Gemeinderatssitzung 17.03.2016

Neue Standesbeamtin

Frau Sabrina Puscher, Verwaltungsfachwirtin, wurde mit Wirkung zum 01.04.2016 zur Standesbeamtin für den Standesamtbezirk Hohenbrunn ernannt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Neue Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Beschaffung neuer Einsatzkleidung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Es handelt sich um die zweite Teillieferung, die zwar geplant, für die im Haushalt 2016 aber keine Mittel vorhanden waren; deshalb musste zugleich eine Haushaltsüberschreitung genehmigt werden. Die Auftragssumme beträgt rund 44.000€.

Örtliche Rechnungsprüfung

Dem Gemeinderat wurde durch Frau Seybold-Herweg (CSU) der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2014 vorgetragen; sie kommentierte zugleich die zum Teil unbefriedigende Stellungnahme der Verwaltung zu den Beanstandungen bzw. Feststellungen und Empfehlungen im Prüfbericht – Stoff für eine längere Diskussion.

Der Prüfungsausschuss beanstandete, dass durch ein Zahlungsversäumnis Verzugszinsen zu Lasten der Gemeinde in Höhe von 6.537€ angefallen sind. Es handelte sich dabei um Zahlungen im Zusammenhang mit dem MUNA-Kauf (Erstattung ersparter Abbruchkosten), deren Fälligkeitstermin ausreichend lange im Voraus bekannt, aber nicht eingehalten worden war. Die Verwaltung hat, so der Prüfungsausschuss, dafür Sorge zu tragen, den Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde termingerecht nachzukommen. In diesem Falle hätten im Haushalt bzw. in einem Nachtragshaushalt die entsprechenden Mittel eingeplant werden müssen, damit zum Fälligkeitstermin die Zahlung erfolgen hätte können. Bürgermeister Straßmair meinte, das könne man auch anders sehen … ? Das ist auch nach längerem Nachdenken nicht zu verstehen!

Feststellungen und Empfehlungen zu weiteren Sachverhalten (ohne auf alle Details der Rechnungsprüfung einzugehen):

