Neue Hundesteuersatzung
Verschiedene Gerichtsurteile und die kommunale Praxis zeigen, dass die bisherige Satzung Ungenauigkeiten und Lücken aufweist, die durch eine Überarbeitung der Satzung behoben werden müssen. Die Neufassung der Satzung wurde nach bereits ausführlicher Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss nun im Gemeinderat bei 6 Gegenstimmen beschlossen. Wesentliche Änderungen sind z.B.
- die Höhe der Hundesteuer pro Jahr
bei einem Hund nun 60€
bei 2 Hunden je Hund 80€
bei 3 und mehr Hunden je Hund 100€
bei Kampfhunden 900€
Kritisch gesehen wurde dabei, dass gem §3(3) auch Hunde anderer Rassen bei gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit als Kampfhund eingestuft werden können und dass bei vom Ordnungsamt verhängtem Leinen- und Maulkorbzwang grundsätzlich die Kampfhundeinstufung gilt – und dann 900€ Hundesteuer/Jahr fällig werden. Die Verwaltung sicherte allerdings zu, dass stets eine gründliche fachkundige Prüfung der Eigenschaften und Verhaltensweisen des betreffenden Hundes zugrunde gelegt wird und nie spontan, ohne nähere Begutachtung, ein Leinen- und Maulkorbzwang ausgesprochen werde. - Ein umfangreicher Bußgeldkatalog
Z.T. erhebliche Bußgelder werden fällig, wenn gegen Melde-, Auskunfts- und Mitführungspflichten verstoßen wird. Dabei wurde auf unsere Anregung hin in die Satzung aufgenommen, dass es sich hier um eine Kann-Regelung handelt, d.h. dass z.B. das Nichttragen der Steuermarke nur dann zu einem Bußgeld führt, wenn die Marke nicht mitgeführt und auch nicht kurzfristig vorgelegt wird.
Erlass einer Kostensatzung
Die Gemeinde Hohenbrunn hat bereits seit 2002 eine Kostensatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen, die – wegen eines Formfehlers – derzeit tatsächlich nicht anwendbar ist! Es wurde nun eine korrigierte Satzung und ein detaillierte kommunales Kostenverzeichnis beschlossen.
SPD-Antrag: Sondersitzung zum Thema Wohnbebauung, Entwicklung Hohenbrunn-West und Ortsumgehung
Der Gemeinderat nahm leicht irritiert zur Kenntnis, dass die SPD nun beantragt, was am Ende der letzten Gemeinderatsklausur (Oktober 2015) ohnehin schon vereinbart wurde, dass man nämlich in absehbarer Zeit wieder in Klausur gehe, um über die weitere Ortsentwicklung zu beraten. Die Sondersitzung sollte auf Wunsch der SPD bald stattfinden, ohne dass diese näher terminiert wurde.
Wir verstehen zwar den Wunsch, das Thema nun soz. auf der Tagesordnung zu halten, den hohen Zeitdruck konnten wir hingegen nicht wirklich nachvollziehen, vor allem angesichts der vielen Bauprojekte, mit denen die Verwaltung in diesem Jahr befasst sein wird. Eine Sondersitzung bzw. eine weitere Klausur macht nur Sinn, wenn sie entsprechend gründlich vorbereitet wird.
Die Absichtsbekundung des Gemeinderats, das Thema Ortsentwicklung noch in diesem Jahr weiterzubringen, erfolgte nach einer kurzen Diskussion einstimmig.
CSU-Antrag: Sanierungskonzept für die Straßen in Riemerling West
Die CSU beantragte ein Konzept, das die Zustandsfeststellung der einzelnen Straßen, die Ermittlung der Sanierungskosten und die Erstellung eines Stufenplanes zur abschnittsweisen Sanierung beinhalten soll. Darüber hinaus wollte die CSU bereits jetzt den Beschluss fassen, die notwendigen Gelder in der künftigen Haushalts- und Finanzplanung bereitzustellen. Außerdem sollte der Beschluss auch die Absichtserklärung beinhalten, dass, wenn Schäden vor Ablauf der Nutzungsdauer entstanden seien, die Anwohner nicht mit den Sanierungskosten belastet werden können. Es solle geprüft werden, ob die Straßenausbaubeitragssatzung dies zulässt.
Die grundätzliche Entscheidung, den Sanierungsbedarf festzustellen und ein Sanierungskonzept samt Kostenermittlung zu erstellen, wurde mit großer Mehrheit (nur 2 Gegenstimmen) beschlossen. Ebenso sprach sich der Gemeinderat dafür aus, zu prüfen, ob bzw. für welche Sanierungsmaßnahmen die Ausbaubeitragssatzung greift.
