Gemeinderatssitzung 23.03.2017

Gemeinsamer Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und ÜWG/Bürgerforum: Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung

Der Antrag lautete zunächst: Der Gemeinderat beauftragt den 1. Bürgermeister, den Entwurf einer Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung auszuarbeiten. Diese Richtlinie gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Bis zur Verabschiedung der Richtlinie werden Wohnbaulandausweisungen und Aufstellungbeschlüsse zurückgestellt. Mit einer entsprechenden Richtlinie haben bereits andere Landkreisgemeinden in vorbildlicher Weise eine sozialgerechte Bodennutzung gesichert und bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Unser Antrag war die Reaktion auf die Vorgehensweise der Verwaltung, die im Bereich östlich der Putzbrunner Straße eine Baulandausweisung (Änderung des Flächennutzungsplanes) und den Anstoß eines Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss) auf die Tagesordnung gesetzt hatte, ohne eine sozialgerechte Bodennutzung abzusichern. Mit einer solchen Richtlinie sollte für den aktuellen Fall, aber auch für künftige Projekte klar geregelt werden, dass in Hohenbrunn nun bei jedem größeren Wohnbauprojekt auch Geschosswohnungsbau mit günstigen Mietwohnungen bzw. eine andere Form der sozialgerechten Bodennutzung und/oder Wohnraum für besondere soziale Wohnbedürfnisse geschaffen werden müssen.

Im Gemeinderat bestand eigentlich bereits Einigkeit über die Notwendigkeit zur Schaffung bezahlbarer Mietwohnungen und die Beteiligung Planungsbegünstigter an der Realisierung solcher Wohnbauprojekte – spätestens seit der Diskussion im Rahmen der Gemeinderatsklausur am 18.06.2016, ebenso festgehalten im Protokoll zur Sitzung am 10.11.2016. Die Verwaltung hatte dies gleich beim ersten Anwendungsfall ausgeblendet. Dies provozierte den erheblichen Widerstand von drei Gemeinderatsfraktionen (vgl. dazu auch die Berichte zu den beiden Februar-Sitzungen am 16.02.2017 und 23.02.2017). Wir wollten uns die Planung eines Supermarktes auf dem Areal an der Putzbrunner Straße nicht als „soziale Errungenschaft“ verkaufen und sie anstelle einer sozialgerechte Bodennutzung treten lassen, wie dies CSU-Wortführer immer wieder versuchten. Der durchaus nachvollziehbare Wunsch einiger, vielleicht auch der meisten DorfbewohnerInnen nach einer Ergänzung der Einkaufsmöglichkeiten ist bekannt und wird von uns nicht ignoriert; die Ausweisung einer Gewerbefläche und der Bau eines Supermarktes ist aber keine „Sozialleistung“ und hat absolut nichts mit der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu tun. Wir konnten aber auch nicht nachvollziehen, dass Verwaltung wie CSU bereit waren, bereits weitgehende Festlegungen und Details eines Bebauungsplanes durch den Investor einfach hinzunehmen. Nein – die Planungshoheit liegt und bleibt bei der Gemeinde, hierüber beschließt der Gemeinderat!

Bürgermeister Straßmair hatte sich entsprechend vorbereitet und kam mit einem in Verwaltungsrecht äußerts erfahrenen Rechtsanwalt in die Sitzung. Dessen Aufgabe war es, uns Antragsteller davon zu überzeugen, dass man einen Aufstellungsbeschluss (sofort) fassen könne und dann, bevor endgültig Baurecht ensteht, Festlegungen zur sozialgerechten Bodennutzung mit dem Investor zu vereinbaren. Die Verwaltung hatte auch schon eine neue Fassung des Aufstellungsbeschlusses dabei, der diese Vorgehensweise – allerdings noch keineswegs präzise – beinhaltete.

