Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 (alte Luitpoldsiedlung) Anträge der LH Wohnbau GmbH München und von Manfred Hösl
Zwei zumindest formal unabhängige Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 wurden behandelt. Insgesamt handelt es sich um eine neue Planung der Baufenster und Baudichte für insgesamt 9 Flurstücke und einen so gravierenden Eingriff, dass eine schlichte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in Frage gekommen wäre.
Zum Bauvorhaben der LH Wohnbau GmbH war nach Bauanträgen in 2005 und 2007 bereits das gemeindliche Einvernehmen ausgesprochen worden. Das Landratsamt verlangte jedoch wegen der erheblichen Überschreitung der vorgesehenen Grundfläche (+ 56 m²) die zusätzliche Anpassung des Bebauungsplanes, die nun einstimmig vollzogen wurde.
Der zweite Änderungsantrag bezog sich auf insgesamt 8 Grundstücke, die direkt an das Bauvorhaben der LH Wohnbau GmbH angrenzen, ein größeres Quartier Ecke Ahornstraße/ Weidenstraße. Der Antragsteller Hösl strebte auf allen Grundstücken eine Veränderung der Baufenster und in 7 von 8 Grundstücken eine z.T. erhebliche Verdichtung an. Wir waren nicht bereit, für ein so großes Quartier und ohne Diskussion des Gesamtzusammenhangs unsere Zustimmung zu geben. Wenn die Gemeinde meint, in der Luitpoldsiedlung eine massive Nachverdichtung betreiben zu müssen, die sicherlich auch dort wie in Riemerling zu Lasten des Gartenstadtcharakters und des Großbaumbestandes geht und Infrastruktur-anforderungen stellt, sollte dies nicht in Salamitaktik erfolgen, sondern als Gesamtkonzept geplant werden.
Die Verfahrenskosten dieser Vorhaben bezogenen Änderungen tragen die Antragssteller.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 (Sportgelände)
Der Verwaltungsvorschlag sah zunächst vor, eine geringfügige Verschiebung des Baufensters für den geplanten Sportplatzneubau und die Schaffung eines Baufensters für eine Hütte des Burschenvereins in einem Zuge zu beschließen. Dies wurde nach einem entsprechenden Antrag der GRÜNEN zur Geschäftsordnung geändert; die beiden Sachverhalte wurden getrennt behandelt.
Die gewünschte minimale Anpassung des Baufensters für das Sportheim wurde ohne Diskussion einstimmig befürwortet.
Kontrovers waren allerdings die Einschätzungen zur Erweiterung des Bebauungsplanes um ca. 1400 m² (bisher Außenbereich). Dieses Areal sollte ausschließlich dem Burschenverein zur Verfügung gestellt werden, um in unmittelbarer Nachbarschaft zum Spielfeld eine Vereinshütte der Burschen zu errichten. Dort sollen Maibaumwachen und Zusammenkünfte der Burschen stattfinden und ein Lagerraum für Bänke, Lichterketten usw. angelegt werden.
Während Bürgermeister Straßmair von einem nun „sauberen Standort“ für die Burschenvereinshütte sprach (in der Dezembersitzung wurde die Finanzierung der Burschenunterkunft beschlossen und die Hütte zunächst als „fliegender Bau“ für einige Wochen im Außenbereich an anderer Stelle geplant, vgl. unseren Gemeinderatsbericht der Sitzung vom 11. Dezember 2008), wandte sich Fred Rietzler für unsere Fraktion vehement gegen dieses Ansinnen. Er habe als Gemeinderat, aber auch als Jugendleiter der Fußballabteilung des TSV Hohenbrunn durchaus Vorbehalte gegen den Standort am östlichen Ende des Fußballplatzes 1. Er kritisierte, dass die Maibaum-Bewacher-Hütte im Plan als „Geräte-Haus“ bezeichnet wird und hinterfragte verschiedene Sachverhalte: Ob die Hütte dauerhaft dort stehen solle? – Der Bürgermeister bejahte dies. Ob die Nachbarn der angrenzenden Häuser informiert seien? – Bisher habe keine Information stattgefunden, war die Auskunft der Verwaltung. Wer die Pacht für die Hütte bezahle? – Straßmair versicherte, dass für die Gemeinde zwar für das Sportgelände, auf keinen Fall aber für dieses Areal Pacht bezahle. Und schließlich, wer garantiere, dass im Gefolge von Festivitäten an der Hütte keine Glasscherben auf dem Fußballfeld zu finden sind? Der Fußballverein sei in dieser Hinsicht ein gebranntes Kind. Veranstaltungen im Umfeld der Fußballplätze hätten oft schon zur Folge gehabt, dass danach viele Glasscherben vom Spielfeld zu entfernen waren, aber nicht alle könne man sehen. Dieses u.E. schwerwiegende Argument wurde klein geredet. Es seien ja keine Großveranstaltungen oder Gelage geplant. Fred Rietzler wies erneut darauf hin, dass nach Ansicht unserer Fraktion mit dem Stadl im MUNA-Gelände ausreichend und geeigneter Platz für eine Maibaum-Lagerung und -Bewachung vorhanden sei.
