Gemeinderatssitzung 23.10.2008

Eingemeindung Höhenkirchner Forst

2003 beantragte die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn das gemeindefreie Gebiet des Höhenkirchner Forstes in die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn einzugliedern.

Seinerzeit war sich der Gemeinderat Hohenbrunn einig, dass das nicht geht. Ein gewichtiger Grund war die Lage unserer Brunnen, die dann auf Höhenkirchen-Siegertsbrunner Gebiet lägen. Das Argument der Bürgermeisterin von Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Frau Mayer, der Forst sei ein wichtiges Naherholungsgebiet für ihre Gemeinde, erschien wenig schlagkräftig, denn der Forst als Naherholungsgebiet hat schließlich für alle angrenzenden Gemeinden (also auch für Hohenbrunn, Grasbrunn, Aying) gleichermaßen Bedeutung. Außerdem wurde die Zuständigkeit für den Feuerschutz hervorgehoben. Bürgermeister Straßmair formulierte 2006 als Stellungnahme der Gemeinde Hohenbrunn treffend: „Die Begründung … hinsichtlich der zusammenhängenden Naturräume und diese möglichst nicht auf verschiedene Gemeinden aufzuteilen, kann nach Meinung des Gemeinderates in keinster Weise überzeugen. Nachdem es sich hier ausschließlich um Bannwald handelt, kann eine andere als Forstnutzung nicht in Frage kommen. Die Aufteilung der Naturräume würden somit trotz einer Aufteilung auf verschiedene Gemeinden in der Natur nicht stattfinden. Das Gleiche gilt für den Feuerschutz. Alle … Gemeinden haben den Feuerschutz und die Sicherheit … auch jetzt schon im gemeindefreien Gebiet zu gewährleisten.“ (Siehe auch unseren Sitzungsbericht vom 7.12.2006 )

Nun hat man, unter Vermittlung von MdL Engelbert Kupka (!?!?) einen „Kompromiss“ gefunden, der so aussieht: Höhenkirchen-Siegertsbrunn kann den weitaus größten Teil des Forstes eingemeinden. Hohenbrunn wird nun mit einem kleinen Streifen an der östlichen Gemeindegrenze abgespeist. Diese Lösung beinhaltet, dass unsere Brunnen nun nicht mehr auf Gemeindegebiet, sondern auf Höhenkirchner-Siegertsbrunner Flur liegen werden. Dafür ist der Waldkindergarten Höhenkirchen-Siegertsbrunns nun auf unserem Gemeindegebiet stationiert. Tolle Sache – ein Ergebnis, das sich für Ursula Mayer sehen lassen kann! )

Wir sind der Meinung, dass Straßmair hier weniger die Interessen Hohenbrunns als das gute Abschneiden seiner CSU-Bürgermeisterkollegin unterstützt hat. Deshalb haben wir dieser „einvernehmlichen Lösung“ nicht zugestimmt. Alle anderen Gemeinderäte sahen kein Problem und machten die Kehrtwende des Bürgermeisters mit.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet an der Georg-Knorr-Straße und dem Ernst-Heinkel-Ring

Unsere ablehnende Haltung zur Überplanung von ca. 50.000m² Bannwald haben wir bereits mehrfach und ausführlich dargelegt (Berichte der Gemeinderatssitzungen vom 24.04.2008, 25.10.2007 und 26.07.2007 ). Drei Viertel unserer Fraktion stehen auch heute noch zu dieser Einschätzung und lehnten deshalb (allerdings als „Rufer in der Wüste“ und Minderheit) die Weiterführung des Planverfahrens und Detailänderungen des Bebauungsplanentwurfes ab.

Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet westlich des Veilchenweges (Bebauungsplan Nr. 78)

Nach Berücksichtigung und Einarbeitung zahlreicher, auch „GRÜNER“ Änderungsvorschläge wurde die Verwaltung einstimmig mit der Weiterführung des Verfahrens beauftragt.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Benutzung der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn in den Ferienzeiten

Fred Rietzler, der den Antrag initiierte, begründete ihn so: Kinder und Jugendliche, die in den Ferien nicht verreisen (können), sollen in dieser Zeit in der Halle Sport treiben können – selbstverständlich unter Aufsicht bzw. Anleitung eines Trainers oder Betreuers des TSV Hohenbrunn. Die Turnhalle solle – wie auch schon die Turnhalle der Riemerlinger Schule vor vielen Jahren – per Gemeinderatsbeschluss offiziell hierfür geöffnet werden.

