Gemeinderatssitzung 21.01.2016

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016

Im Dezember waren Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 sowie kommunale Finanzplanung bereits beschlossen worden; in diesen Beschlüssen enthalten war u.a., dass die Steuerhebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer) zum 01.01.2016 angehoben werden. Die Verwaltung hielt eine erneute Beschlussfassung – zur Kenntnisnahme der geänderten Zahlen – für erforderlich. Haushaltssatzung und Haushaltsplan sollten noch einmal abgesegnet werden. Uns leuchtete das nicht ein, denn die Auswirkungen der neuen Hebesätze auf die geplanten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (und übrigens auch auf die Finanzplanung, die in der erneuten Beschlussfassung nicht einbezogen wurde) waren dem Gemeinderat im Dezember bewusst und auch durch Zahlenbeispiele, die die Kämmerei vorgelegt hatte, anschaulich belegt. Nun ja – doppelt genäht hält besser. Im Übrigen hatten wir unsere Meinung inzwischen nicht geändert und lehnten den Haushalt wie im Dezember ab – Details dazu im vorangehenden Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 17.12.2015.

Entfristung des Probebetriebs „öffentliches Sonntagsschwimmen“

Nach der Erprobung des Sonntagsschwimmens vom 01.03-13.12.2015 wurde der 1. Bürgermeister ermächtigt, b.a. Widerruf die Nutzung des Hallenbades zur unbefristeten Fortführung des Sonntagsschwimmens zu genehmigen. Die vorgelegte Besucherzahlstatistik wurde allerdings – wie jede Statistik – unterschiedlich interpretiert. Die einen sahen darin einen großartigen Beleg für den Bedarf und den Erfolg der Sonntagsöffnung, die anderen sahen sich bei durchschnittlich weniger als 90 Badegästen in 7 Stunden in ihrer Skepsis dem Hallenbadneubau gegenüber bestätigt.

Neukalkulation  der Benutzungsgebühren für das Hallenbad Riemerling

Die Verwaltung hatte in ihrer Beschlussvorlage eine Gebühr von 2,60€ je Schüler*in und Doppelstunde inkl. MWST (oder 2,18€ netto) vorgeschlagen. Sie ging dabei von 39 Schulnutzungswochen und 50 Doppelstunden Schulschwimmen pro Woche mit jeweils 25 Schüler*innen (durchschnittliche Klassenstärke) aus. Mit 2,18€ sollte eine Kostendeckung des Schulschwimmens erreicht werden. Weiterhin beinhaltete der Verwaltungsvorschlag eine pauschale Gebühr für das Vereinsschwimmen von 45€ brutto je Nutzungsstunde. Dieser zweite Vorschlag wurde noch vor einer Diskussion im Gremium zurückgezogen, man wolle das noch überarbeiten.

Ausführlich diskutiert wurde dann allerdings darüber, welche Kosten in welcher Höhe zu berücksichtigen sind und wie aus den Jahresgesamtkosten   tatsächlich kostendeckende Gebühren für eine Schulnutzungsstunde zu ermitteln sind. Was auf den ersten Blick als eine mit Hilfe der Gundrechenarten zu lösende Aufgabe erscheint, erwies sich als schwierig. Es war zunächst neu, dass die Investitionen der vergangenen 2 Jahre zur Ertüchtigung des Bades für 5 weitere Nutzungsjahre als Instandhaltungskosten gelten und nicht abgeschrieben werde. Die kalkulatorischen Abschreibungsbeträge wiederum gingen von der ursprünglich unterstellten, einer weit über die verbleibenden 3-4 Jahre hinaus reichenden Nutzungsdauer aus. Was richtig und zulässig ist, muss geklärt werden. Jedenfalls war die Ermittlung des angeblich kostendeckenden Bruttostundensatzes von 2,60€ (netto 2,18€) nicht ohne weiteres nachvollziebar. GRÜNE wie CSU, die selbst nachgerechnet hatten, waren zu anderen wesentlich höheren Gebühren gekommen. Die Sache wurde vertagt.

Antrag von Pauline Miller und Andreas Schlick (ÜWG/Bürgerforum): Entschärfung der Gefahrensituation an der B471

Anlass für den Antrag sind die häufigen Geschwindigkeitsübertretungen am Ortseingang nach Hohenbrunn, insbesondere nachdem die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße nun auf 100 km/h angehoben wurde (eine Maßnahme des Landratsamt, gegen die vergeblich protestiert worden war. Auf Höhe des Sportplatzes queren zahlreiche Sportler, auch viele Kinder und Jugendliche, die Straße und etwas weiter, an der Wagenbergstraße kreuzt der offizielle Schulweg die B471.

Miller und Schlick beantragten deshalb die Installation einer Bedarfsampel auf Höhe der Hubertusstraße unter Verbleib der bereits bestehenden Querungshilfe (Verkehrsinsel), die einstimmig befürwortet wurde.

