Örtliche Rechnungsprüfung: Feststellung der Jahresrechnung 2006
Bündnis 90/Die Grünen haben keinen Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss und sind somit bei Ihrem Urteil auf den Bericht des Vorsitzenden angewiesen. Dieser Bericht ging wenig ins Detail und musste hinterfragt werden.
Der geplante Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaus-halt in Höhe von rd. 900.000€ wurde weit überschritten. Tatsächlich wurde ein Zuführungsbetrag von über 2,5 Mio€ „erwirtschaftet“. Dieser erfreulich hohe Betrag geht im Wesentlichen auf unerwartet hohe Gewerbesteuereinnahmen – die Prognose der Verwaltung lag für 2006 völlig daneben – zurück.
Die um mehr als 1,6 Mio€ höhere Zuführung kommt allerdings nur zum Teil der Rücklagendotierung zugute: statt wie geplant 421.500€ wurden 1.020.166€, also + 598.66€ zurückgelegt. Über 1 Mio des Zuführungsbetrages wurden demnach im Vermögenshaushalt für unterjährig beschlossene Investitionen (Kinderkrippe, Sportplatzsanierung) bzw. zur Finanzierung der geplanten Ausgaben des Vermögenshaushalts herangezogen. Dadurch wurden Grundstücksverkäufe obsolet, man könnte auch sagen: dadurch konnten wieder einmal geplatzte Grundstücksgeschäfte kaschiert werden.
Zum Stichtag (31.12.2006) bestanden sog. Kasseneinnahmereste (d.h. Forderungen) in stolzer Höhe von 675.914€, zum großen Teil Gewerbesteuerrückstände und Außenstände bei den Erschließungsbeiträgen.
Konversion MUNA Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre
Konversion MUNA – unter diesem Stichwort berichtete Bürgermeister Dr. Straßmair erstmalig öffentlich über die Überführung des bisherigen Bundeswehrgeländes (Munitionshauptdepot – genannt MUNA) in eine zivile Nutzung. Verwaltungsteil (z.T. bebaut) und Depot (im wesentlichen Wald, zahlreiche Bunker, Verbindungsstraßen) stehen zum Verkauf. Die anstehende Umwandlung und die Verkaufsabsichten des Bundes sind seit langem bekannt. Der bisherige Verwaltungsteil des Geländes schließt an das bestehende Gewerbegebiet MUNA an und soll aus Hohenbrunner Sicht in Gewerbeflächen umgewandelt werden. Es stellt sich die Frage, ob die Gemeinde selbst als Käufer auftreten kann und soll.
Bereits Bürgermeister Zannoth führte Gespräche, über die der Gemeinderat wie die allgemeine Öffentlichkeit nur über die Presse erfuhr. Schritte zu einer fundierten Entwicklungsplanung wurden allerdings nicht unternommen. Über allerlei Altlasten gab es Gerüchte, aber keine genauen Daten.
In den vergangenen Monaten wurden nun seitens der Verwaltung erneut Verhandlungen aufgenommen, Wertgutachten analysiert, die Altlastenfrage neu gestellt – inzwischen bereits mit einigem Zeitdruck, denn die militärische Nutzung ist nun aufgegeben und die g.e.b.b. (Verwertungsgesellschaft des Bundes) will das Gelände verkaufen.
Aus unserer (Bündnis90/Die Grünen) Sicht ist die Informationslage allerdings nach wie vor dürftig. Es gibt kein Entwicklungskonzept, es ist nicht klar, was aus dem Gelände einmal werden soll. Die allzu schlichte Absicht, möglichst größere Gewerbeflächen zu schaffen, genügt nicht und ist angesichts von Leerständen und Gewerbebrachen in unseren bisherigen Gewerbegebieten auch nicht unproblematisch. Es besteht die Gefahr, dass mit einem neuen Gewerbegebiet lediglich Flächenkonkurrenz und kein Mehrwert für die Gemeinde entsteht.
Angesichts fehlender Entwicklungsszenarien gibt es auch keine Vorstellungen über Zeiträume und Größenordnung möglicher Rückflüsse, sollte die Gemeinde Hohenbrunn tatsächlich in einen Kauf der Flächen investieren, geschweige denn eine schlüssige Investitionsrechnung. Ohne diese Daten aber ist aus unserer Sicht (noch) keine Entscheidung möglich. Eine Entwicklungsberatung und/oder einen Entwicklungspartner hat die Verwaltung (noch) nicht eingeschaltet – aus unserer Sicht völlig unverständlich! Eine Konversion MUNA ist für die Verwaltung, wie für uns alle, Neuland. Man hat keinerlei direkte Erfahrung und geht womöglich ein hohes finanzielles Risiko ein.
Der einzige konkrete, aber auch leider folgenschwere Schritt im Rahmen der Konversion MUNA war die Umwandlung eines ökologisch höchst wertvollen Bannwaldstückes in Gewerbegebiet (Näheres darüber in unserem Juli-Bericht), dessen Verkauf die Finanzierung des MUNA-Kaufs absichern kann bzw. soll.
Soweit – so schlecht … Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für den Verwaltungsbereich MUNA mussten und haben wir zugestimmt, um die Planungshoheit für die Gemeinde Hohenbrunn abzusichern. Damit ist für uns aber in keiner Weise die Entscheidung über Kauf und Verwertung des Geländes durch die Gemeinde vorgezeichnet oder gar eingeleitet. Wer zum jetzigen Zeitpunkt und angesichts der noch völlig unklaren Entwicklungsperspektive bereits entscheiden will, ist geleitet vom Motto „no risk, no fun“ – vielleicht zeitgeistgemäß, aber nicht seriös!
