Zu hohe Strahlenbelastung durch Mobilfunkmasten in Hohenbrunn

Auf dem Dach einer Halle von Paul Steinegger in der Wagenbergerstraße – er wohnt selbst auf dem Grundstück – ist eine Mobilfunkanlage von E-Plus montiert, die eine 100mal höhere Strahlung aufweist, als in Nachbargemeinden.

Die extrem hohe elektromagnetische Strahlung belastet mehr oder weniger den ganzen Ort. Der Betreiber spart sich dadurch Kosten und nimmt billigend ein Gesundheitsrisiko der Bevölkerung in Kauf. Sendeanlagen mit einer höheren Leistung sind für den Betreiber selbstverständlich billiger, als mehr Anlagen mit einer schwächeren Leistung. Bei geringerer Leistung müssten mehr Masten errichtet werden. Um die Versorgung der Handynutzer in Hohenbrunn zu sichern, ist aber eine so hohe Sendeleistung nicht nötig. Ein Sendemast außerhalb des Wohngebiets würde E-Plus zwar mehr kosten, wäre aber die Lösung. Trotz heftiger Proteste vieler Hohenbrunner Bürger und der Gefahr für Herrn Steinegger, dass seine Häuser und Wohnungen schlechter zu vermieten sind, ist er aber nur bedingt bereit, aus seinem Vertrag mit E-Plus vorzeitig auszusteigen.

Bald nach Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage hatte sich eine Bürgerinitiative gebildet. Es wurden Messungen von dem Geophysiker Dr. Franz Schröder von der Bürgerinitiative durchgeführt, wobei er die extrem hohen Werte feststellte. Die Dorfbewohner wurden informiert. Die Bürgerinitiative kämpft dafür, dass diese Mobilfunkanlage aus dem Wohngebiet entfernt wird, eventuell durch eine Verlagerung in den Außenbereich und – bis das bewerkstelligt ist – die sofortige Drosselung der Strahlung der E-Plus-Anlage um einen Faktor 100. Langfristig muss ein wohnverträgliches Mobilfunkkonzept durch die Gemeinde erarbeitet werden. Entscheidend wird aber sein, dass Hausbesitzer ihre Dächer nicht für solche Anlagen zur Verfügung stellen – auch nicht für viel Geld.

Mobilfunkmasten bis zu zehn Meter Höhe sind leider nach wie vor genehmigungsfrei. Bürgermeister Dr. Stefan Straßmair hat mit Zustimmung des Gemeinderats mit E-Plus inzwischen Gespräche geführt, und einen Standort außerhalb der Ortschaft angeboten, den der Mobilfunkbetreiber aber abgelehnt hat. Es gab außerdem auch ein Gespräch zwischen dem Ehepaar Steinegger und Vertretern der Bürgerinitiative, das vom Bürgermeister moderiert wurde. Ergebnis: Herr Steinegger zieht eine vorgezogene Kündigung zum frühest möglichen Termin nicht in Betracht. Er würde den Provider zwar vorzeitig aus dem Vertrag entlassen (ohne Schadenersatz zu verlangen), möchte aber von sich aus aktiv nichts unternehmen. Mehr dazu auf der Web-Site der Bürgerinitiative

Ergebnisse der Gespräche und der Messungen sollen in naher Zukunft bekannt gegeben werden, vielleicht in einer öffentlichen Veranstaltung, wie Bürgermeister Dr. Stefan Straßmair in der Gemeindratssitzung vom 20.9.2007 ankündigte.

Unbestritten ist, dass der Mobilfunk heute nicht mehr weg zu denken ist. Dennoch bleibt die technische Umsetzung verbesserungswürdig, insbesondere, was die Festlegung der Grenzwerte angeht. Vorbild könnte die Schweiz sein. Die schweizerische Grenzwertregelung ist zweistufig aufgebaut. Einerseits gelten an allen Orten, wo sich Menschen aufhalten können, die international üblichen Grenzwerte. Darüber hinaus hat die Schweiz die Grenzwerte für „sensible Orte“ wie Wohnungen, Schulen, Büros und dergleichen verschärft. Für diese Orte schreibt das schweizerische Gesetz vor, dass die Feldstärken 10mal schwächer sein müssen als die international empfohlenen Grenzwerte. Mit diesen Schweizer Anlage-Grenzwerten (im Gegensatz zu Immissionsgrenzwerten) wird einer möglichen Gefährdung vor allem schwächerer Personen, bezüglich nicht-thermischer Effekte, Rechnung getragen (Quelle: Fachstelle Umwelt und Energie Stadt St. Gallen).

Zwar wird von manchen Wissenschaftlern das Gesundheitsrisiko durch Mobilfunk-Sendeanlagen bestritten. Es gibt jedoch Studien, die einen Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und Erkrankungen belegen. Die GRÜNEN halten es deshalb für unverantwortlich, dass E-Plus eine Anlage mit einer so dramatisch hohen Sendeleistung mitten in einem Wohngebiet, in dem auch sehr viele Kinder leben, weiter betreibt. Es darf nicht sein, dass Profit über die Gesundheit unserer Bürger gestellt wird. Dazu kommt noch eine Wertminderung für Immobilien.

 

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