Alle weiteren Beschlusspunkte wurden – auch auf unsere Intervention hin – fallen gelassen. Eine Mittelbereitstsellung ist zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möglich. Und es darf nicht wieder die falsche Erwartung geweckt werden, als könne die CSU sich aussuchen, wann und für wen die Straßenausbaubeitragssatzung gelte. Wir erinnern daran, dass Bürgermeister und CSU-Fraktion 2009 (bzw. Änderungsbeschluss 2010) geschlossen für den Erlass der Satzung gestimmt und mit großem Nachdruck ihre Notwendigkeit verfochten haben. Im Nachhinein ist ihnen dieses Votum anscheinend peinlich.
Wir sehen im Übrigen keine Notwendigkeit, in Riemerling-West bereits erneut eine umfassende Straßensanierung vorzunehmen. Ob bzw. in welcher Weise eine Bordsteininstandsetzung möglich und sinnvoll ist, wird das von der Bauabteilung zu erstellende Konzept zeigen. Dann sehen wir weiter.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bericht über den Jugendtreff Hohenbrunn
Wir beantragten die Beauftragung der Verwaltung, in der Gemeinderatssitzung im April 2016 einen Bericht über die aktuelle Situation des Jugendtreffs in Hohenbrunn zu geben bzw. einen entsprechenden Bericht durch die jetzige Jugendtreffleiterin zu veranlassen. Der Bericht solle insbesondere auf die Besucherstatistik (Besucherzahlen und Besucherstruktur) und das Programm/Konzept des wieder eröffneten Jugendtreffs eingehen.
Warum dieser Antrag? Wir hatten bereits in der Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2015 um einen Bericht der Jugendtreff-Leitung gebeten. Nachdem wir von verschiedener Seite darauf hingewiesen worden waren, dass der Treff nicht mehr gut besucht sei, öfters sogar leer stehe, hielten wir eine Diskussion, ggf. auch eine Grundsatzentscheidung über die Fortführung des Jugendtreffs für erforderlich. Im Bericht des Kreisjugendrings am 21.05.2015 konnte dann niemand zur Situation des Jugendtreffs Stellung nehmen; wir erfuhren, dass die Stelle der Jugendtreff-Leitung schon einige Zeit nicht besetzt sei. Der Jugendtreff wurde im Dezember 2015 wiedereröffnet. Wir halten nun einen baldigen Erfahrungsbericht für sinnvoll und notwendig, um zu klären, ob die
Aufrechterhaltung dieser kostenintensiven Einrichtung sinnvoll und vertretbar ist.
Die Verwaltung plädierte für eine längere Bewährungszeit. Es wurde daraufhin einstimmig beschlossen, dass der Bericht „noch vor der Sommerpause“ erfolgt.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kommunale Verkehrsüberwachung
Unser Antrag wurde einstimmig angenommen. Er lautete: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland eine zeitlich befristete Vereinbarung zu treffen zur Überwachung des fließenden Verkehrs an ausgewählten neuralgischen Verkehrspunkten im Gemeindegebiet.
In unserem Gemeindegebiet gibt es verschiedene neuralgische Verkehrspunkte, an denen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch zu schnelles Fahren wesentlich gefährdet ist. Dies sind insbesondere die Ein- und Ausfahrten der Ortsteile Hohenbrunns (Hohenbrunner Straße, Notinger Weg, Putzbrunner Straße, Siegertsbrunner Straße, Höhenkirchener Straße). Geschwindigkeitsübertretungen sind außerdem permanent in den 30er-Zonen des Ortes zu beobachten. Die Polizei ist aufgrund personeller Engpässe zu einer regelmäßigen Geschwindigkeitsüberwachung nicht in der Lage. Versuche, den Verkehr durch Fahrbahnverengungen (Blumenkübel) in der Hohenbrunner Straße zu verlangsamen, wurden wieder rückgängig gemacht. Dialogtafeln haben, weil zu schnelles Fahren zwar angezeigt wird, aber folgenlos bleibt, nur sehr begrenzte Wirkung. Deshalb sehen wir in einer kommunalen Verkehrsüberwachung das Mittel der Wahl, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland bietet Vereinbarungen für eine 2-jährigeTestphase an. Erst wenn die kommunale Verkehrsüberwachung darüber hinaus weitergeführt wird, ist ein Beitritt zum Zweckverband erforderlich. Überwachungsorte und Anzahl der Überwachungsstunden werden individuell vom Zweckverband und der Gemeinde, i.d.R. unter Einbezug der örtlichen Polizei, festgelegt. Eine Überwachungsstunde kostet für Nichtmitgliedsgemeinden €135, die Sachbearbeitung pro Fall, unabhängig vom jeweiligen Bearbeitungsaufwand, pauschal €8. Die Einnahmen (Verwarnungs- und Bußgelder) bleiben vollständig bei der Gemeinde. Es wird empfohlen, die Brennpunkte regelmäßig, mindestens 1x wöchentlich für 2 bis 3 Stunden zu überwachen. Erfahrungsberichte aus Neubiberg und Schäftlarn sind positiv, die Verkehrsüberwachung sei wirksam und i.d.R. kostenneutral.
