Gemeinderatssitzung 10.12.2009

Machbarkeitsstudie zur Energieversorgung Schulkomplex Riemerling

Das beauftragte Ingenieurbüro Gammel stellte die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vor. Der Beauftragung lag eine gemeinsame Initiative von Franz Braun (CSU) und unserem Fraktionsmitglied Martina Kreder-Strugalla zugrunde. Auf Basis von Vorüberlegung der AGENDA21-Hohenbrunn, beantragten die beiden bereits im Juli 2008, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben mit dem Ziel,

  • für das- für das Areal Schulkomplex Riemerling (Hauptschule, Grundschule, Hallenbad, Kinderhaus Riemerling-Ost) ein Nahwärmenetz zu schaffen und für die Wärmeversorgung dieser Gebäude ein Blockheizkraftwerk einzusetzen,
  • zugleich die Realisierungsmöglichkeiten und Realisierungsbedingungen für einen Anschluss der benachbarten kirchlichen Liegenschaften St. Magdalena, des Gymnasiums Ottobrunn sowie benachbarter Wohnhäuser (zunächst) in der Georg Kerschensteiner Straße und der Georginenstraße zu erkunden
  • und die Alternativen (a) Gemeinde als Investor und Betreiber und (b) Wärmelieferungscontracting gegenüberzustellen.

Der bei Gammel Engineering befasste Mitarbeiter trug seine Zahlen vor und kam zu dem durchaus unerwarteten Ergebnis, ein auf kirchliche Liegenschaften, Gymnasium Ottobrunn und private Anlieger erweitertes Wärmenetz sei nicht sinnvoll. In der Präsentation waren nicht alle Aussagen zahlenmäßig belegt; deshalb wurde in Ergänzung zum Vortrag weiteres, detailliertes Zahlenmaterial versprochen. Die Zahlen, Prämissen und Schlussfolgerungen der Studie müssen dann vor einer Entscheidung im Gemeinderat eingehend analysiert werden. Eine abschließende Stellungnahme scheint uns zu diesem Zeitpunkt verfrüht.

Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 für die Grundstücke Fl.Nr. 1030/11 und 1030/20 der Gemarkung Hohenbrunn

Zu der im September beschlossenen Planänderung liegen nun die Stellungnahmen vor. Das Landratsamt trägt darin erhebliche Bedenken vor:

  • So wird davor gewarnt, dass man mit einer Wandhöhe von 6 m Baukörper ermöglicht, die unerwünscht massiv in Erscheinung treten. Insbesondere der steile Teil eines Mansarddaches (60°) wirke wie eine senkrechte Wand und bei engen Grenzabständen (3m) wären nachbarschaftliche Spannungen vorprogrammiert. Außerdem könne bei dieser Wandhöhe ein drittes Vollgeschoss errichtet werden, was dem bisher zulässigen Nutzungsmaß nicht entspräche.
  • Die vorgesehene Grundfläche von bis zu 250 m² und der äußerst großzügige Bauraum von 36,5×17,95m ermögliche außerdem Gebäudeabmessungen, die sich nicht mehr in die kleingliedrige Struktur des Quartiers und den bisherigen Charakter der Nelkenstraße einfügen. Die Gemeinde könne dann die Überplanung nicht auf zwei Grundstücke begrenzen, sondern müsse städtebauliche und ortsplanerische Überlegungen für eine Änderung der Baustruktur in einem größeren Umfeld anstellen.
  • Außerdem wurde angeregt, Zufahrten so zu legen, dass ein zu erhaltender Einzelbaum geschützt wird.
  • Schließlich wurde angeregt die zulässige Überschreitung der Grundfläche (für Wintergärten und sog. untergeordnete Bauteile und Anlagen) restriktiver festzulegen. Nach den bisherigen Bestimmungen wäre eine Überschreitung von bis zu 520m² (!) erlaubt. In diesem Zusammenhang wird auch die Notwendigkeit einer Tiefgarage in Frage gestellt.