Nachdem ausreichend an dem Antrag „herumgemäkelt“ worden war (dazu brauche man keinen Antrag, man solle und müsse nicht alles regeln, möglicherweise seien vereinsinterne Spannungen die eigentliche Triebfeder für den Antrag …) konnte sich dann doch die Mehrheit des Gemeinderates dazu durchringen, den Antrag zu unterstützen. Dabei wurde die Zustimmung davon abhängig gemacht, dass der Beschluss auf alle Vereine ausgedehnt werde. Dennoch wird wohl in der Turnhalle auch künftig geturnt und Ball gespielt und nicht etwa Pfeife geraucht oder geschossen, auch Bienen und Eisenbahnverkehr werden draußen bleiben …

Freigabe der Waldparkstraße für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraße

Im Juli 2006 beantragte unsere Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen die Öffnung der Waldparkstraße (Einbahnstraße) für Radfahrer. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Während des Bürgermeisterwahlkampfes wollte „man“ es sich mit niemandem verderben. Seither kämpften wir vergebens um die Umsetzung des Beschlusses. Auf unsere Anfragen hin wurden wir mal mit Hinweis auf die Kassenlage, mal mit Hinweis auf die Witterungsverhältnisse, mal mit Hinweis auf die ausstehende Stellungnahme der Polizei vertröstet. Man hat uns die Realisierung mal für das Frühjahr und mal für den Herbst in Aussicht gestellt. Zuletzt versprach Bürgermeister Straßmair, Anfang Oktober werde, soweit das Wetter hält, der notwendige Umbau (eine zwar umstrittene aber von der Polizei zur Sicherheit empfohlene Aufstellfläche für Radler) gemacht. Das Geld ist vorhanden und im Haushalt eingeplant. Jetzt hat der Bürgermeister selbst den Antrag gestellt, den Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses auszusetzen. Und die Mehrheit des Gemeinderates ist ihm gefolgt. Das offenbart mehr als nur „Flexibilität“! (Siehe auch unsere ausführliche Dokumentation )

Antrag zur Umsetzung der Energievision: Aufbau eines Wärmenetzes mit Kraft-Wärme-Kopplung für Riemerling-Ost

Dieser Antrag wurde zunächst von der AGENDA21-Hohenbrunn, Arbeitskreis Energie+Umwelt, unterstützt und in Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung St. Magdalena, ausgearbeitet und eingereicht, gelangte aber mit Hinweis auf die Geschäftsordnung (die AGENDA21 hat kein Antragsrecht!) nicht auf die Tagesordnung. Kreder-Strugalla und Braun, beide Mitglieder der AGENDA21-Hohenbrunn und an der Entwicklung des Vorschlages beteiligt, „übernahmen“ daraufhin und beantragten:

Wir bitten den Gemeinderat, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben mit dem Ziel,

  • für das Areal Schulkomplex Riemerling (Hauptschule, Grundschule, Hallenbad, Kinderhaus Riemerling-Ost) ein Nahwärmenetz zu schaffen und für die Wärmeversorgung dieser Gebäude ein Blockheizkraftwerk einzusetzen,
  • zugleich die Realisierungsmöglichkeiten und Realisierungsbedingungen für einen Anschluss der benachbarten kirchlichen Liegenschaften St. Magdalena, des Gymnasiums Ottobrunn sowie benachbarter Wohnhäuser (zunächst) in der Georg Kerschensteiner Straße und der Georginenstraße zu erkunden
  • und die Alternativen (a) Gemeinde als Investor und Betreiber und (b) Wärmelieferungscontracting gegenüberzustellen.

Dazu sollen möglichst umgehend entsprechend spezialisierte Energieplaner etwa über eine Anzeige im Bayerischen Staatsanzeiger angesprochen und für einen Ideenwettbewerb gewonnen werden.

