Mobilfunkkonzept für Hohenbrunn
Was in der Tagesordnung als „Mobilfunkkonzept für Hohenbrunn – Tischvorlage“ angekündigt wurde, war die Wiedervorlage des CSU-Antrages vom September 2007, der damals vertagt wurde. Dieser geringe Verwaltungsbeitrag wurde in der Debatte dann auch mehrfach entsprechend kritisiert.
Wir meldeten uns mit folgendem Beitrag zu Wort:
Die Gemeinde steht momentan unter Druck:
- Die Situation der Anlieger Wagenbergerstraße/Hohenbrunn ist nach Schilderung der Bürgerinitiative am Rande der Unzumutbarkeit (außergewöhnlich hohe Strahlenemission führt zu z.T. starken Befindlichkeitsstörungen und erheblichen Gesundheitsrisiken). Die betroffenen Bürger fordern und erwarten Unterstützung von der Gemeinde.
- Je nach dem, wie die Dinge sich weiterentwickeln, muss mit einer Beeinträchtigung der Immobilienwerte bzw. der Vermietbarkeit zumindest in der unmittelbaren Nachbarschaft der Antennenanlage gerechnet werden.
- Bisherige Verhandlungen mit dem Mobilfunkbetreiber (E-Plus) über eine Standortverlegung bzw. Verringerung der Emission sind gescheitert.
- Die Gemeinde hat momentan keinerlei Handhabe, einen Standortwechsel zur Lösung des akuten Problems in der Wagenbergerstraße zu bewirken (Antenne genehmigungsfrei und baurechtlich wohl zulässig) .
- Die Gemeinde hat momentan keine Handhabe, genehmigungsfreie Antennen in Wohngebieten zu verhindern (Ausnahme „reines Wohngebiet“).
Es gibt Lösungswege und Steuerungsmöglichkeiten über die Bauleitplanung:
Ein wichtiger Schritt ist die Entwicklung eines vorsorgeorientierten Mobilfunk-Standortkonzepts, das (a) die Grundversorgung im Gemeindegebiet über Antennenmasten im Außenbereich sicherstellt und (b) zugleich eine minimale Strahlenbelastung für das Siedlungsgebiet, insbesondere die Wohngebiete, gewährleistet. Es müssen dann entsprechende Standortzuweisungen im Flächennutzungsplan erfolgen.
Die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen (auch genehmigungsfreier Anlagen) kann in Bebauungsplänen (über Regelungsmöglichkeiten der BauNVO) ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden. Vorausgesetzt die Grundversorgung ist über Standorte im Außenbereich gesichert, können so Antennen aus den Wohngebieten (bzw. aus allen Baugebieten) verbannt werden.
Bauleitplanung ist ein komplexer, formaler Prozess. Es gibt feste Verfahrensschritte und zahlreiche Beteiligte, die angehört werden müssen. Das dauert in der Regel mehrere (besser: viele) Monate. Und es ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Experten warnen ausdrücklich vor „Schnellschüssen“. Einfach ein paar Standorte im Außenbereich zu benennen, reicht keinesfalls aus. Fachgutachterliche Begleitung (Emissionsprognosen für die angedachten Standorte und einen Vergleich mit alternativen Standorten sowie die Bewertung funktechnischer Parameter) und ggf. juristischer Expertenrat wird dringend empfohlen!
Es stellt sich die Frage: Gibt es kurzfristig Möglichkeiten und Strategien, um die bisherige Belastung im Dorf zu reduzieren und – bis zur Realisierung eines Standortkonzepts – weitere Niedrigantennen mit womöglich sehr hoher Strahlenintensität zu verhindern.
Im Moment sehen wir nur die Möglichkeit, durch weitere Verhandlungen mit E-plus ein Moratorium zu erreichen. Das setzt aber voraus, (a) dass man glaubhaft deutlich machen kann, dass in Bälde ein für alle (auch für die Betreiber) befriedigendes Standortkonzept kommt u n d (b) dass man die Bürger so sensibilisieren kann (und will), dass kein/e Hohenbrunner/in auf einen Deal mit E-plus eingeht und kein Hausdach für eine Antennenanlage zur Verfügung gestellt wird.
Wir monieren, dass die Verwaltung die Dinge seit Sommer 2007 (Ende der Gespräche mit E-plus ohne Ergebnisse) nicht weiter zielführend betrieben hat. Auch die E-plus Anfrage vom Dezember 2007 bzgl. Riemerling-Ost wurde nicht zum Anlass genommen, ernsthaft konkrete Lösungsvorschläge zu entwickeln. Bei allen Anfragen im Gemeinderat, was denn nun unternommen werde (z.B. nach den Emissionsmessungen) wurde der Eindruck vermittelt, dass man zusammen mit der Bürgerinitiative tätig sei. Erst bei der Veranstaltung am 18.02. wurde deutlich, dass die Uhr tickt, die Verwaltung weder das Zeitmanagement im Griff, noch überzeugende sachliche Lösungen zur Hand hat.
Nach einer hitzigen, kontroversen Debatte mit gegenseitigen Schuldzuweisungen wurde schließlich der längst überfällige Grundsatzbeschluss gefasst: Der Gemeinderat erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit eines Mobilfunkkonzeptes und beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung zu beauftragen. Dabei ist das Ziel zu verfolgen, die Standorte der Mobilfunkantennen außerhalb der Wohnbebauung zu legen.
Siehe auch unsere Themenseite Mobilfunk
Sanierung Hauptschule: Bildung eines Arbeitskreises
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Einsetzung eines Arbeitskreises Sanierung Hauptschule aus; die Fraktionen werden jeweils einen Vertreter benennen.
Umlegungsbeschluss Brunnengasse
Für den Bebbaungsplan Nr. 62 wurde eine Umlegung notwendig. Nach der Vermessung haben sich bei einzelnen Grundstücken geringfügige Änderungen ergeben, gegen die die betroffenen Eigentümer keine Einwendungen hatten. Der Umlegungsbeschluss erfolgte einstimmig.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich des Veilchenweges
In der Durchsprache des bisherigen Entwurfs gab es viele Fragen und zahlreiche Anregungen . Wir konnten z.B. eine Regelung zur Verringerung der Bodenversiegelung und den Hinweis auf Nutzung der Solarenergie durch eine entsprechende Wahlmöglichkeit der Hauptfirstrichtung einbringen. Erstmals sollen per BauNVO Mobilfunkantennen aus einem Baugebiet verbannt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.
Nachlass Johann Welch Verwaltungs GmbH & Co.Grundbesitz KG – Neubau eines landwirtschaftlichen Pferdebetriebes
Erneut wurde das Anliegen, in der westlichen Rodungsinsel einen großen Pferdebetrieb zu errichten, negativ beurteilt. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bürgermeisters und versagte das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid – insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass der Gemeinderat den geplanten Betrieb als Gewerbebetrieb einstuft, der nicht privilegiert sei und damit keine Baugenehmigung erhalten könne und dürfe.
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