Wir regten an, ein Informationsangebot des Zweckverbandes zu nutzen und diesen zu einer Präsentation seines Servicespektrums im Gemeinderat einzuladen.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ernennung eines Integrationsbeauftragten
Der Helferkreis Asyl Ottobrunn/Hohenbrunn hat verschiedene Vorschläge entwickelt, wie die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer unterstützt, Verunsicherungen und Missverständnisse bei allen Betroffenen abgebaut und Mehr- und Doppelarbeit vermieden werden können. Ein/e Integrationsbeauftragte/r in Hohenbrunn wäre dazu aus Sicht des Helferkreises eine wichtige Maßnahme und angesichts der auch in 2016 noch zunehmenden Flüchtlingszahlen Voraussetzung, um alle vorhandenen Ressourcen sinnvoll für eine gelingende Integration einzusetzen.
In unserer Fraktion wurde dieser Vorschlag aufgegriffen und am 26. Januar beantragt: Die Gemeinde ernennt eine/n Mitarbeiter/in der Verwaltung (z.B. im Servicebereich des Bürgerbüros) zur/zum Integrationsbeauftragten als offizielle Ansprechpartner/in für Flüchtlinge, Helfer/innen und Gemeindebürger/innen. Sie/er soll über entsprechende Fachkompetenz verfügen und diese laufend aktualisieren, um Fragesteller und Hilfesuchende beraten und an die entsprechenden Stellen in der Gemeinde und im Landkreis weiterleiten zu können. Sie/er hält Kontakt zu den Stellen Flüchtlinge betreuender Sozialarbeit und initiiert bzw. vertritt die Gemeinde bei Vernetzungstreffen der verschiedenen Akteure der Flüchtlingshilfe.
Viel zu lange hatte sich u.E. die Rathausspitze darauf verlassen, dass sich der Helferkreis Asyl um nahezu alle Belange der Flüchtlingshilfe kümmerte. Die Gemeindeverwaltung hielt sich zurück. Erst jüngst hatte sie sogar die Einrichtung einer größeren Flüchtlingsunterkunft im Riemerlinger Gewerbegebiet erfolgreich abgewehrt. Das Thema Flüchtlinge und Integration war im Rathaus nie zur Chefsache gemacht worden, obwohl dies dringend nötig gewesen wäre. Nun überraschte der Geschäftsleiter mit dem Hinweis, Herr Pfannkuch, Leiter des Ordnungsamtes, hätte bereits im Dezember letzten Jahres eine entsprechende Koordinationsstelle im Rathaus vorgeschlagen und sich selbst für diese Aufgabe angeboten. Das finden wir großartig! Dennoch: der Vorschlag kam aus der zweiten Reihe, Bürgermeister und Geschäftsleiter haben es über Wochen hinweg nicht für notwendig erachtet, den neuen Ansprechpartner für alle Fragen der Flüchtlingshilfe und Integration dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Unser Antrag war zwar bereits umgesetzt, ein Beschluss war nicht mehr notwendig. Überflüssig war er anscheinend nicht, der Ansprechpartner im Rathaus wurde so bekannt und die Dinge ins Laufen gebracht.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung der gemeindlichen Liegenschaften auf dem Schulcampus
Der Gemeinderat hatte im Januar 2015 beschlossen, für seine Liegenschaften auf dem Schulcampus (Grundschule, Turn- und Schwimmhalle) nicht an einer Fernwärmeausschreibung für das Gymnasium Ottobrunn und die Carl-Steinmeier-Mittelschule teilzunehmen. Es bestand große Einigkeit darüber, dass wir zunächst Alternativen eruieren und prüfen wollten, wie etwa einen seinerzeit vorgetragenen Vorschlag der Energiegenossenschaft Hohenbrunn. Dieser Analyse- und Entscheidungsprozess sollte nun endlich angestoßen werden.