Lediglich die SPD-Kollegen reagierten noch eher kritisch und befremdet auf die Kaschierung als „Geräte-Haus“, sahen im Vorschlag der Verwaltung, die Hütte in das Sportgelände zu integrieren aber tatsächlich einen deutlichen Fortschritt gegenüber der früheren Planung. So stimmten sie mit CSU, ÜWG und FDP für den Verwaltungsvorschlag. Unsere 4 Gegenstimmen konnten dagegen nichts ausrichten.
Weiterführung der Ortsumfahrung Putzbrunn zum Autobahnanschluss Hohenbrunn/Putzbrunn
Die Gemeinde Putzbrunn bat um eine abschließende Stellungnahme zu den Varianten Ortsumfahrung Putzbrunn (westlich der Autobahn oder östlich der Autobahn und z.T. auf Hohenbrunner Flur). Der Beschluss (gegen 3 Stimmen aus der CSU sowie gegen das Votum von Jimmy Schulz) lautet: Der Gemeinderat beschließt, der Variante A zuzustimmen, da diese ausschließlich über Putzbrunner Gemeindegebiet führt. Der Variante C kann nicht zugestimmt werden.
Erlass einer Satzung der Gemeinde Hohenbrunn über die Ermittlung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie über die Errichtung von Nebenanlagen (Gartenhäuschen)
Aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung können Stellplätze (Garagen und überdachte und nicht überdachte Stellplätze für Kraftfahrzeuge) nicht mehr für einzelne Bauvorhaben festgesetzt werden. Es ist der Erlass einer Stellplatzsatzung erforderlich. Der Gemeinderat beschloss darüber hinaus, auch Stellplätze für Fahrräder festzulegen und die bereits praktizierte und in neuere Bebauungspläne bereits integrierte Regelungen über Gartengerätehäuschen ebenfalls in diese Satzung mit aufzunehmen.
Die wesentlichen Festlegungen sind:
- Für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser sind je Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen. Der Stauraum vor Garagen kann als Stellplatz angerechnet werden, wenn er mindestens 5m Länge misst und der gleichen Wohneinheit zugeordnet ist.
- Für Wohneinheiten in Mehrfamilienhäuser gilt: für Wohnungen bis 40 m² ist 1 Stellplatz, für Wohnungen über 40 m² bis 80 m² sind 1,5 und für Wohnungen über 80 m² 2 Stellplätze erforderlich.
- Stellplätze für Kraftfahrzeuge müssen mindestens 2,30m breit und 5 m lang sein und einen wasserdurchlässigen Belag (Schotter, Pflastersteine) haben. Außerdem wird bei Anlagen mit 3 und mehr Stellplätzen eine Eingrünung vorgeschrieben.
- Bei Mehrfamilienhäusern sind für Wohneinheiten bis 80 m² 2 Fahrradstellplätze, für jede Wohnung über 80 m² 3 Fahrradstellplätze nachzuweisen.
