wischenbericht zum Stand Energievision
Der Zwischenbericht des Bürgermeisters machte vor allem eins deutlich: Die Gemeinde Hohenbrunn kommt nicht in die Puschen!
Zwar wurde die Zusammenstellung energierelevanter Daten des Landkreises verteilt und eine Aufstellung mit Verbrauchsdaten öffentlicher Gebäude begonnen; eine aussagefähige Istanalyse liegt aber noch nicht vor.
Unser Antrag (vom Januar 2007!!), in das eea-Programm einzusteigen und sich so kompetente Hilfe zur Realisierung der Energievision „einzukaufen“ ( ca. 6000 € pro Jahr über 3 Jahre), war wieder nicht auf der Tagesordnung.
Dafür hat man unsere Idee einer kostenlosen Energieberatung (Initialberatung) für Hohenbrunner Bürgerinnen und Bürger (unser entsprechender Antrag wurde in der Haushaltsdebatte 2007 im Frühjahr noch vom Bürgermeister und der überwiegenden Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt!) ausgegraben. Die Verwaltung hat nun doch einen Energieberater engagiert. Toll! Sie kann und sollte sich allerdings nicht mit dieser Idee, bestenfalls mit einer gewissen, wenn auch verzögerten Lernfähigkeit brüsten.
Eine Thermographie-Aktion für den Winter ist zwar geplant, wer die entsprechenden Bilder erstellt und auswertet und zu welchem Preis, steht allerdings noch nicht fest.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Änderung des FNP im Bereich der Rosenheimer Landstraße/ Rudolf Diesel Straße und um den Ernst Heinkel Ring wurde (nach Heilung formaler Mängel zum zweiten Mal) beschlossen.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 zur Realisierung eines Erweiterungsbaus der Pension Estendorfer
Der mit dem bestehenden Bebauungsplan nicht zu vereinbarende Erweiterungsbau (die Grundflächenzahl soll um 101 qm überschritten werden!) kann nicht durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebbauungsplanes realisiert werden, dafür ist die Überschreitung zu groß. Daraufhin beschloss der Gemeinderat – ohne uns! – kurzer Hand, den Bebauungsplan zu Gunsten des Bauwerbers zu ändern. Dabei hätte dieser direkt angrenzend ein weiteres, noch unbebautes Grundstück zur Verfügung, das er ggf. für einen Erweiterung des Beherbergungsbetriebes einsetzen könnte.
Wir waren bisher der Meinung (und überwiegend wird auch so verfahren), dass Abweichungen vom Bebauungsplan nur im Ausnahmefall und wenn sie „im Rahmen“ bleiben zu akzeptieren sind. Hier wurde der Gleichheitsgrundsatz ausgeblendet; in Hohenbrunn sind zwar alle gleich, aber ein paar sind doch noch „gleicher“. Der Wert des Bebauungsplanes wurde so unter seinen Papierpreis gedrückt .
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