Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 für den Bereich Sportplatz Hohenbrunn
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, deren Anregungen und Änderungswünsche waren bereits im Bau- und Umweltausschuss vorbehandelt. Wir waren grundsätzlich bereit, die zügige Weiterverfolgung des Verfahrens nicht zu behindern, damit in absehbarer Zeit Sanierung und Ausbau des Sportplatzes realisiert werden können. Damit soll die bisherige Sportanlage „legalisiert“, das Übungsgelände erweitert, Flutlichtanlagen errichtet, das Gebäude saniert bzw. erneuert, eine angemessene Einfriedung und Parkplätze geschaffen werden.
Dennoch – die außerordentlich schlampige und unprofessionelle Erstellung der Planungsunterlagen durch den Architekten (die zu geradezu peinlichen Kommentaren in den einzelnen Stellungnahmen führte) und die „sture“ Haltung der Verwaltung gegenüber den Einwendungen des Landratsamtes und unseren Vorschlägen machten uns die Zustimmung nicht gerade einfach.
So hätten wir uns vor allem mehr Akzeptanz der Forderung nach Ausgleichs-maßnahmen nach dem BNatSchG und deren verbindliche Festlegung in der Bauleitplanung gewünscht. Es blieb aber bei dem vagen Versprechen, man wolle natürlich eine gewisse Begrünung. Ebenso wollte die Verwaltung keine verbindliche Aussage zur Lösung des Parkproblems treffen.
Die Pläne wurden schließlich mit großer Mehrheit in den nächsten Verfahrensschritt geschickt.
Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 (Erweiterung Pension Estendorfer im Dorf Hohenbrunn)
wurde von unserer Fraktion bisher aus grundsätzlichen Erwägungen (siehe Bericht der Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2007) abgelehnt. Gisela Pfaller und ich blieben bei unserer Meinung und waren schließlich die einzigen, die dem Satzungsbeschluss nicht zustimmten.
Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 78 für das Gebiet westlich des Veilchenweges in Riemerling-Ost
Der Entwurf des Bebauungsplanes war bereits Gegenstand der Februarsitzung (siehe Gemeinderatsbericht vom 28. Februar 2008). Wir mussten die Einarbeitung unserer Anregungen, die bereits mehrheitlich akzeptiert waren, monieren:
- Abweichungen von der vorgegebenen Firstrichtung sollen möglich sein, wenn solartechnische Anlagen installiert werden.
- Zur Minimierung der Bodenversiegelung müssen Stellplätze, Einfahrten u n d alle Wege auf den Grundstücken wasserdurchlässig befestigt werden.
Als Vorsorgemaßnahme zur Verhinderung von Mobilfunkantennen in diesem Gebiet hätten wir eine striktere Regelung (Ausweisung als reines Wohngebiet) vorgezogen; dafür fanden wir aber keine Zustimmung.
Wolfgang Schmidhuber griff die Anregung des Landratsamtes auf, eine gewisse Strauchdichte pro m² Freifläche im Bebauungsplan bindend anzugeben. Ein entsprechender Antrag fand aber keine Mehrheit. Nicht zum ersten Mal war die Kluft zwischen „Gartenstadtcharakter fordern“ und „Gartenstadtcharakter sichern“ unüberbrückbar.
Einwendungen von Anliegern, die eine deutliche Erhöhung der Grundflächen und damit eine weitere Verdichtung der Bebauung erreichen wollten, wurden abgelehnt. Ein anderer Anliegerwunsch, einen möglichst großen Abstand zur Straße zu ermöglichen und ein Baufenster für eine bereits bestehende Garage vorzusehen, wurde hingegen berücksichtigt.
Bei einer Gegenstimme wurde die Weiterführung des Verfahrens beschlossen.
Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Grundstück im Außenbereich (Siegertsbrunnerstr. 106/gegenüber MUNA)
wurde abgelehnt. Der Gemeinderat blieb bei seiner mehrheitlich ablehnenden Haltung zu einer Splitterbebauung im Außenbereich (Beschluss vom 22. November 2007) und folgte damit der Argumentation des Landratsamtes: Eine Ermöglichung der Bebauung per Bebauungsplan und die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes wäre eine verfehlte Ortsplanung, die Splittersiedlung würde verfestigt, die Regierung würde einer solchen Ausweisung vermutlich nicht zustimmen.
Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses in der Georginenstr. 17
wurde erneut zurückgewiesen, weil die Stellplatzsituation immer noch nicht befriedigend gelöst ist.
Verwendung des Gemeindewappens durch den neu gegründeten Gewerbeverband Hohenbrunn (Antrag Jimmy Schulz)
Der Antrag führte zu einer Grundsatzdebatte über die Auslegung der Geschäftsordnung. Wir waren der Meinung, dass der Antrag nicht fristgerecht gestellt und nicht dringlich und damit unverständlicher Weise auf der Tagesordnung sei. Bürgermeister Straßmair bestand auf seiner gegenteiligen Meinung. Auch über die inhaltliche Seite des Antrags gab es Dissenz; so sah Kollege Schmidhuber nicht ein, warum das Hoheitszeichen verwendet werden solle.
Die halbe CSU-Fraktion war inzwischen zum Fernsehen im Floriansstüberl (Fussball-EM!!) und verpasste die Abstimmung, die zugunsten des Antrags ausfiel.
Pfarrer-Siebenhärl-Weg
Zu Ehren und zur Erinnerung an den jüngst verstorbenen Geistlichen Rat Alexander Siebenhärl erhält der Fussweg zwischen Riemerling und Hohenbrunn den Namen Pfarrer-Siebenhärl-Weg.
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