Antrag vom 7. November 2002 – Einheimischen-Modell:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Abänderung der Vergabekriterien für das Einheimischen-Modell der Gemeinde Hohenbrunn im Punkt A. Antragsberechtigte Personen/Punkt 10. :
Der letzte Satz Bei Selbständigen bzw. Gewerbetreibenden muss das Einkommen in Form einer Bilanz vor Abschreibungen nachgewiesen werden soll ersetzt werden durch Bei Selbständigen und Gewerbetreibenden muss das Einkommen in Form einer Bilanz nachgewiesen werden.
Begründung: Das Verrechnen von bilanziellen Abschreibungen (externe Rechnungslegung) dient der richtigen Bewertung des Vermögens in der Bilanz sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung. Abschreibungen (= Wertverzehr des Anlagevermögens) sind Aufwand (wie z.B. Löhne, Materialverbrauch oder Fremdkapitalzinsen) und können nicht willkürlich als “Gewinn” behandelt werden.
Im Übrigen ist nicht einsichtig, warum Abschreibungen sich für selbständige und gewerbetreibende Antragsteller grundsätzlich negativ auswirken sollen, während Abschreibungen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die nach der Neuregelung der Kriterien ja grundsätzlich jeder Antragsteller erzielen kann, unberücksichtigt bleiben.
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