Bericht über die Örtliche Rechnungsprüfung
Gemeinderat Scharl berichtete als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses über die am 2. März erfolgte Prüfung. Prüfungsbeanstandungen gab es nicht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gab allerdings folgende Prüfungsempfehlungen an die Verwaltung:
- Die Verwaltung soll – insbesondere bei den anstehenden Großprojekten (z.B. Sanierung Hauptschule, einschl. Hallenbad) die Vergabe der Architektenleistungen sorgfältig und transparent ausschreiben.
- Die regelmäßig zu hohen Ansätze bei der Planung der Einnahme- und Ausgabearten soll korrigiert, die Entwicklung der Vorjahre berücksichtigt werden.
- Es sollen Kapazitäten in der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, um die Einhaltung von Vorschriften überprüfen und sicherstellen zu können, z.B. ob Festlegungen in Baugenehmigungen oder Satzungen eingehalten werden.
Die Auftragserteilung und das Kostenvolumen des Verkehrsgutachtens an Prof. Kurzak soll dem Gemeinderat im Detail berichtet werden.
Im Rahmen der Prüfung erfolgte eine Ortsbesichtigung des Ozonhallenbades in Riemerling. Insbesondere der bedenkliche Zustand des Baukörpers und Undichtigkeiten des Betonmauerwerkes führten zu der Empfehlung an den Gemeinderat, die Kosten für eine Generalsanierung eruieren zu lassen. Dabei sind die Einsparungen des Energieverbrauchs zu ermitteln, um dieses Potential den Finanzierungskosten gegenüberstellen zu können.
Z.Z. besteht dringender Erneuerungsbedarf bei den technischen Anlagen, z.B. bei den Schaltkästen, der Ozonanlage, den Wärmetauschern und dem Abluftmotor. Wegen der Dringlichkeit der anstehenden technischen Sanierungsmaßnahmen müssen die Kosten der Generalsanierung schnellstmöglich ermittelt werden. Ebenso ist umgehend zu klären, ob und in welcher Höhe die Kosten einer Generalsanierung von den Nachbargemeinden, die das Bad mitbenutzen, mitgetragen werden.
Erlass einer neuen Friedhofssatzung
Der letzte Prüfungsbericht des Kommunalen Prüfungsverbandes forderte schon vor Jahren die Überprüfung der Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen.
Ein entsprechendes Gutachten mit Nachkalkulation für die Jahre 2004 – 2007 und Vorkalkulation für 2009 hat nun ermittelt, dass die Gemeinde seit Jahren nicht Kosten deckende Gebühren erhebt und so jährlich das Bestattungswesen mit über €100.000 subventioniert. Auf dieser Basis hat der Arbeitskreis Finanzen über neue Friedhofsgebühren und eine neue Friedhofssatzung vorberaten.
Nach längerer Diskussion – z.T. wurden die Zahlen angezweifelt, z.T. wurden „politische“ Preise für einzelne Leistungen vorgeschlagen – wurde die neue Friedhofssatzung mit wesentlich erhöhten Grab- und Bestattungs- und Verwaltungsgebühren, wie vom Arbeitskreis vorgeschlagen, bei 6 Gegenstimmen verabschiedet. Sie tritt am 1. April 2009 in Kraft und kann im Detail eingesehen werden.
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern
Der Gemeinderat erklärte sich mit zwei kleineren Änderungen des LEP einverstanden. Zum einen ging es dabei um die Bestandssicherung des Sonderflughafens Oberpfaffen als Werks- und Forschungsflughafen (die Möglichkeit eines Ausbaus für die Nutzung durch den Geschäftsreiseverkehr wurde gestrichen!). Zum anderen wird im LEP festgeschrieben, dass in der Region München zusätzlich zur bestehenden Zivilluftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen wird.
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Gemeinde Hohenbrunn
Die Gemeindeverwaltung hat die Erschließungsbeitragssatzung gemäß der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages angepasst, um der drohenden Nichtigkeit bisheriger Passagen bzw. einzelner Regelungen vorzubeugen. Der Gemeinderat stimmte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zu.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63
Der Bebauungsplan regelt die Bebauung im Quartier zwischen Otto-, Geranien- Veilchen- und Tulpenweg. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1025/59 wurde das Bebauungsfenster neu festgelegt und Richtung Osten verschoben. Die Planänderung wurde durch den Grenzanbau auf dem Nachbargrundstück – der zwar laut Auskunft der Verwaltung vor Jahren genehmigt, aber sachlich nicht begründet und auch nicht nachvollziehbar ist – veranlasst.
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