  • Teil des Prüfungsprogramms war die Seniorenbegegnungsstätte Kaiserstiftung, deren Entwicklung und Zahlen. Der Seniorentreff wird von der AWO betrieben und ist insgesamt gut besucht. Der Prüfungsausschuss kam zu der Einschätzung, dass die Gemeinde zu einer klaren Deckelung des Zuschusses zurückkehren sollte und monierte mehr als großzügige Zuschüsse für Anschaffungskosten. Der Zuschuss war von in 2013 zunächst 50.000€ in 2014 auf 65.000€ gestiegen; in 2015 gab es schon die nächste Erhöhung und einen Defizitausgleich in Höhe von 74.300€. Einer weiteren Ausgabendynamik sollte man unbedingt entgegenwirken. Der Prüfungsausschuss empfahl außerdem, die ab 16:00 bzw. 17:00 und samstags regelmäßig leer stehenden Räumlichkeiten besser zu nutzen und sie Gruppen, Vereinen, der VHS usw., ggf. gegen Entgelt, zur Verfügung zu stellen.
  • Bei den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben in 2014 fielen u.a. die hohen Stellenausschreibungskosten im Rahmen der Stellenbesetzung Rathaus (56.600€) und im Bereich Kinderbetreuung (36.000€) auf. Der Rechnungsprüfungsausschuss regte an, Internetplattformen, die Agentur für Arbeit und Personalbeschaffungsprofis stärker mit heranzuziehen und hierüber zu berichten. Geschäftsleiter Wien meinte, diese Möglichkeiten würden bereits genutzt. Das nahmen wir so zur Kenntnis, der Rechnungsprüfungsausschuss konnte jedenfalls entsprechende Dokumente nicht einsehen und bekam einen Teil seiner Fragen nicht beantwortet.
  • Eine weitere Feststellung betrafen die überplanmäßigen Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten. Die Planüberschreitungen kamen wegen Verfahren zur Haushaltssatzung 2014 (über 14.000€) und – damit zusammenhängend – zur Straßenausbaubeitragssatzung (10.750€) zustande. Der Rechnungsprüfungsausschuss war der Meinung, dass eine rechtzeitige rechtliche Beratung (vor Beschluss des Gemeinderats!) zu einem vorsichtigeren Agieren geführt und Kosten eingespart hätte. Worum ging es hier: Der Gemeinderat beschloss Ende 2013 – auf Antrag der CSU, nicht lange vor der Kommunalwahl und übrigens gegen die Stimmen der GRÜNEN -, die bei den Bürgern verständlicherweise ungeliebte Straßenausbaubeitragssatzung, kaum dass sie beschlossen war, wieder abzuschaffen. Dies führte dazu, dass der Haushalt 2014 nicht genehmigungsfähig und ein Rechtsstreit wegen der Aufhebung der Satzung zu führen war, der uns heute noch beschäftigt. Die Diskussion endete ohne Konsens. Bürgermeister Straßmair meinte, er könne den Inhalt eines Antrags nicht rechtlich prüfen (lassen); wir waren der Ansicht, dass man die dezidierte Meinung des Bürgermeisters, der promovierter Jurist ist, erwarten kann und eine deutliche Warnung aus seinem Munde durchaus Gewicht gehabt hätte. Außerdem gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Verwaltung zur Behandlung eines Tagesordnungspunktes bzw. Antrages bereits die Auskunft der Rechtsaufsicht in die Sitzung mitgebracht hatte, also durchaus im Vorfeld um eine rechtliche Klärung bemüht war.
  • Das Ergebnis des Fernwärmebetriebes im Gewerbegbiet MUNA war in 2014 negativ (-56.000€). Tatsächlich beinhaltet es aber noch Ungenauigkeiten und Fehler. Um eine realistische Rentabilitätsbetrachtung zu ermöglichn und Optimierungspotenziale zu heben, sollten nach Ansicht der Rechnungsprüfer*innen verschiedene technische und kalkulatorische Verbesserungen getroffen werden. Einige davon wurden inzwischen bereits in die Wege geleitet. Die Verwaltung sah in Ihrer Stellungnahme die Verantwortung für erhebliche Anlaufprobleme und Zusatzkosten vor allem beim Planungsbüro, das man allerdings nicht weiter in die Pflicht genommen hatte. Die vermeintlichen Regressansprüche seien kaum stichhaltig und belastbar zu belegen.

Es ging und geht den Prüfer*innen darum, aus Beanstandungen und Feststellungen Empfehlungen abzuleiten und Lernprozesse und Verbesserungen anzustoßen; persönliche Kritik sollte nicht im Vordergrund stehen. Leider wurde in der Diskussion immer wieder deutlich, dass die mit großem Aufwand und mit Hilfe der Kämmerei und Bautechnik erstellten Ergebnisse der Rechnungsprüfung nicht wirklich konstruktiv aufgenommen, sondern im wesentlichen „abgewehrt“ werden. Mit dem Beschluss des Gemeinderats, den Prüfbericht zur Kenntnis zu nehmen, die über- und außerplanmäßigen  Ausgaben nachträglich zu genehmigen und das endgültiuge Jahresrechnungsergebnis festzustellen und die Entlastung auszusprechen ist der Fall – leider ohne weitere Konsequenzen – erledigt.

Kostenfortschreibung für die Sanierung Bauhof

Der Gemeinderat musste eine Kostenmehrung durch sog. Vergabeverluste und Nachträge in Höhe von rd. 374.000€ zur Kenntnis nehmen und eine neue Gesamtsumme von 3.640.000€ genehmigen. Dies entspricht einer bisherigen Ausgabensteigerung von 11,5%. Die Kostenmehrung kam für uns Gemeinderät*innen eher unerwartet. Bei einzelnen Auftragsvergaben, die über den Kostenschätzungen lagen, wurde regelmäßig seitens der Verwaltung angeführt, es gäbe ebenso Aufträge, die unter der Kostenplanung liegen. Die Frage, wie sich die Mehrausgaben auf 2015 und 2016 verteilen und ob ein Nachtragshaushalt notwendig wird bzw. notwendig gewesen wäre, konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden. Die Verwaltung nimmt an, dass der größte Teil der Überschreitung in 2016 anfällt.