Die Sitzung wurde zur fraktionsinternen Beratung unterbrochen, verschiedene Möglichkeiten mit Rechtsanwalt Sommer diskutiert. Trotz erheblicher Vorbehalte einigten die drei Fraktionen – GRÜNE, SPD und ÜWG/Bürgerforum – sich schließlich darauf, vorerst auf eine Richtlinie zu verzichten, vorausgesetzt ein Grundsatzbeschluss zur sozialgerechten Bodennutzung kommt zustande, und den Aufstellungsbeschluss nicht weiter zu blockieren, vorausgesetzt es würden einige wesentliche Präzisierungen vorgenommen. Man war also bereit, sich darauf zu verlassen, dass im Bebauungsplanverfahren eine faire und sinnvolle Vereinbarung mit dem Investor getroffen wird. Wir waren uns allerdings einig, bei Nichtzustandekommen befriedigender Vereinbarungen, das Aufstellungsverfahren bzw. die Schaffung von Baurecht ggf. wieder zu stoppen.

Der Grundsatzbeschluss, zukünftig bei allen Wohnbauprojekten ein Modell der sozialen Bodennutzung zu realisieren, wurde prompt nicht einstimmig gefasst – vier Mitglieder der CSU-Fraktion, darunter CSU-Chef Anton Fritzmeier, lehnten dies ab. Sie waren nicht einmal bereit, eine derart allgemeine Absichtserklärung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums mitzutragen.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 (Bereich östlich der Putzbrunner Straße)

Nach Verabschiedung des Grundsatzbeschlusses wurden die weiteren Entscheidungen einstimmig gefasst:

  • Für den Geltungsbereich des Flurstücks 130 und die umgebenden Straßen wird ein Bebauungsplanverfahren gestartet, im nördlichen Teil soll ein ‚Sondergebiet Einzelhandel‘, im südlichen Teil ein ‚Mischgebiet‘ ausgewiesen werden. Die genauen (Teil-)Flächen werden noch festgesetzt.
  • Es soll eine GFZ von mindestens 0,4 zugrunde gelegt werden.
  • Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungplan geändert.
  • Für die Planungsaufgaben wird das Büro Dragomir Stadtplanung GmbH beauftragt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger (Käufer des Grundstückes/Investor) eine Grundlagenvereinbarung vorzubereiten, die die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger und dessen Einverständnis mit Verpflichtungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nach noch zu erarbeitenden Kriterien und zur Abtretung von Flächen für den Straßenbau beinhaltet. Mit dem Grundstückseigentümer ist eine vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der Ausgleichsflächen vorzubereiten.
  • Das weitere Aufstellungsverfahren wird an den Bau- und Umweltausschuss übertragen.
Antrag der Gemeinderäte Berger und Vogelsang (ÜWG): Aufteilung des Gebietes an der Putzbrunner Straße in zwei Bebauungspläne

war mit dem vorangehenden Aufstellungsbeschluss erledigt und wurde abgesetzt.

Antrag der Gemeinderäte Braun (CSU), Kreder-Strugalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Weber (SPD): Abgabe des Betriebes des Fernwärmenetzes (Gewerbegebiet MUNA) an einen externen Betreiber

Die Antragsteller waren, gemeinsam mit den KollegInnen des Projektteams WÄRMENETZ im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Betreiberwechsel in jedem Fall vorteilhaft wäre – angesichts der hohen Belastung des Verwaltungsapparates sowie der Haushaltssituation der Gemeinde, besonders mit Blick auf die hohen technischen, personellen und finanziellen Anforderungen eines weiteren Netzausbaus. Technische, wirtschaftliche und ökologische Details wurden mit dem Projektabschlussbericht vorgelegt, ebenso das Positivbeispiel eines gänzlich privatwirtschaftlich geführten Wärmenetzes, das die Projektmitglieder im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs in Isny besichtigt hatten. Außerdem lag ein entsprechender Empfehlungsbeschluss des Klimaschutz-Lenkungsteams vor.

Der Gemeinderat beschloss, den Betrieb des Fernwärmenetzes an einen externen Betrieber abzugeben. Das Lenkungsteam wurde beauftragt, unterschieldiche Varianten eines möglichen Betriebermodells im Detail auszuarbeiten. Der Betrieber soll in allen bestehenden Wärmelieferungsverträgen an die Stelle der Gemeinde Hohenbrunn treten. Der neue Betreiber muss Willens und in der Lage sein, das Wärmenetz weiter auszubauen bzw. beim Ausbau zu kooperieren. Der Betreiber muss Erfahrungen für den Wärmenetzbetrieb nachweisen.

 

 

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Schlagwörter: Bebauungsplan Nr. 86 Betreiberwechsel Fernwärmenetz sozialgerechte Bodennutzung


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