Die Gemeindeverwaltung erarbeitete einen Beschlussvorschlag, den wir in Teilen hätten mittragen können, so etwa

  • eine Wandhöhe von 4,50m bei Mansarddächern
  • die Begrenzung der Gebäudebreite zur Straße hin
  • Baumsicherungsmaßnahmen.

Gisela Pfaller ging in ihrer Stellungnahme für die Fraktion zunächst auf die befremdliche Vorgehensweise der Verwaltung in diesem speziellen Fall ein. Warum weigere sich der Bürgermeister, sowohl den Bauwerber zu nennen, als auch das konkrete Bauvorhaben und die entsprechenden Baupläne dem Gemeinderat vorzulegen? Als Gemeinderätin könne sie sich lediglich indirekt aus der Stellungnahme des Landratsamtes zusammenreimen, was in etwa geplant ist. Ohne entsprechende Information sei man eigentlich entscheidungsunfähig. Völlig unverständlich sei die Weigerung auch deshalb, weil in vergleichbaren Fällen alle Informationen, auch Namen, in öffentlicher Sitzung auf den Tisch gekommen seien.

Sie forderte Transparenz und Gleichbehandlung aller Bauwerber und forderte den Bürgermeister auf, ihr die rechtliche Grundlage für sein Verhalten zu nennen. Die entsprechenden Normen hatte er nicht parat, sagte aber zu, diese „herauszusuchen“.

Da wir nicht vollständig konform mit der Verwaltungsvorlage waren und eine Abstimmung über Einzelpunkte dem komplexen Entscheidungssachverhalt angemessen gewesen wäre, beantragte Pfaller eine Einzelabstimmung der 7 Änderungspunkte. Bürgermeister Straßmair ließ – mit der Begründung sein Verwaltungsantrag sei „weitergehend“ (die verstehen mag, wer will, wir jedenfalls nicht!!) – zuerst über die Gesamtvorlage abstimmen. Bei nur 4 Gegenstimmen durch uns GRÜNE war damit die Sache ohne Diskussion in seinem Sinne erledigt.

Neubau eines EFH mit Tiefgarage, Riemerling, Forststraße 52 (Fl.Nr. 1047/9)

Der Bauwerber strebt, wie in seiner Bauvoranfrage deutlich wird, eine erhebliche Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplanes an.

Das Grundstück wurde aus dem vormals großen Grundstück Fl.Nr. 1047/3 real herausgeteilt. Auf beiden Teilen sollen nun je ein Einfamilienhaus errichtet werden; deshalb muss das im Bebauungsplan 70 festgelegte Bebauungsfenster verändert und so erweitert werden, dass eine sinnvolle Situierung der Häuser möglich wird. Insoweit ist eine Befreiung akzeptabel.

Für die Nebenanlagen wird eine Grundfläche von 385,876 m² beantragt, rd. 300 m² davon für eine Tiefgarage. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen aber für Wintergärten und untergeordnete Bauteile und Anlagen lediglich eine Grundfläche von bis zu 140 m² vor.

Die Verwaltung sieht kein Problem darin, von den Planungsüberlegungen des relativ neuen Bebauungsplanes Abstand zu nehmen und schlägt eine Rundumbefreiung vor. Wenn der Bauwerber so viel Parkraum für seine Fahrzeuge brauche, solle man ihn doch die Tiefgarage bauen lassen. Dieser massiven Mehrversiegelung konnten wir nicht zustimmen – alle anderen schon.

Neubau eines EFH mit Garage und Stellplatz, Riemerling, Herbststraße 4

Die Baugrenzen werden eingehalten. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Zur Bauvoranfrage wurde einstimmig gemeindliches Einvernehmen hergestellt.

Bestellung einer Standesbeamtin

Als weitere Standesbeamtin der Gemeinde Hohenbrunn wurde Frau Schmier bestellt.

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Grundschule Hauptschule Standesamt


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