Vorschlag der Verwaltung: Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen im Wohngebiet Am Baumgarten
Für die Straße am Baumgarten gilt Tempo 30, es gibt lediglich einen einseitigen Gehweg. Die Straße wird ganz überwiegend von Anliegern genutzt, die Verkehrsbelastung entspricht einer typischen Tempo-30-Zone. Im gesamten Bereich gilt „rechts-vor-links“.
Vom Baumgarten gehen kleine Stichwege ab, die den Charakter von verkehrsberuhigten Bereichen bzw. Einfahrten haben: Fahrbahnverengung und dreizeiliges Kopfsteinpflaster bei der Einmündung in den Stichweg, keine Gehwege, teilweise baulich extra ausgewiesene Parkplätze.
Währen der Umbauarbeiten am Pfarrer-Wenk-Platz wurde die Straße vermehrt als „Schleichweg“ genutzt. Eine Anliegerinitiative fordert nun die explizite Ausweisung der Stichwege als verkehrsberuhigte Zonen, was automatisch auch zu einer Änderung der Vorfahrtsregelung führen würde, und zwar so, dass Am Baumgarten im gesamten Verlauf zur vorfahrtsberechtigten Straße würde.
Gisela Pfaller argumentierte für unsere Fraktion überzeugend, dass diese Vorfahrtsänderung zu einer erheblichen Verschlechterung und potenziellen Gefährdung der Anlieger führen würde, weil die Verkehrsteilnehmer auf der vorfahrtsberechtigten Straße womöglich schneller unterwegs wären und dem aus den Stichwegen ausfahrenden Fahrzeugen – möglicherweise auch Kindern, die aus dem dann verkehrsberuhigten Bereich unbedacht auf die Straße laufen – zu wenig Beachtung schenken.
Der Vorschlag der Verwaltung zur Umwandlung der Stichwege in verkehrsberuhigte Bereiche und der damit verbundenen Änderung der Vorfahrtsregel wurde durch die Mehrheit im Gremium abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 – südlich des Pframmener Weges
Nach Abwägung der Anregungen und Bedenken im Verfahren und Einarbeitung beschlossener Änderungen wurde der geänderte Bebauungsplan bei 4 Gegenstimmen als Satzung beschlossen. Die Änderung wurde durch den Krippen-Neubau und damit verbundene Parkplatzänderungen notwendig.
Bebauungsplan Nr. 80 – historische Bauernhäuser
Der Gemeinderat billigte den bisherigen Bebauungsplanentwurf einstimmig und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren weiterzuführen. Gleichzeitig wurde von uns, aber auch von anderen Fraktionen betont, dass in den Festlegungen des Bebauungsplanes die museale Nutzung eindeutig festgeschrieben werden muss.
Wasserversorgung Riemerling-Ost
Die Öffentlichkeit wurde zunächst über die Kündigung des mit den Stadtwerken München bestehenden Wasserlieferungsvertrages für Riemerling-Ost informiert. Dadurch würde die Übernahme des Netzes und Belieferung aller Hohenbrunner Haushalte durch das eigene Wasserwerk möglich. Die Kündigung war „vorsorglich“ aber mit sehr knapper Mehrheit beschlossen worden. Dies veranlasste Bürgermeister Straßmair nach eigenem Bekunden, nun die betroffenen Bürger in Riemerling-Ost befragen zu wollen, ob diese tatsächlich ihr Wasser zukünftig aus Hohenbrunn beziehen wollen.
Für diese Fragestellung und eine Entscheidung fehlen allerdings alle Voraussetzungen! Es gibt keine Informationen darüber, in welchem Zustand das Netz ist, welche Kosten durch die Netzübernahme und eine womöglich notwendige Sanierung entstehen, wie sich dies auf den Wasserpreis auswirken würde. Bürgermeister Straßmair erklärte zwar, der Hohenbrunner Wasserpreis würde sich dauerhaft nicht erhöhen. Woher er diese Erkenntnis schöpfte, blieb allerdings im Dunkeln.
Bei einer Bürgerbefragung wäre so nichts als ein „globales Bauchgefühl“ zu erwarten. Einige der in Riemerling-Ost ansässigen Gemeinderäte orakelten bereits, dass die Bevölkerung in Riemerling-Ost bei „ihrem Münchner Wasser“ bleiben wollten. Diese Stimmung stützt sich wohl vor allem auf dem hartnäckigen Vorurteil, die Qualität des Hohenbrunner Wassers läge nach wie vor weit hinter der des Münchners – dies ist allerdings nicht belegbar!
Wir warnten außerdem davor, erneut Bürger durch eine Befragung, die später nach Kalkulation der Maßnahme womöglich als irrelevant erklärt wird, zum Narren zu halten (vgl. unseren Bericht zur September-Sitzung des Gemeinderats „Verkehrskonzept Riemerling West“). Gemeinderat wie Bürger haben vor einer Entscheidung das Recht, Fakten zu erfahren, die Verwaltung die Pflicht, diese zu liefern. Außerdem halten wir es für diskussionswürdig, ob nicht alle Hohenbrunner Bürger befragt bzw. gehört werden müssen, wenn es um Maßnahmen geht, die womöglich den Wasserpreis für ganz Hohenbrunn beeinflussen.
