Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Hohenbrunn Straßenausbaubeiträge erheben muss. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Nun muss die Gemeinde über das weitere Vorgehen entscheiden. Dabei sind einige wichtige Fragen zu klären:
- Können wir, wie beschlossen, darauf verzichten, Baumaßnahmen abzurechnen, die vor 2011 stattgefunden haben?
- Könnten wir eventuell von hohen Einmalbeträgen der Anlieger beim Ausbau ihrer Straße zu einem Modell übergehen, bei dem alle Grundeigentümer regelmäßig geringe Beiträge einzahlen, von denen dann die Maßnahmen in der Gemeinde finanziert werden? Gesetzlich gibt es diese Möglichkeit. So könnten hohe einmalige Belastungen für die Bürger vermieden werden.
- Welche Möglichkeiten haben wir bei Härtefällen?
Um nicht wieder auf juristisches Glatteis zu geraten, ist es nötig, die Voraussetzungen sachkundig prüfen zu lassen. Die Fraktion der GRÜNEN im Gemeinderat beantragt deshalb, einen Fachanwalt mit der Klärung zu beauftragen. Den Text des Antrags finden Sie hier.
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