Begründung:

Die Gemeinde Hohenbrunn muss, um die Ziele der Energievision erreichen zu können, nun den Einstieg in effizientere Energienutzung und erneuerbare Energieträger schaffen. Die AGENDA21-Hohenbrunn hat dazu Ideen und Vorschläge entwickelt („Auf vier Gleisen in die energetische Zukunft Hohenbrunns – ein Fahrplan zur Energievision“, Juni 2007), auf die wir in diesem Zusammenhang hinweisen möchten und an denen wir uns grundsätzlich orientieren. Das angestrebte Blockheizkraftwerk kann zunächst konventionell (z.B. Erdgas) betrieben werden, die Kraft-Wärme-Kopplung sichert in jedem Fall eine hocheffiziente Energienutzung. Die Ausgangsdimensionierung kann schrittweise erweitert, das Leitungsnetz sukzessive ausgebaut werden. So kann aus einer zunächst kleinen „Wärmeinsel“ Schritt für Schritt ein weitläufiges Wärmenetz entwickelt werden. Das zunächst mit Erdgas betriebene Blockheizkraftwerk kann zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer technisch oder ökonomisch bedingten Anpassung mit regenerativer Energie betrieben werden. Auf diese Weise kann dann die Wärmeversorgung ganzer Straßenzüge auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden.

Eine Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Magdalena bietet sich aus unserer Sicht für dieses Pionierprojekt geradezu an, da die energetische Sanierung des Schulkomplexes für die Gemeinde Hohenbrunn und eine Heizungssanierung der Liegenschaft für die Kirchengemeinde St. Magdalena gleichermaßen dringend erforderlich sind und baldmöglichst in Angriff genommen werden sollen. In einem Orientierungsgespräch wurde seitens der Kirchenverwaltung grundsätzliche Zustimmung signalisiert.

Im Rahmen eines AGENDA21-Workshops zur Umsetzung der Energievision (31. Mai 2008), an dem auch der erste Bürgermeister sowie der Umweltbeauftragte der Gemeinde Ottobrunn teilnahmen, wurde die Idee, die Wärmeinsel Gemeinde übergreifend auszubauen, diskutiert und fand großes Interesse.

Ein schrittweiser Anschluss von Wohngebäuden der Nachbarschaft erscheint angesichts der Altersstruktur der Bebauung (vermutlich sind zahlreiche Heizungssanierungen notwendig oder schon in Planung) sinnvoll und prüfenswert.

Kreder-Strugalla begründete den Antrag in der Sitzung zudem mit den Vorgaben der Energieeinsparverordnung und des neuen Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes: Laut EnEV sind dem Bauherrn bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Ergieverbrauch seines Gebäudes vorgeschrieben. Der Eneregieverbrauch wird primärenergetisch bewertet. Daraus ergibt sich wiederum, dass in der Gesamtbilanz anlagentechnische Faktoren und der Faktor baulicher Wärmeschutz (in gewissem Maße) miteinander verrechnet werden können. Die Gemeinde kann also ein „Übermaß“ an Wärmeschutzmaßnahmen sparen, wenn sie eine hocheffiziente Wärmebedarfsdeckung wählt. Durch das neue KWKG werden ab 2009 Blockheizkraftwerke verstärkt gefördert u n d Wärmenetze, wobei Netzte bereits gefördert werden, wenn mindestens ein Wärmeabnehmer dabei ist, der nicht Eigentümer oder Betreiber der KWK-Anlage ist – ein zusätzliches Argument dafür, ein über die Versorgung der Schule hinausgehendes Netz zu planen.

Kreder-Strugalla betonte, das energetische Konzept müsse der Kern des Sanierungskonzepts werden. Daraus würden sich eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Einschränkungen, Vorgaben, für die Gebäudesanierung ergeben. Diese Reihenfolge sei aber essentiell! Man wisse ja aus den Erfahrungen mit der Sanierung der Schule Hohenbrunn, wie wichtig es sei, die richtigen Prioritäten zu setzen. Ein ansprechender Baukörper sei wichtig aber nicht „alles“. Die Planung der Schulsanierung sollte daher nicht mit der Gebäuderenovierung, sondern mit dem Energiekonzept anfangen.

Die geschätzten Kosten einer entsprechenden Machbarkeitsstudie wurden in der Größenordnung von 15.000€ (die später ggf. mit einem Planungshonorar verrechenbar sind) geschätzt.

Der Antrag wurde nach einer kurzen Aussprache einstimmig befürwortet

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Eingemeindung Energievision Höhenkirchener Forst Radverkehr Turnhalle


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