Einrichtung von WLAN-Hotspots in Hohenbrunn

Im Rahmen der Initiative Bayern WLAN kann die Gemeinde gegen Kostenerstattung für die Ersteinrichtung durch das Finanzministerium 2 Hotspots errichten, die Folgekosten für den Betrieb, ca. 600€ pro Hotspot, trägt die Gemeinde.

Die Gemeindeverwaltung schlug als Standort lediglich das Rathaus vor, dadurch würde der Ortskern aufgewertet. Wir wunderten uns, dass die Chance eines zweiten Hotspots in einem anderen Ortsteil nicht genutzt werden soll. Jimmy Schulz regte eine flächendeckende Versorgung mit freiem WLAN an und wollte daher mehrere Hotspotstandorte, hatte aber keine konkreten Vorschläge parat.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin, den Hotspotstandort Pfarrer-Wenk-Platz als Pilotprojekt und bekräftigte die Absicht einer späteren flächendeckenden Versorgung.

Antrag Peter Berger und Karlheinz Vogelsang (ÜWG): sozialgerechte Bodennutzung im Rahmen der zukünftigen Ortsentwicklung

Gemeinderat Berger trug den Grundgedanken einer sozialgerechten Bodennutzung vor: Planungsbegünstigte Grundbesitzer sollen an den Kosten und Lasten, die durch kommunale Bauleitplanung ursächlich ausgelöst werden, beteiligt werden. Deshalb sollte der Gemeinderat beschließen, im Rahmen der künftigen Ortsentwicklung zu prüfen, ob eine sozialgerechte Bodennutzun auch in unserer Gemeinde angewendet werden kann. Das Thema solle auf die Agenda der nächsten Klausurtagung zur Ortsentwicklung im Sommer 2016 gesetzt werden.

Es entspann sich eine rege Diskussion über den richtigen Zeitpunkt, dieses Thema anzugehen. Die Verwaltung meinte, so kurzfristig (bis zur Klausur am 18. Juni) könne man das Thema nicht mehr vorbereiten, Fritzmaier (CSU) plädierte dafür, zunächst die Klausur wie geplant durchzuführen und das Thema erst im Herbst in einer Sondersitzung zu bearbeiten. Wir wiesen darauf hin, dass die Meinungsbildung zu einer sozialgerechten Bodennutzung in Hohenbrunn unbedingt vor einer weiteren konkreten Ortsplanung und der damit verbundenen Wertsteigerung betroffener Grundstücke erfolgen muss, Kollegin Wenzel (SPD) unterstützte dies nachdrücklich.

Die Abstimmung zeigte, was CSU und FDP von einer sozialgerechten Bodennutzung halten: Sie sorgten dafür, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Antrag Peter Berger und Karlheinz Vogelsang (ÜWG): Einladung der Autobahndirektion Südbayern zur Klärung von Fragen bezüglich Ausbaumaßnahmen der A99

Angesichts der Prognosen zum künftigen Verkehrsaufkommen und dem bereits seit langem bestehenden „Flaschenhals“ am Kreuz München Süd mit entsprechenden Staus und Ausweichverkehr durch Hohenbrunn  beantragten die ÜWG-Kollegen, den Pressesprecher der Autobahndirektion Südbayern in eine Gemeindratssitzung einzuladen, und mit ihm verschiedene Fragen zu klären, etwa ob ein dreispuriger Ausbau aufgrund der durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen überhaupt noch möglich sei oder in welchem Zeitrahmen mit der Beseitigung des „Flaschenhalses“ zu rechnen sei.

Das Anliegen, zu erfahren, wann und wie die Situation verbessert werde, leuchtete jeder/jedem ein, nicht jedoch dieser Antrag. Der Pressesprecher wäre wohl kaum der richtige Gesprächspartner, seine Aufgabe ist es nicht, Sachfragen zu diskutieren, sondern seine Behörde in der Öffentlichkeit positiv darzustellen. Belastbare Antworten wären wohl kaum zu erwarten. Der aktuelle Stand ist im Übrigen in den Festlegungen des neuen Bundesverkehrswegeplans (seit kurzem online) nachzulesen.  Der Antrag wurde dementsprechend – ohne Beschluss – für erledigt erklärt.