Deshalb baten wir die KollegInnen, um folgenden Beschluss: Die Gemeinde gibt eine Machbarkeitsstudie für die Wärmeversorgung der gemeindlichen Liegenschaften auf dem Schulcampus Riemerling in Auftrag. Es sollen die technischen und finanziellen Anforderungen eines Wärmenetzes mit Heizzentrale geklärt werden, das die Wärmeversorgung der Grundschule, der Turnhalle und der Schwimmhalle übernehmen soll. Es muss flexibel erweiterbar sein, um ggf. auch das Kinderhaus Riemerling-Ost und eine künftige Mittagsbetreuung auf dem Schulcampus versorgen und in weiteren Ausbaustufen einen Teil der Wärmeversorgung von Riemerling-Ost leisten zu können. Es wird eine Wärmeversorgung auf Basis regenerativer Energieträger angestrebt.
Bisher ist die Heizzentrale, die b.a.w. unsere Liegenschaften mit Wärme versorgt, im (alten) Gebäudekomplex der Mittelschule untergebracht. Bürgermeister Straßmair erklärte (und beantwortete damit nun endlich unsere Anfragen vom September bzw. Oktober letzten Jahres), dass zu dieser Wärmelieferung bei der Übernahme des Gebäudes durch den Schulverband nichts Näheres geregelt wurde. Dies bedeutet, im Falle einer Heizungsstörung wäre Hohenbrunn für die Bereitstellung einer Interimlösung zuständig und verantwortlich, ein unmittelbar umsetzbares Konzept für diesen Fall gibt es nicht, Lösungen könnten, so der Bürgermeister, aber kurzfristig entwickelt werden. Bürgermeister Straßmair sieht keinen Zeitdruck. Erst sollte ein Projektsteuerer, dann die Planer gefunden werden. Diesen könne man dann die entsprechende Aufgabe stellen. Eine Umstellung der Wärmeversorgung und damit die Chance auf sichere Wärmeversorgung, Energie- und Kosteneinsparung in den bestehenden Liegenschaften wollte man nicht. Das Thema Wärmeversorgung soll erst im Zuge der Neubauplanung angegangen werden. Das passt ins Bild: man redet viel über Energievision und Klimaschutz, legt dann aber die Hände in den Schoß und sinnvolle Lösungen auf Eis.
Der Antrag wurde mit 5: 15 Stimmen abgelehnt.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wiederherstellung der Beschilderung an der südlichen Einmündung in die Prinz-Alfons-Straße
Nach dem Umbau in der Rudolf-Diesel-Straße und Neugestaltung der Verkehrsinsel wurde die Beschilderung an der Einmündung in die Prinz-Alfons-Straße geändert bzw. entfernt. Die bisherige Beschilderung leitete dort den Verkehr aus dem Gewerbegebiet geradeaus zur Rosenheimer Landstraße, Abbiegen nach rechts war nicht erlaubt. Die Regelung sollte verhindern, dass sich in der Prinz-Alfons-Straße ein Ausweichverkehr parallel zur Rosenheimer
Landstraße etabliert, das ist nach wie vor zum Schutze der Anlieger wünschenswert. Deshalb beantragte unsere Fraktion, die Beschilderung VZ 209 – 30 (Pfeil, geradeaus fahren) an der Einmündung in die Prinz-Alfons-Straße wieder herzustellen.
In den Sitzungsunterlagen gab es keine Stellungnahme der Verwaltung. Geschäftsleiter Wien verlas in der Sitzung eine Erklärung des Ordnungsamtes, in der diese Beschilderung als nicht vereinbar mit der Straßenverkehrsordnung gewertet wurde. Dabei hatte man uns im Vorfeld gesagt, die Polizei halte die Beschilderung für unnötig, bei einem Stau auf der Rosenheimer Landstraße solle der Verkehr über die Prinz-Alfons-Straße abfließen.
Ad hoc konnte sich nun niemand mit der Stellungnahme der Verwaltung auseinandersetzen. Eine Abstimmung ins Blaue hinein machte keinen Sinn, wir mussten den Antrag vorerst zurückziehen. Das war ärgerlich und völlig unnötig, die Verwaltung hätte auch nach Versand der Sitzungsunterlagen noch kurzfristig ihre Stellungnahme zu diesem TOP nachreichen können – das ist ein durchaus übliches Verfahren.
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