Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes mit angeschlossenem Kücheneinrichtungshaus in den Gemeinden Taufkirchen und Brunnthal (ergänzendes Anhörungsverfahren)
Weil die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes neben IKEA das Verkehrsaufkommen der B471 erheblich erhöhe und die umliegenden Gemeinden belaste, weil die Schaffung von Arbeitsplätzen in keiner Relation zu den negativen Auswirkungen stehe und weil Bannwald zerstört werde, schlug die Verwaltung die kategorische Ablehnung der Ansiedlung eines weiteren Großmarktes seitens der Gemeinde Hohenbrunn vor. Diesem Beschlussvorschlag wurde einstimmig gefolgt.
Selbstverständlich waren wir für die kategorische Ablehnung!! Wir mussten allerdings deutlich darauf hinweisen, dass man nicht erwarten könne, dass eine Ablehnung durch den Hohenbrunner Gemeinderat, zumal mit dem Verweis auf eine Zerstörung von Bannwald, ernst genommen werde und irgend jemanden beeindrucke. Wer selbst – wie die Gemeinde Hohenbrunn (vgl. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom Juli 2007) – spekulativ Bannwald kauft, um ihn nach ein paar Jahren als Gewerbegebiet zu verramschen, hat seine Glaubwürdigkeit verloren.
Anbringung eines beleuchteten Werbeschildes am bestehenden Gewerbegebäude Otto Hahn Str. 13 in Riemerling (Itknetwork GmbH)
Für die beantragte Werbeanlage wurde gemäß dem Vorschlag der Verwaltung das Einvernehmen hergestellt.
Neubau von 2 Doppelhäusern in der Georginenstraße in Riemerling (Erstes Pfandleihhaus München GmbH)
Die zunächst bereits im Verwaltungsvorschlag monierten Stellplätze außerhalb der Baugrenze wurden noch in der Sitzung durch einen geänderten Plan revidiert. Diese wurden nun pro forma (Garageneinfahrt=Stellplatz) innerhalb der Baugrenze dargestellt. So kann man mit Ach und Krach 4 Einheiten realisieren. Wir haben diesem Ansinnen nicht zugestimmt und befürchten, dass die bekannten Nachverdichtungssünden weitergehen, Grundstücke gnadenlos zugepflastert werden; bei 6 Nein- und 14 Ja-Stimmen wurde dem Antrag auf Vorbescheid aber stattgegeben.
Neubau einer Doppelhaushälfte im Veilchenweg in Riemerling (Ulrich Jänicke)
Wegen einer rechtskräftigen Veränderungssperre und da noch kein Bebauungsplanentwurf vorliegt, konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht hergestellt werden.
Für uns stellt sich die Frage, warum dem Bauwerber dieser Umstand nicht durch die Verwaltung klar gemacht werden kann, gibt doch eine Behandlung im Gemeinderat wieder einigen „Unverbesserlichen“ – allen voran Herrn Kotter – die Chance, sich populistisch als „bürgernah“ zu produzieren und ein Baurecht zu fordern, dass nicht Rechtens wäre.
Erschließungsbeitragsabrechnung Schmiedweg
Bereits im November 2003 wurde nach erfolgter Sanierung der Erschließungsbeitrag für den Schmiedweg abgerechnet. Gegen die Abrechnung wurde Widerspruch eingelegt, der vom Landratsamt allerdings zurückgewiesen wurde. Es folgte die Klage zum Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht hat nun dem klagenden Anlieger Recht gegeben, der zwar eine neue Straße, aber keine Lust auf Berappung des Erschließungsbeitrages hatte.
Auf unsere Frage, wer denn mit welcher Begründung geklagt habe, outete sich – noch vor der Antwort des Bürgermeisters, der die Sitzung leitete – bereitwillig und mit sichtlicher Genugtuung Gemeinderat Kotter: „des war der Kotter!“
Offensichtlich gab ein bislang nicht berücksichtigter Umstand den Ausschlag für den Richterspruch: Der Schmiedweg gilt als „historische Straße“ und kann daher nicht abgerechnet werden. Herrn Kotter und so manch anderen wird es letzten Endes egal sein, wie er/sie um die Erschließungsbeitragszahlung herumkommen – Hauptsache sie ist vom Tisch.
Der Gemeinderat hob die Abrechnung aus dem Jahre 2003 auf. Die Verwaltung soll jetzt für ein kurzes Teilstück (23m), das nicht als „historisch“ einzustufen ist, neu abrechnen. Auch hier ist wiederum mit der Opposition von Herrn Kotter zu rechnen.
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