- Gartengerätehäuschen dürfen maximal 10 m² groß errichtet werden, in kleinen Grundstücken bis 300 m² dürfen sie lediglich 8 m² groß sein, die Giebelhöhe darf 3 m nicht überschreiten. Gartenhäuschen sind auch außerhalb der ausgewiesenen Baufläche erlaubt, nicht jedoch im Vorgartenbereich.
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2008
Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungsbereich mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 15.794.183 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.526.572 € ab. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug rd. 3,8 Mio€, es wurden insgesamt (ordentlich und außerordentlich) knapp 2,5 Mio€ getilgt. Die Rücklagenzuführung wurde mit 723.755 € beziffert, der Rücklagenbestand per 31.12.08 mit 5.222.979€. Der Schuldenstand belief sich zum Jahresende auf 5.055.207 €.
Fragen – Gemeinderat Dissing (ÜWG) wies z.B. auf Ungereimtheiten, zumindest aber Erklärungsbedarf beim Rücklagenstand hin – ließ die Kämmerin nicht zu. Sie bestand darauf, dass hier nur zur Kenntnis genommen wird und verwies die Fragen an den Rechnungsprüfungsausschuss. Dieses Verhalten ist einmalig und mehr als befremdlich. Der Bürgermeister schritt nicht ein. Er gab ebenfalls nur den Hinweis auf die Rechnungsprüfung, die am 2. März stattfinde. Transparentes und kooperatives Verwaltungshandeln sieht anders aus. So erfuhr das Gremium aber zumindest die wichtige Terminfestlegung (2. März Rechnungsprüfung), die normalerweise dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses obliegt.
Wahlhelferentschädigung für die Europawahl (07.06.09) und die Bundestagswahl (27.09.09)
Der Gemeinderat legte für beide Wahlen die Entschädigung der Wahlhelfer auf 40 € fest.
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur geplanten Streckenänderung der S-Bahn-Linien S6 und S7
Unsere Fraktion beantragte, der Gemeinderat möge beschließen: Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, sich bei den Entscheidungsträgern der Bahn und der zuständigen Verkehrsbehörden namens der Gemeinde dafür einzusetzen, dass der Wolfratshauser S-Bahn-Ast nach Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs Friedenheimer Brücke nicht, wie derzeit geplant, mit der Linie zur Kreuzstraße zusammengelegt wird.
Begründung:
Nach den bisherigen Plänen der Bahn sollen nach Fertigstellung des Bahnhofs Friedenheimer Brücke ab Dezember 2009 einige Linienänderungen vorgenommen werden. U.a. soll die S-Bahn-Linie nach Wolfratshausen erneut mit der Linie zur Kreuzstraße zusammengelegt werden. Beide Linien verfügen über weite Strecken nur über ein Gleis. Kleine Verzögerungen im Fahrplan können sich deshalb zu erheblichen Verspätungen auswirken. Die S-Bahn-Nutzer aus unserer und anderen Gemeinden mussten in der Zeit, als diese beiden Linien schon einmal verbunden waren, bereits leidvolle Erfahrungen mit dadurch hervorgerufenen Betriebsstörungen und Verspätungen machen. Es sollte jetzt seitens der Gemeinde frühzeitig gegen die Pläne protestiert werden, um noch Einfluss nehmen zu können.
Wolfgang Schmidhuber, der den Antrag nochmals ausführlich vortrug, wies darauf hin, dass sich die Streckenänderungsgegner ihren Appell nicht nur an die Bahn zu richten hätten, sondern insbesondere beim zuständigen Verkehrsministerium vorstellig werden müssten, das die Bahn-Leistungen in Auftrag gibt, . Er wandte sich damit an den Bürgermeister, der in der Sitzungsvorlage von einer Gemeinschaftsaktion der Bürgermeisterrunde unter Federführung von Loderer/Ottobrunn berichtet hatte und wegen eines schon im September des vergangenen Jahres vereinbarten gemeinsamen Schreibens an die Bahn, das Bürgermeister Loderer (voraussichtlich bis Anfang Februar) entwerfen wird, keine weiteren Schritte angezeigt sah.
Der Antrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig verabschiedet.
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