Für Beunruhigung unter den Anwohnern sorgt die Absicht des Landratsamtes, an der Grenze des Gemeindegebiets von Putzbrunn zu Ottobrunn und damit unweit des Hohenbrunner Ortsteils Riemerling Ost eine feste Unterkunft für 120 Asylbewerber zu errichten (Luftbild). Die Entstehung eines “sozialen Brennpunkts” wird befürchtet, der sich negativ auf Wohnqualität und Grundstückswerte auswirke.
Da nützt es nichts, wenn Landrätin und Polizei auf einer Bürgerversammlung berichten, dass es bei einer Unterkunft im nahen Ottobrunn keinerlei Probleme gebe (Münchner Merkur). Die Anwohner haben Angst, dass ihre Idylle durch die Anwesenheit von Menschen getrübt werde, die aus entsetzlichen Lebensumständen im Irak, in Afghanistan und anderswo geflohen sind und nun von einem Recht Gebrauch machen, das die Väter unserer Verfassung nach den Erfahrungen der Nazizeit mit Bedacht ins deutsche Grundgesetz, Artikel 16a, geschrieben haben: “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.”
Man mag entsetzt sein über den Egoismus der Leute, die die Ärmsten der Armen nicht in ihrer Nachbarschaft dulden wollen. Man mag sich aber auch fragen, warum Asylbewerber immer in großen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden und nicht in kleinen Familiengruppen integriert ins normale Wohngebiet. Die Antwort lautet: das ist politisch gewollt. Die Massenunterbringung ist Teil eines Systems, das darauf angelegt ist, “die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern”, wie es zynisch in §7 Abs. 5 der bayerischen Asyldurchführungsverordnung heisst. Hier liegt der eigentlich Kern des Problems, auf den die Fraktion der Grünen im Kreistag in einer Presseerklärung zum Thema verweist.
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