Die Entscheidung über eine Bürgerbefragung wurde auf unseren Antrag hin vertagt. Bürgermeister Straßmair soll nun zunächst im Neuen Jahr eine Kalkulation der Netzübernahme bzw. des zu erwartenden Wasserpreises vorlegen.
Antrag unserer Fraktion auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung
Wolfgang Schmidhuber trug zunächst zur Einführung und Begründung unseres Antrages vor: Informationsfreiheitssatzungen oder vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es bereits in 70 Ländern weltweit, in allen EU-Staaten außer Luxemburg und in 11 von 16 deutschen Bundesländern. Auf Bundesebene gibt es in Deutschland gute Erfahrungen mit dem 2005 eingeführten Informationsfreiheitsgesetz für die Bundesbehörden.
Für den Bereich der europäischen Institutionen heißt es in einer Verordnung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission von 2001: „Transparenz ermöglicht eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess und gewährleistet eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System. Transparenz trägt zur Stärkung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Grundrechtre bei“. Es sollen daher nicht nur Dokumente zugänglich gemacht werden, die von den Organen erstellt wurden, sondern „auch zu Dokumenten, die bei ihnen eingegangen sind.“
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ heisst es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Wenn dies so ist, dann muss das Volk, müssen die Bürger auch das Recht auf freien Zugang zu den Informationen haben, auf denen staatliches Handeln basiert. Informationen, die in Behörden oder öffentlichen Stellen, also auch einer Gemeindeverwaltung vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde, öffentlichen Stellen oder der Gemeindeverwaltung.
Das Recht auf Informationsfreiheit sollte u.E. in einer Gemeindesatzung idealer Weise folgende Punkte enthalten:
- die Gemeinde unterstützt Fragesteller in ihrem Anliegen
- der Informationszugang ist voraussetzungslos – keine Darlegung von Gründen für eine Informationsanfrage
- die Kosten sollen aufwandsgerecht, aber nicht abschreckend sein
- keine lange Wartezeiten
- schriftlicher Bescheid bei Ablehnung, damit Rechtsmittel möglich sind.
Dementsprechend haben wir einen Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für die Gemeinde Hohenbrunn erarbeitet. Dabei war uns die Gratwanderung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz bewusst und für die vorgeschlagenen Regelungen des Informationszugangs für Bürger maßgebend. Schmidhuber machte deutlich, dass wir uns mit diesem Entwurf an den bereits vorliegenden Satzungen anderer bayerischer Gemeinden orientiert haben; Änderungen im Detail müssten diskutiert werden und seien selbstverständlich möglich.
Kaps (CSU) und Straßmair sprachen sich dezidiert gegen einen geregelten Informationszugangsanspruch aus: Das brauchen wir nicht, wir sind transparent genug, in Deutschland ist schon genug geregelt, das Wenige, das der Bürger nicht ohnehin durch allgemeine Veröffentlichung erfährt, solle nicht auch noch zusätzlich in einer Satzung geregelt werden. Der Bürgermeister sei für jeden ansprechbar. Juristisch sei es ohnehin problematisch, Informationsfreiheit und Datenschutz zu vereinbaren. Man verwies auf eine Stellungnahme und Bedenken des Bayerischen Datenschutzbeauftragten. Der hatte auf Anfrage der Verwaltung zwar einige Anregungen für die Ausgestaltung einer Informationsfreiheitssatzung geliefert, sich aber zugleich als nicht zuständig für die letzten Endes politische Entscheidung über den Erlass einer solchen Satzung erklärt.
Jimmy Schulz (FDP) ließ es sich nicht nehmen, einen „Alternativantrag“ zu stellen, der sich allerdings nur marginal von unserer Intension unterschied und den wir sehr positiv als Unterstützung unseres Anliegens ansahen. Er entgegnete Straßmair, dass es in diesem Fall nicht darum gehe, was die Verwaltung gerne hätte, sondern darum, welche Informationen der Bürger für wichtig halte. Man müsse dem Bürger den Informationszugang sichern und es ihm dann überlassen, ob er die Informationsfreiheit auch nutzt und ausfüllt.
Dissing sprach für die ÜWG: Er erinnerte daran, dass die Gemeinde schon eine Reihe von Satzungen habe, die nicht konsequent angewandt und umgesetzt werden, weil die Verwaltung nicht dahinterstehe. Wenn die Verwaltung nicht wolle, nütze die schönste Satzung nichts. Trotzdem unterstütze er in der Abstimmung unser Anliegen.
Die kontroverse Diskussion führte schließlich zu unserem Vorschlag, man möge in dieser Sitzung einen Grundsatzbeschluss herbeiführen, die Ausgestaltung einer Informationsfreiheitssatzung dann aber zunächst einer interfraktionellen Arbeitsgruppe übertragen.
Die SPD-KollgInnen kamen allerdings über ein „Was bringt uns eine solche Satzung?“ in ihrer Meinungsbildung nicht hinaus und unterstützten die Ablehnung unseres Antrages durch Bürgermeister und die deutliche Mehrheit der CSU-Fraktion.
So bleiben Transparenz und Bürgernähe zwar in aller Munde, aber trotzdem auf der Strecke. In Hohenbrunn bleibt es bei der Informationsfreiheit nach Gutsherrenart!
Weitere Details und Argumente auf unserer Themenseite Informationsfreiheit!
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