Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 für das Grundstück Ecke Münchner Straße/Rosenheimer Landstraße, nördlich (Fl.Nr. 1082/8) sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes 47a
wurden einstimmig beschlossen. Dadurch soll die Bebauung des Grundstücks (als Mischgebiet) ermöglicht werden. Die Verfahrenskosten trägt der Bauträger.
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für 2003:
wurde einstimmig beschlossen. Dadurch haben wir die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1 Mio. Euro mit abgesegnet, mit der ein Liquiditätsengpass ausgeglichen und die Restzahlungen für den Kindergarten Riemerling-West geleistet werden sollen. Schweren Herzens!! Denn eine Alternative zur Vermeidung der Kreditaufnahme sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Wir fühlen uns als Gemeinderäte allerdings verpflichtet, an der Lückenschließung mitzuwirken
In der Beratung erinnerten wir daran, dass wir bereits in der Haushaltsdiskussion im Januar/Februar dieses Jahres die unrealistisch hoch geplanten Einnahmen aus Veräußerungen von Grundstücken bemängelt hatten. Die Einnahmenlücke war unseres Erachtens vorprogrammiert. Da gab uns – und das kommt bei Gott nicht jeden Tag vor – sogar Herr Kotter (CSU) recht! Seinerzeit hätte möglicherweise ein Gestaltungsspielraum bestanden, heute muss man einer vielleicht vermeidbaren Kreditaufnahme zustimmen.
Gestaltungsmöglichkeiten hätten wir in der Ausgabenplanung 2003 durchaus gesehen: z.B. bei den Straßenbaumaßnahmen in der Umgebung des Kindergartens Riemerling-West (610 000 Euro), bei der zum Teil völlig intakte Straßen „saniert“ wurden; ebenso bei der Dimensionierung und Luxusausstattung des neuen Kindergartens. Die großen Brocken wurden kritiklos geschluckt, über Peanuts wurden große Showdiskussionen geführt (z.B. Finanzierung der AGENDA 21-Aktivitäten).
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die jetzt geschlossene Millionenlücke nur die Spitze des Eisberges war. Denn die fehlenden Einnahmen müssten zumindest teilweise durch zwar geplante, aber dann doch nicht getätigte Ausgaben (z.B. Hochbaumaßnahmen Grundschule Hohenbrunn, Umbau Siegertsbrunner Straße) im Vermögenshaushalt kompensiert werden. Unsere diesbezüglichen Nachfragen wurden ignoriert.
Schulhausplanung Hohenbrunn
wurde vertagt. Es fehlen noch wesentliche Entscheidungsgrundlagen.
Verwertung der gemeindlichen Grundstücke Dahlienstraße
und die zwischenzeitlich erstellten Plangutachten werden in einer Sondersitzung am 11.11.2003 behandelt.
Neufassung der Hausnummernsatzung und Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Im Rahmen der Gemeindebesichtigung durch das LRA München am 03.06.2003 wurde u.a. festgestellt, dass einige Satzungen nicht mehr dem neuesten Stand der Rechtssprechung entsprechen. Die Verwaltung hat die Satzungen überarbeitet. Die aus unserer Sicht eher unerheblichen Änderungen wurden mehrheitlich beschlossen.
Strombezug der Gemeinde Hohenbrunn in den Jahren 2004 und 2005; Beitritt zur zweiten Nachtragsrahmenvereinbarung zur Kommunalen Rahmenvereinbarung zwischen E.on Bayern AG und den kommunalen Spitzenverbänden
Derzeit liegt der Gemeinde kein Angebot vor, das die Preise des Rahmenvertrages mit E.on unterschreitet. Deshalb haben wir vorgeschlagen, vorerst dem Beitritt zur zweiten Nachtragsvereinbarung zuzustimmen und bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit am 30.6.2004
- eine Poollösung anzustreben (Hohenbrunn sollte möglichst bald federführend tätig werden und zusammen mit anderen Landkreisgemeinden einen Nachfragepool bilden, Beispiele hierfür gibt es bereits)
- eine europaweite Ausschreibung über ein entsprechend spezialisiertes Ingenieurbüro zu betreiben.
Grundsätzlich wünschenswert wäre ein Wechsel oder Einstieg in regenerative Energien, wenngleich uns klar ist, dass die derzeitige Preisstellung und kommunale Finanzlage enge Grenzen setzen.
Der Gemeinderat konnte sich mehrheitlich (noch?) nicht zu einer entsprechenden Beschlussfassung durchringen. Der Beitritt wurde abgesegnet.
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