Gemeinderatssitzung 15.02.2007

Überarbeitung der Richtlinien für das Förderprogramm zur Energieeinsparung und Verbesserung der Luftqualität der Gemeinde Hohenbrunn

Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Erhöhung der Zuschüsse für Verbesserung der Wärmedämmung ( Außenwände von 500€ auf 800€ pro Wohneinheit, Dächer von 500€ auf 800€ pro Wohneinheit, Decken von 100€ auf 250€ pro Wohneinheit). Außerdem wurde die Förderung von Thermographien neu im Förderprogramm aufgenommen, ebenso die Regelung, dass die Inanspruchnahme von Kreditprogrammen und Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung die Förderung durch das gemeindliche Förderprogramm n i c h t ausschließen .

Man war sich weitgehend einig, dass in absehbarer Zeit eine gründliche Überarbeitung der Förderrichtlinien notwendig ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtungen durch die Energievision muss die gemeindliche Förderung insgesamt erhöht, aber auch wirkungsvoller werden. Es müssen attraktive Anreize für Energieeinsparungen und Umstieg auf regenerative Energien geschaffen werden.

 

Festlegungen Wohnanlage Rosen-, Dahlien-, Nelkenstraße

Insgesamt werden 52 Wohnungen errichtet. Als Wohnungsmix wurde festgelegt: 3 Ein-Zimmer-Wohnungen, 30 Zwei-Zimmer-Wohnungen, 16 Drei-Zimmer-Wohnungen und 3 Vier-Zimmer-Wohnungen. Wir hätten einen höheren Anteil großer Wohnungen (4-Zimmer) für Familien begrüßt; diese Variante fand allerdings keine Mehrheit.

Ein Teil der Erdgeschoss-Wohnungen soll senioren- bzw. behindertengerecht gestaltet werden. Details sollen von der Arbeitsgruppe Wohnbau Riemerling-Ost in Zusammenarbeit mit dem Architekten geklärt werden.

 

Benutzungssatzung und Gebührensatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Die Mehrheit des Gremiums folgte dem Vorschlag der Arbeitsgruppe Kindergarten und votierte für wesentliche Änderung der Benutzungssatzung:

Die Kindergartenplatzvergabe soll künftig dezentral durch die Kindergartenleitungen erfolgen. Die Vergabekriterien wurden erheblich (auf 4) reduziert: 1. Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt sind, 2. Kinder, deren Mütter oder Väter alleinerziehend und berufstätig bzw. in Ausbildung sind, 3. ältere vor jüngeren Kindern, 4. Berufstätigkeit der Eltern (Vollzeit vor Teilzeit). Keine Rolle spielen nun zukünftig die bislang als bedeutend eingestuften Kriterien Wohnortnähe und Geschwisterkinder. Grundsätzlich können künftig bei freien Plätzen auch Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden und die Kündigungsfristen wurden verlängert.

Diese vollständige Kehrtwendung haben wir nicht mitgetragen. Wir meinen, dass „Problemfälle“ der vergangenen Jahre und insbesondere die Eskalation im vergangenen Jahr nicht wegen zu vieler Kriterien entstanden sind. Vielmehr gibt es in der Gemeinde das Grundproblem nicht bedarfsgerecht verteilter Kindergartenplätze (im Dorf Hohenbrunn gibt es zu wenig Plätze) und langer Wege zwischen den Ortsteilen bzw. zu den alternativen Kindergärten. Außerdem wurden im vergangenen Jahr nicht zu viele Kriterien angewandt, sondern der detaillierte Kriterienkatalog wurde falsch angewandt. Wenn sich daraufhin Eltern massiv zur Wehr setzen, sollte man diese nicht als „Querulanten“ abtun.

Härtefälle und „Problemfälle“ wird es auch in Zukunft geben; die Probleme sind dann allerdings nicht zwischen Gemeindeverwaltung und Eltern, sondern im jeweiligen Kindergarten auszutragen. Wir fürchten, dass dies unnötigerweise das Verhältnis zwischen Kindergartenleitung und Eltern belastet.

 

Umbau Pfarrer- Wenk- Platz

Ein vom Straßenbauamt in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten schlägt 2 Varianten zur Umplanung bzw. zum Umbau des Pfarrer-Wenk-Platzes vor:

Variante1 sieht auf der Putzbrunner Straße (von Osten kommend) eine eigene Linksabbiegespur vor. Die Dorfstraße müsste aufgeweitet werden, es ist eine Links- und eine Rechtsabbiegespur erforderlich. Die Grünfläche müsste beschnitten, könnte allerdings nach Süden erweitert werden, da dort kein Durchgangsverkehr mehr stattfinden würde.

Variante 2 ist hinsichtlich der Putzbrunnerstraße mit 1 identisch. Auf der Dorfstraße soll dann aber keine Rechtsabbiegung möglich sein, der rechtabbiegende Verkehr fährt südlich der Grüninsel (wie bisher).

Den Gemeinderäten lag das Gutachten nicht vor, somit konnte nicht nachvollzogen werden, welche Verkehrsaufkommen zugrundegelegt wurden, welche Vor- und Nachteile den Varianten vom Gutachter zugeschrieben werden, wie hoch die Kostenunterschiede wären.

Man beschloss daher die Details nach Verteilung des Gutachtens an die Fraktionen im Bauausschuss vorzuklären. Davor soll eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Bürgerversammlung stattfinden.

 

Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Regierung von Oberbayern monierte einen Verfahrensfehler im Zuge einer Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Dezember 2000 beschlossen und mit dem Feststellungsbeschluss im Januar 2006 abgeschlossen wurde. Es muss nun eine weitere Auslegung erfolgen. Der Gemeinderat musste daher den Feststellungsbeschluss aufheben und die Verwaltung erneut mit der Auslegung beauftragen.

 

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