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich des Veilchenweges
Der Planungs- und Bauausschuss hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Plangebiet zwischen Ottostraße, Geranienstraße, Erikastraße und Veilchenweg empfohlen. Für uns war die Entscheidung, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen oder ihn abzulehnen, die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Unsere Erfahrungen mit Bebauungsplänen der jüngeren Zeit, etwa zur Regelung der Nachverdichtung zunächst in Riemerling- West, dann in Riemerling-Ost sind eher negativ. Die Erhaltung des Gartenstadtcharakters wurde zwar gelegentlich noch im Munde geführt, aber letztendlich nicht eingelöst. Man entsprach weitgehend den auf Maximierung des Baurechts ausgerichteten Wünschen der Grundstückseigentümer. Die Bebauung wurde und wird entsprechend den Festsetzungen der Bebauungspläne immer dichter und deutlich höher als der sog. Altbestand. Darüber hinaus muss sich der Gemeinderat bzw. Bauausschuss laufend mit Anträgen zur Befreiung von den Bebauungsplan-Festlegungen befassen. Kaum ist der Satzungsbeschluss ergangen, gibt es die ersten Ausnahmeanträge. Wozu dann überhaupt noch Bebauungspläne, die ja auch mit großem Zeitaufwand und erheblichen Kosten verbunden sind?
In jüngster Zeit nun mussten wir hinnehmen, dass das Landratsamt mit der Auslegung des §34 BauG äußerst großzügig verfährt und wir Gefahr laufen, von der Genehmigungsbehörde dominiert und ausgebotet zu werden. Selbst bei aus unserer Sicht gewichtigen Argumenten, die zur Ablehnung von Bauvorhaben geführt hatten, ersetzte das Landratsamt per Beschluss das fehlende Einvernehmen der Gemeinde.
Deshalb haben wir uns dazu durchgerungen, den Aufstellungsbeschluss zu unterstützen – in der Hoffnung, dass am Ende des Verfahrens ein akzeptables Planungsergebnis stehen möge. Gegen diesen Beschluss polterten lediglich die Kollegen Kotter und Berger.
Bebauungsplan Nr. 76 für das Gebiet an der Georg-Knorr-Straße und Ernst-Heinkel-Ring – Entwurf des Architekten Zach
Im Falle dieses weiteren Bebauungsplanes blieb unsere Haltung allerdings ablehnend, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen wie aus Gründen, die im Architektenentwurf liegen.
Dass für uns die Umwandlung dieses ökologisch wertvollen Bannwaldteils in Gewerbegebiet inakzeptabel ist, haben wir bereits mehrfach dargelegt. Der nun vorliegende Architektenentwurf lässt ein Maximum an Fragen offen und wurde – eigentlich ein Witz – deshalb für seine „Flexibilität“ gelobt. Wo und wie gebaut werden soll, ob die angedachten Zufahrten oder vielleicht ganz andere Erschließungswege notwendig sind, das ist nicht erkennbar.
Zweifel hatte außer uns nur Frau Klein-Nöldner. Der Entwurf wurde mit großer Mehrheit gebilligt.
Bebauungsplan Nr. 75 für den Bereich des Sportplatzgeländes an der Putzbrunner Straße in Hohenbrunn – Entwurf des Architekten Zach
Der Tagesordnungspunkt wurde aufgerufen, ohne dass der Gemeinderat Kenntnis von dem Entwurf hatte. Der Plan wurde erstmalig in der Sitzung gezeigt, was zu einigem Unmut führte. Auf die Schnelle war es schwierig, die verschiedenen Festlegungen zu bewerten.
Der Bürgermeister sagte zu, Anregungen aus dem Gremium im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. So regten wir an, das Baufenster für ein neues Vereinsheim bzw. die Ausrichtung des Gebäudes so zu wählen, dass Sonnenenergie genutzt werden kann, z.B. für die Warmwasserversorgung der Duschen. Das sollte im Jahre 2007 eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Gemeinderat Estendorfer zeigte sich besorgt, dass die Schatten spendenden Bäume und Büsche womöglich einer großen Tribüne weichen sollen und möchte diese, wenn überhaupt, an einer anderen Stelle errichten.
Der erste Entwurf wurde mit der Auflage der Berücksichtigung der Änderungs-wünsche einstimmig gebilligt, damit der weitere Ausbau der Sportstätte vorangehen kann.
Zweckvereinbarung mit dem Landkreis München über mobile Jugendverkehrsschulen im Landkreis München
Die Radfahrausbildung in Schulen durch mobile Jugendverkehrsschulen wurde bisher – auf freiwilliger Basis – vom Landkreis durchgeführt und finanziert. Der Landkreis will nun, dass die für diese Aufgabe eigentlich zuständigen Gemeinden zumindest den finanziellen Aufwand tragen.
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zu, nach der der Landkreis die Aufgabe für die Gemeinden übernimmt, die Kosten aber auf die einzelnen Gemeinden umlegt. Verteilungsschlüssel ist die Zahl der teilnehmenden Schüler. Im kommenden Jahr wird der Aufwand für Hohenbrunn ca. 6000€ betragen.
Diese Lösung ist praktisch alternativlos. Die Gemeinde hätte andernfalls die Radfahrausbildung selbst organisieren und durchführen und eine entsprechende Ausrüstung anschaffen müssen.
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