Weiterhin wurden zwei fest installierte Geschwindigkeitsüberwachungen (Blitzer), die zu schnelles Fahren nun in beiden Fahrtrichtungen festhalten, beantragt und bei 2 Gegenstimmen (die angesichts der Gefährdungssituation nicht nachvollziehbar sind und auch nicht weiter begründet wurden) beschlossen.

Antrag von Pauline Miller und Andreas Schlick (ÜWG/Bürgerforum): Umbau der Treppe mit Rampe am S-Bahnhof

Der Beschlussvorschlag lautete: Die Verwaltung wird beauftragt, die bautechnischen und finanziellen Möglichkeiten für die Errichtung eines stufenfreien Zugangs zum S-Bahnhof zu prüfen und dem Gemeinderat einen funktionellen und kostengünstigen Umbauplan der Treppen mit einer Rampe (Metall oder Beton) vorzulegen.

Die Idee war zu schön, um wahr zu sein. Wartet ganz Hohenbrunn doch schon seit vielen Jahren auf einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig. Joseph Maier (CSU) machte deutlich, dass nach seinen eigenen Berechnungen diese Rampe eine außerordentlich hohe Steigung (er sprach von 50%) hätte, die für Rollstuhlfahrer ebenso wie für Personen, die einen Kinderwagen transportieren wollen, nicht zu überwinden wäre. Die Bauverwaltung trug noch bei, dass nach nationalen Regeln und DB-internen Regeln die Steigung max. 6 % betragen dürfe.

Die Antragsteller verzichteten daraufhin auf eine Abstimmung über den Prüfungsauftrag, Pauline Miller zog den Antrag zurück.

Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule Riemerling

Die Idee für eine Photovoltaikanlage für die Grundschule Riemerling stammt aus der Zeit der Sanierungsplanung 2010. Seinerzeit hatte unsere Fraktion angeregt, eine Photovoltaikanlage bzw. zumindest deren technische Voraussetzungen (Leitungsführung, Befestigungsmöglichkeitn usw.) mit zu planen. Die Realisierung der Anlage wurde seinerzeit leider nicht beschlossen und auch nicht weiter verfolgt. Es wurden dann seitens der AGENDA21-Hohenbrunn verschiedene Betreibermodelle geprüft, die aber an mangelnder Rentabilität scheiterten, weil hier kein Eigenverbrauch möglich gewesen wäre.

Im Januar 2014 beantragten wir schließlich die genauere Prüfung der technischen und finanziellen Möglichkeiten für eine Photovoltaikanlage, die von der Gemeinde Hohenbrunn errichtet und betrieben wird, unter Zugrundelegung eines möglichst hohen Eigenverbrauchs. Dies wurde vom Gemeinderat befürwortet. Im Januar 2015 erhielten wir dann die Machbarkeitsanalyse, die ausweist, dass der wirtschaftliche Betrieb einer solchen Anlage möglich ist. Empfohlen wurde eine möglichst große Anlage (ca. 40kWp), sofern der Eigenverbrauch in der Grundschule und anliegenden gemeindlichen Liegenschaften sichergestellt ist. Zugleich wurde eine vorgeschaltete Optimierung des Energieverbrauchs vorgeschlagen.

Nachdem im Verlauf des Jahres die Verwaltung bzw. das Klimaschutz-Lenkungsteam keine Initiative ergriff, hatten wir nun im November 2015 die Errichtung und den Betrieb einer entsprechenden Anlage durch die Gemeinde Hohenbrunn beantragt. Nun erfolgte endlich die Diskussion im Gremium, in der es Befürwortung aber auch technische Fragen gab, und weil die zu erwartende Rentabilität nach der geänderten Gesetzeslage nochmals überprüft werden soll, wurde das Thema  zur Vorklärung noch einmal an das Lenkungsteam verwiesen. Wir gehen davon aus, dass, was so unglaublich lange währt, dann auch wirklich gut wird.

Einheimischen-Modell

Im Einheimischen-Modell der Gemeinde Hophenbrunn sind noch 3 Parzellen zu vergeben.

Die Verwaltung schlug vor, die vom Bayerischen Städtetag und Bayerischen Gemeindetag gemeinsam empfohlenen Vergabekriterien zu berücksichtigen und unsere bisherigen Vergabekriterien anzupassen. Man versprach sich dadurch eine zügige Vermarktung der letzten Parzellen. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag nicht, da damit eine deutliche Ungleichbehandlung der Bewerber einher ginge, die letzten Bewerber hätten einen erheblichen Vorteil und könnten viel leichter (z.B. schon nach 5 Jahren Ortsansässigkeit) am Verfahren teilnehmen.

Der neue Bewerbungsstichtag für den Verkauf der Parzellen 1 bis 3 auf der Flur Nr. 124/16 wurde auf den 20.06.2016 festgelegt.

 

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