Errichtung von 3 Einzelhäusern, 3 Doppelgaragen, 6 Stellplätzen am Pframmener Weg/Hohenbrunn (Antrag auf Vorbescheid)
Gegen 8 CSU-Stimmen wurde mit knapper Mehrheit beschlossen das Einvernehmen nicht zu erteilen. Und das mit gutem Grund! Der Bauwerber beantragte mehrer wesentliche Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan: eine Überschreitung der Wandhöhe um 2m und jeweils mehr als 10% Überschreitung der zulässigen Grundfläche und Geschossfläche je Einzelhaus. Während die CSU-Fraktion – wie Teile ihrer Klientel – offensichtlich die Ortserweiterung nach Osten wohl schon im Sinn hat und daher eine höhere Bebauung am derzeitigen Ortsrand unproblematisch sieht, bestanden GRÜNE, SPD und ÜWG auf die Einhaltung der aktuellen Flächen- und Bebauungsplanung. Wesentlich war schließlich, dass der Bürgermeister für den Vorschlag der Verwaltung und gegen ein Einvernehmen stimmte, obwohl er nach eigenen Angaben „privat eine etwas andere Meinung“ habe.
Sanierungskonzept Wohnanlage Riemerling /Erikastraße 36+38
In 2001 wurde die Liegenschaft von der Gemeinde erworben. Alters- und baubedingt und wegen unzureichender Instandhaltung durch den Voreigentümer besteht dringender Sanierungsbedarf, um für die Mieter eine akzeptable Wohnqualität wieder herzustellen und zu sichern. Die Gemeinde ist nun gezwungen eine Prioritätenliste zu ermitteln und mit erheblichem finanziellem Aufwand möglichst schnell die ersten Sanierungsschritte anzugehen. Für eine vollständige Sanierung werden die in der Presse bereits zitierten 300.000 EURO sicher nicht ausreichen und eine vollständige Umlegung der Renovierungskosten auf die Miete ist u.E. illusorisch. Einen Verkauf der Wohnanlage wollte außer uns keine andere Fraktion näher prüfen. Der Gemeinderat stimmte daraufhin einstimmig für eine Sanierung. Die nächsten Schritte werden Ortsbesichtigung und Erläuterung des Sanierungskonzepts durch den Planer sein.
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbrunn
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich den Satzungsentwurf in der von der Verwaltung vorgeschlagenen und vom Hauptausschuss bereits bestätigten Fassung. De facto ändert sich für die Bürger, die die Feuerwehr in Anspruch nehmen (müssen), wenig. Auch bisher wurden Einsatzkosten ermittelt und in Rechnung gestellt. Befürchtungen, dass nun die Spendenfreudigkeit zurückginge oder freistellende Unternehmen bzw. selbständig tätige Feuerwehrleute, anders als bisher, eine Vergütung für Einsatzzeiten fordern könnten, halten wir für wenig wahrscheinlich – vorausgesetzt man ist um entsprechende Aufklärung und Erläuterung bemüht!
Jahresabschluss des Wasserwerks Hohenbrunn 2002
wurde zur Kenntnis genommen, der Abbuchung der seit Jahren auflaufenden Verlustvorträge (rd. 300.000 EURO) von den Rücklagen wurde – bei 2 Gegenstimmen – mehrheitlich zugestimmt.
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