Zuwendung beschlossen und in den vergangenen Jahren regelmäßig nicht oder mit z.T. mehrjähriger Verspätung – je nach Kassenlage und „Gutdünken“ des Bürgermeisters – ausbezahlt. Verständlicherweise benötigt die VHS jedoch eine stärkere Planungssicherheit!
Deshalb hat der Leiter der VHS Neubiberg-Ottobrunn, Herr Eisfeld, um Abschluss eines Vertrages gebeten und einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Beschlossen und vereinbart wurde nun ein Sockelbetrag (2,50€xEinwohnerzahl) zuzüglich einem leistungsbezogenen Finanzierungsanteil von 0,67€xTeilnehmerstunden (nachgewiesene Teilnahme Hohenbrunner Bürger), allerdings „gedeckelt“ auf maximal 85% der früheren Leistungszuwendungen. Die Vereinbarungen sind kurzfristig kündbar, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des folgenden Haushaltsjahres.
Mit dieser Vereinbarung wird die Gemeinde nun ihrem in der Bayerischen Verfassung und der Gemeindeordnung verankerten Auftrag zur Erwachsenenbildung (kommunale Daseinsvorsorge!) gerecht, verpflichtet sich zu einer im Vergleich zu früheren Zuwendungszusagen für die Gemeinde günstigeren Finanzierung und schafft durch die Verbindlichkeit der Zusage Planungssicherheit für die Arbeit der Volkshochschule.
Anfrage der Gemeinde Holic auf Partnerschaft
Nachdem auch bei der Wiedervorlage der Anfrage lediglich bilderreiche Informationen für Touristen aus dem Internet vorgelegt wurden und nicht ersichtlich ist, welche Berührungspunkte und welche Art der Zusammenarbeit im Gemeindeleben sinnvoll sind und angestrebt werden, wurde die Anfrage endgültig negativ beschieden.
Grundsätzlich könnten das Gemeindeleben und viele einzelne BürgerInnen durch eine Gemeinde-Partnerschaft, z.B. im Bereich Jugendaustausch, im kulturellen Bereich oder zwischen Vereinen, bereichert werden. Ebenso grundsätzlich hegt unsere Fraktion aber auch Skepsis gegenüber vielerorts üblichen Partnerschaften, die sich auf kostenträchtige Besuche und Gegenbesuche von Gemeindeoberhäuptern bzw. –vertretern und beschränkt.
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