Antrag Peter Perger und Karlheinz Vogelsang (ÜWG):

Berger trug die Idee vor, künftig den Betrag der Einnahmen aus Konzessionsabgaben für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden. Er und Vogelsang beantragten, dass Energieeinsparmaßnahmen der Hohenbrunner Bürger künftig stärker gefördert werden sollen und das Klimaschutzkonzept stärker finanziell unterstützt werden solle, der neue Klimaschutzbeauftragte (gemeint ist die Klimaschutzmanagerin) solle bis Oktober 2016 entsprechende Vorschläge ausarbeiten.

Die Forderung, mehr Geld in den Klimaschutz zu stecken, ist gut und zutiefst GRÜN. Wir waren dennoch irritiert. Der Gemeinderat hatte Ende 2014 einen 3-Jahres-Aktionsplan verabschiedet mit mehr als 20 Projekten, für die entsprechende Mittel bereits im Haushalt zur Verfügung gestellt wurden. Es mag sein, dass für das eine oder andere Projekt sich im Laufe der Detailplanung und Realisierung ein Mittelmehrbedarf herausstellt. In disem Fall würde der Gemeinderat über die Ausgabenmehrung und Mittelbereitstellung beschließen. Im Moment besteht ein Engpass weniger in den Finanzen, als in der Manpower für die Projektarbeit. Nur mehr Geld zu fordern, macht wenig Sinn – es müssen auch entsprechende Ausgaben begründet, zusätzliche Projekte vorgeschlagen werden. Nicht zuletzt blieben die Gegenfinanzierung des Vorschlages und die Haushaltswirkungen unerwähnt und ungeklärt. Das Lenkungsteam hat im Übrigen in seiner letzten Sitzung (9.März) eine Projektpriorisierung vorgenommen und dabei der Überarbeitung des Energieeinsparprogramms bereits einen hohen Stellenwert eingeräumt.  Nach Vortrag dieser Bedenken durch uns GRÜNE zog Berger den Antrag zurück.

Antrag Pauline Miller und Andreas Schlick (Bürgerforum): Durchführung eines Architektenwettbewerbs zur Gestaltung des Schulcampus in Riemerling-Ost

Miller trug die Beweggründe für die Beantragung eines sog. Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung einer neuen Turn- und Schwimmhalle und einer möglichen Mittagsbetreuung auf dem Schulcampus vor. Ganz grundsätzlich sei die räumliche Situation und eine sinnvolle Gestaltung der Neubauten und des gesamten Campus durch die Entscheidung, die Mittelschule an einem neuen Standort zu bauen, nicht einfacher geworden. Für die neuen Gebäude soll nicht die erstbeste, sondern die beste Lösung gefunden werden. Mehrere, aus unterschiedlicher Sicht entwickelte Alternativen würden zu einer guten, resp. besseren Entscheidung führen und die Möglichkeit zur Kosteninsparung beinhalten. Ein Wettbewerb verbrauche zwar Zeit und Geld (ca. 130.000 – 150.000€), dies käme aber dem Projektverlauf und der Realisierungsqualität zugute. Außerdem würde die Transparenz des Prozesses erhöht. Die Bürger könnten den Entscheidungsprozess nachvollziehen, das steigere die Akzeptanz des Vorhabens, das ja alle Bürger finanziell und einige Bürger in der Nachbarschaft zusätzlich belastet.

Die Verwaltung, Bürgermeister und Geschäftsleiter, sträubten sich sichtlich gegen diesen Antrag; sie plädierten für das bewährte VOF-Verfahren, redeten die unbestreitbaren Vorteile eines Wettbewerbs klein und den damit verbundenen Aufwand groß.

Der auch für uns äußerst attraktive Antrag wurde schließlich mit 7:11 Stimmen abgelehnt. Transparente Prozesse mit kreativem Ergebnis sind in Hohenbrunn nicht erwünscht.

 

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