Gemeinderatssitzung 24.01.2008

Vereinfachte Umlegung im Baugebiet Appeltwiese

Nach der Endvermessung und nachdem die Erörterung mit den Grundstückseigentümern erfolgt ist und keine Einwendungen vorgebracht wurden, beschloss der Gemeinderat einstimmig die sog. vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff. BauGG über die Umlegung im Bebauungsgebiet Nr. 58.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 (Erweiterungsbau Pension Estendorfer)

Bereits im Juni 2007 hat der Gemeinderat einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 zugestimmt, die einen Erweiterungsbau der Pension Estendorfer ermöglichen sollte. Die Überschreitungen der Eckdaten des Bebauungsplanes waren so weitgehend, dass eine Genehmigung durch Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vertretbar war. Wir standen schon damals der Sonderregelung – Lex Estendorfer – ablehnend gegenüber (vgl. Juni-Bericht ).

Der Verfahrensschritt „Äußerungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange“ wurde abgehandelt. Der Gemeinderat schickte den Bebauungsplan nun in den nächsten Verfahrensschritt zur 1. Änderung (17:2, also ohne unsere Zustimmung).

Bauanträge

Zu einem Neubau in der Auenstraße 65 (Doppelhaus + Einfamilienhaus + Garagen) wurde das Einvernehmen hergestellt. Das Vorhaben entspricht dem geltenden Baulinienplan, die geplante Grundflächenzahl wird gegenüber dem Bestand leicht reduziert.

Der Neubau eines Einfamilienhauses in der Rosenstraße 51b wurde – für uns nicht nachvollziehbar – ebenfalls genehmigt, obwohl eine Grundflächenüberschreitung, eine Überschreitung des Baufensters und eine im Bebauungsplan nicht vorgesehene Dachform geplant sind – nochmals Lex Estendorfer?

Der Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Doppelhauses (straßenseitig) und eines Einfamilienhauses (rückwärtig) in der Prinz Alfons Straße (Flurnr. 1077/8) wurde (mit 12 : 8 Stimmen) positiv beschieden – obwohl der Bauausschuss dagegen votiert hatte. Die geplanten Stellplätze im Vorgarten bzw. anstelle eines Vorgartens erschienen dem Ausschuss und s i n d inakzeptabel. Angesichts der ohnehin starken Verdichtung in diesem Quartier können wir auf die letzten Grünflächen nicht auch noch verzichten! Wer die Stellplätze nicht im dafür vorgesehenen Raum unterbringen kann, muss eben kleiner bauen!

Bei der Prüfung des Bauvorhabens durch die Genehmigungsbehörde hat das Landratsamt allerdings einen Bezugsfall aus dem Jahre 1994 „ausgegraben“ und vertritt nun anscheinend die Auffassung, dass genehmigt werden m u s s . Wir Grüne hätten die Auseinandersetzung mit dem Landratsamt nicht gescheut. Ohnehin ist es längst überfällig, die Praxis, das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen, einmal anzuprangern und dagegen anzugehen. In den vergangenen Monaten ist das Landratsamt mehrfach der Gemeinde mit nicht nachvollziehbaren Argumenten und Auffassungen in den Rücken gefallen und hat Entscheidungen ersetzt bzw. damit gedroht.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung der Satzung zur Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Wir selbst waren bei der letzten Überarbeitung mit den beschlossenen Vergabekriterien nicht glücklich. U.E. kam es in den vergangenen Jahren nur deshalb zu Unzufriedenheit und Streit bei der Kindergartenplatzvergabe, weil die Vergabekriterien falsch angewandt wurden, nicht weil die differenzierten Vergabekriterien falsch waren. Dennoch entschloss sich die Verwaltung und die Mehrheit des Gemeinderates die Vergabekriterien rigoros auszudünnen.

Nachdem nun auch Eltern das Fehlen einer Geschwisterregelung bemängelt hatten, stellten wir folgenden Antrag auf Satzungsänderung:

Die Benutzungsbedingungen für Kindertageseinrichtungen wurden im letzten Jahr überarbeitet. Das Kriterium „Geschwisterkind“ wurde bei der Entscheidung, in welchem gemeindlichen Kindergarten ein Kind aufgenommen wird, gestrichen. Das hat dazu geführt dass bei der Platzvergabe 2007 Geschwister zunächst in verschiedenen Kindergärten untergebracht werden sollten. Nur dadurch, dass einige Kann-Kinder doch noch eingeschult wurden und so die Geschwisterkinder nachrückten, wurde dies verhindert.

In diesem Jahr kann eine fehlende Regelung über die bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern aber dazu führen, dass Eltern zweimal täglich zwei verschiedene Kindergärten ansteuern müssen. Dass Eltern, die beide berufstätig sind, auf jeden Fall einen Kindergartenplatz erhalten sollen, ist nachvollziehbar; dies muss aber nicht immer der Wunschkindergarten sein. Dass aber Eltern, von denen nur einer berufstätig ist, bei der Frage, wo ihr 2. bzw. weiteres Kind einen Kindergartenplatz erhält, gegenüber Berufstätigen benachteiligt werden sollen, ist in unseren Augen nicht gerechtfertigt.

Der Gemeinderat möge beschließen, dass das Kriterium „Geschwisterkind“ in den Benutzungsbedingungen für Kindertageseinrichtungen bei der Frage, in welchem Kindergarten ein Kind einen Platz bekommt, vor der Berufstätigkeit beider Elternteile genannt wird. „Geschwisterkind“ bedeutet, dass ein Geschwister den Kindergarten bereits besucht und das angemeldete Geschwisterkind im folgenden Kindergartenjahr den Kindergarten zusammen mit dem älteren Geschwister besuchen wird.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahl waren offensichtlich weder die Gemeinderatskollegen, noch die Verwaltung Willens und in der Lage eine sachliche Debatte über diesen Antrag zu führen. Die Argumente reichten von „reiner Fensterantrag“ bis „ich versteh denn Antrag nicht“. Und die Verwaltung führte in ihrer Beratungsvorlage völlig unrichtig aus: „Im Arbeitskreis (gemeint ist der Arbeitskreis Kindergarten, in dem unsere Fraktion durch Gisela Pfaller vertreten ist) wurde von den Elternvertretern betont, dass eine Geschwisterregelung vor der Berufstätigkeit der Eltern, wie von Bündnis 90/Grüne beantragt, unter keinen Umständen zu akzeptieren sind.“

Unser Antrag wurde nach längerem Hin und Her zur Diskussion in den Arbeitskreis verwiesen.

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Kindertageseinrichtungen


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