Gemeinderatssitzung 24.09.2009

Zweiter Nachtragshaushalt 2009

Die Verwaltung rechnet für 2009 mit Gewerbesteuer-Mehreinnahmen von € 600.000. Netto, d.h. nach Gewerbesteuerumlage, stehen der Gemeinde dann € 466.000 mehr zur Verfügung.

Die Verwaltung plant, diesen finanziellen Spielraum für bisher nicht geplante Ausgaben zu nutzen:

  • Zum einen sollen die mit dem MUNA-Kauf verbundenen Nebenkosten (Steuern, Notar) in Höhe von €180.000 aus den Haushaltseinnahmen bestritten werden (ursprünglich war eine mittelfristige Fremdfinanzierung außerhalb des Haushalts geplant).
  • Zum anderen schlägt die Verwaltung vor, im November eine weitere Sondertilgung in Höhe von € 275.000 ins Auge zu fassen. Das entsprechende Darlehen dient der Finanzierung der Wasserversorgung. Gemeinderat Dissing (ÜWG) wie unsere Fraktion zeigten sich sehr skeptisch, ob eine solche Kreditrückführung wirklich Sinn macht. Der Kredit ist in den jüngst überprüften Wassergebühren enthalten, die Wassergebühren für den Bürger blieben von einer Kredittilgung unberührt, die Konditionen sind z.Z. nicht ungünstig. Eine entsprechende Erhöhung der Rücklagen erscheint angesichts bevorstehender Investitionen in den kommenden Jahren sinnvoller. Ein Beschluss über die Sondertilgung wurde noch nicht gefasst.

Der Nachtragshaushalt wurde einstimmig beschlossen.

Radwegekonzept der AGENDA 21

Die Verwaltung greift aus dem umfangreichen Katalog von Verbesserungsvorschlägen des Arbeitskreises Verkehr-Siedlung-Ortsgestalt zwei Maßnahmen heraus, die umgehend umgesetzt bzw. in Angriff genommen werden sollen. Die Maßnahmen wurden bereits mit der Polizei abgestimmt:

Freigabe des Fußwegs an der Höhenkirchner Straße im Bereich Luitpoldsiedlung:

Der breite Gehweg soll nun auch für Radfahrer frei sein, ohne den Radverkehr auf den bisherigen Fußweg zu verpflichten. D.h. flotte, sichere Radler können weiterhin am Eingang zur Luitpoldsiedlung vom Radweg auf die Straße wechseln. Eine entsprechende Beschilderung („Radfahrer frei“) wird aber allen Radlern, die sich auf der Straße und vor allem beim Queren der Straße nicht sicher fühlen, den breiten Gehweg zur Weiterfahrt öffnen. Dies wurde einstimmig so beschlossen.

Entschärfung der Radwege-Schwachstelle am Ortsausgang Riemerling-West, Hohenbrunner Straße:

Bisher müssen die von Norden kommenden Radler die Straße am Ortsausgang verlassen und dazu die Straße vor der Kurve queren und auf den Radweg entlang der Bahn wechseln. Umgekehrt müssen Radfahrer von Süden kommend am Ortseingang vom Rad-und Fußweg auf die Straße wechseln; dabei sind häufig die in Fahrtrichtung parkenden Autos, die den Fahrweg verengen, ein lästiges, gelegentlich auch gefährliches Hindernis.

Die Verwaltung schlägt nun vor, den Radweg in der Hohenbrunner Straße ortsauswärts bis Hausnummer 36 zu verlängern und dann auf der geraden Strecke eine Querung zu errichten. Die geschätzten Umbaukosten belaufen sich auf € 40.000, darin noch nicht enthalten ein möglicherweise notwendiger Grunderwerb.

Das Gremium beschloss einstimmig, vorsorglich € 40.000 im Haushalt 2010 einzuplanen. Mit der genaue Ausführungsplanung sowie einer eingehenden Diskussion und Weiterbehandlung des gesamten AGENDA21-Radwegekonzepts soll auf unseren Vorschlag hin eine demnächst zu bildende Arbeitsgruppe betraut werden.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 für die Grundstücke Fl.Nr. 1030/11 und 1030/20

Der Bebauungsplan sieht bisher für die beiden Grundstücke jeweils 220m² bebaubare Grundfläche, aufgeteilt auf zwei Baufenster vor. Die Grundstückseigentümerin beantragt nun eine Erhöhung der Grundfläche (für jedes Grundstück von 220 auf 250 m² und die Zusammenlegung der Baufenster in einem der Grundstücke (/11). Dem Wunsch wurde – bei allerdings 7 Gegenstimmen – entsprochen. Bei nur einer Gegenstimme wurde einschränkend bestimmt, dass auf dem Grundstück /11 ausschließlich Einzelhausbebauung (1 Wohneinheit + Einliegerwohnung) zugelassen ist.

Für uns war die Bebauungsplanänderung aus mehreren Gründen nicht hinnehmbar. Zunächst war die Verwaltung nicht in der Lage, die genaue Grundstücksgrößen zu benennen und beließ es bei der Aussage, die beiden Grundstücke hätten eine wesentlich größere Grundstücksfläche als die angrenzenden Grundstücke. Hinzu kommt, dass die nun beschlossene Grundfläche für Grundstück /11 250m² einen Baukörper in einer in Riemerling „neuen Dimension“ ermöglicht, die wir für nicht wünschenswert, zumindest für äußerst kritisch und fragwürdig halten. Der Zwischenruf „Sozialneid“ seitens der ÜWG war in diesem Zusammenhang unangebracht und nicht sachbezogen. Es ist weder besonders verantwortungsvoll noch sinnhaft, wenn der Gemeinderat im Einzelfall jede noch so große Abweichung von bisherigen Grundsätzen der Siedlungsentwicklung durchwinkt. Im Übrigen haben wir Zweifel, ob die Einzelhausbebauung Bestand haben wird. Einer ohne weitere Unterlagen unzureichend begründeten, so wesentlichen Erhöhung bzw. Veränderung des Baurechts konnten wir nicht zustimmen.

Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet westlich des Veilchenweges

wurde bei einer Gegenstimme als Satzung beschlossen.

Erschließungsbeitragsabrechnung Pframmener Weg

Das Staatliche Bauamt Freising lehnt anscheinend, so berichtet die Verwaltung, eine Genehmigung einer Zufahrt bzw. Einmündung des Pframmener Weges auf die Siegertsbrunner Straße ab. Der Pframmener Weg sei an dieser Stelle zu schmal.

Demzufolge schlägt die Verwaltung vor, den Pframmener Weg lediglich bis Höhe Jugendtreff Hohenbrunn/Einmündung Kistlerstraße als Erschließungsanlage zu betrachten und als solche auch nur bis dorthin (nicht in voller Länge bis zur Siegertsbrunner Straße) abzurechnen Das letzte Stück bis zur Siegertsbrunner Straße könne nicht ausgebaut werden, eine notwendige Grundabtretung bzw. ein Grunderwerb sei nicht möglich. Es entstehen also etwas geringere Kosten, die wiederum auf weniger Anlieger verteilt werden müssen.

Für mich ein Schildbürgerstreich: Der Pframmener Weg ist als Erschließung von Westen für das dahinter liegende neue Wohngebiet ungeeignet. Und „ganz nebenbei“ haben nun Anlieger am westlichen Ende des Pframmener Weges, die sich weigern, Grund für eine Straßenverbreiterung herzugeben und sich in einem jahrelangen Streit weigerten, Erschließungsbeiträge zu bezahlen einen Rundumerfolg.

Dennoch erhielt der Verwaltungsvorschlag eine breite Zustimmung.

Kaiser-Stiftung

Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme die Teilveräußerung des Grundstücks (knapp 1000 m², nördlicher Grundstücksteil). Es sollen dort 3 Einfamilienhäuser gebaut werden. Der Erlös soll den Bau eines dem Stiftungszweck entsprechenden Zweckbaus (u.a. Seniorenbegegnungsstätte) ermöglichen, mit Vermietungserlösen dann der laufende Betrieb finanziert werden. Die Verwaltung legte bisher lediglich konkrete Planungen zur möglichen Ausführung der Einfamilienhäuser vor. Unsere Zweifel, ob der zu erlösende Betrag zur Deckung der Investitionskosten und die erzielbare Miete für den laufenden Betrieb ausreichen werden, konnte die Verwaltung – konkrete Pläne oder eine Vorkalkulation gibt es noch nicht – nicht entkräften.

Stromlieferungsvertrag 2010 bis 2013
Antrag der SPD

Die SPD Fraktion beantragte, die Verwaltung zu beauftragen, die Stromversorgung aller gemeindlichen Liegenschaften auf 100% Ökostrom umzustellen. Bei der Ausschreibung zu neuen Stromlieferungsverträgen sollten nur diejenigen Lieferanten berücksichtigt werden, die vertraglich zusichern könnten, zu 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen zu liefern. Dabei sollten die Vorgaben des Umweltbundesamtes über Beschaffung von Ökostrom beachtet werden.

Dieser Antrag wurde einstimmig verabschiedet.

Unabhängig von dieser SPD-Initiative hatte die Gemeinde bereits eine europaweite Ausschreibung durchgeführt, und zwar gemäß Ausschreibungsunterlagen des Bayerischen Gemeindetages. Für uns und viele der Gemeinderatskollegen unerklärlich hatten anscheinend nur 2 Energieunternehmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert und zuletzt nur E.ON ein Angebot abgegeben.

Laut Ausführungen der Verwaltung sichere E.ON die Lieferung von 100% Ökostrom, und zwar ausschließlich aus Wasserkraft zu, mit einem Preisaufschlag gegenüber dem Angebot für 50%-Anteil Ökostrom von 0,3ct/kWh (= +2%). Es wurde als Tischvorlage eine Preisliste für Kleinanlagen aus dem Ortsnetz, mittlere und große Anlagen, Elektroheizanlagen und Straßen (???) geliefert, die „auf die Schnelle“ wenig erhellend wirkte.

Man kann bei dieser Entscheidungsvorbereitung bestenfalls „Blauäugigkeit“ unterstellen, wirklich entscheidungsreif war die Sache, ohne Vergleichsmöglichkeit nicht. Es konnte nicht geklärt werden, ob die Vorgaben des Gemeindetages mit denen des Umweltbundesamtes übereinstimmen. Es fehlte jede Möglichkeit der Recherche, ob das E.ON-Angebot ein „günstiges, „realistisches“ oder „inakzeptables“ Angebot ist. Jedem muss klar sein, dass E.ON uns teuren, angeblich reinen Ökostrom (aus bestehenden, alten Wasserkraftwerken) liefert und dafür jedem anderen, der sich weniger dafür interessiert, reinen Atom- und Kohlestrom liefert. So schafft man keine Energiewende, so zementiert man die Verhältnisse und verhilft E.ON zu guten Renditen.

E.ON bekam dennoch den Zuschlag.

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Erschließungsbeitrag Haushalt Kaiser-Stiftung Radwege Stromversorgung


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