Bestellung Oliver Pfannkuch zum Standesbeamten
Herr Pfannkuch, der in der Gemeinde Hohenbrunn im Ordnungsamt beschäftigt ist, wurde mit Wirkung zum 1.12.2011 zum Standesbeamten ernannt.
Anbindung Gewerbegebiet Hohenbrunn
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, zur Anbindung der Georg-Knorr-Straße (neue Erschließungsstraße Gewerbegebiet Hohenbrunn) und der Luitpoldstraße an die Hohenbrunner Straße/Siegertsbrunner Straße (M24) einen Kreisverkehr zu errichten.
Mit dieser Lösung sind zwar gewisse Nachteile verbunden, so eine im Vergleich zu einer Kreuzung/Ampel-Lösung niedrigere Leistungsfähigkeit bei sehr hohem Verkehrsaufkommen und Umwege für Fußgänger und Radfahrer. Deshalb regte unser Fraktionssprecher Schmidhuber an, beim Ausbau darauf zu achten, dass Radfahrer ggf. auch sicher vom Radweg auf die Straße wechseln und zügig mit dem fließenden Verkehr durch den Kreisverkehr fahren können.
Allerdings überwiegen bei der Kreisverkehrvariante die Vorteile, z.B. Verkehrssicherheit, Geschwindigkeitsreduzierung, kein Abbiegeverkehr – geringeres Unfallrisiko, geringe Betriebs- und Unterhaltskosten, aber auch im Vergleich mit der Kreuzungsvariante geringerer Flächenbedarf und geringere Baukosten.
Entlastungsstraße für Hohenbrunn
Die Verwaltungsvorlage sah vor, dass die Fraktionen ihren Diskussionsstand zum Thema Ortsumgehung berichten und nach einer Aussprache die weitere Vorgehensweise festgelegt werden sollte.
Für die SPD-Fraktion schlug Weber vor, erst einmal die jüngste Machbarkeitsstudie im Gremium ausführlich zu diskutieren, wir ergänzten: unter Hinzuziehung des Gutachters, da noch eine ganze Liste von Fragen zu beantworten seien.
Das Gremium kam nach kurzer Diskussion überein, in den ersten 3 Monaten des Neuen Jahres zu einer Klausur zusammenzukommen, um den gesamten Themenkomplex gründlich zu behandeln. Bgm. Straßmair wird den Fraktionen umgehend verschiedene Termine vorschlagen. Bis zu dieser Klausur werden Grundstücksfragen (Welche Grundstücke sind von den einzelnen Trassen betroffen? Wie stellen sich die Eigentümer dazu?) vorgeklärt.
Bauanträge
Im Tulpenweg7 in Riemerling-Ost soll ein Wohnhaus mit Doppelgarage neu errichtet werden. Die zulässige Grundfläche von 160m² wird durch 3 Balkone sowie eine Terrasse um 2,77m² bzw. 12,14m² überschritten – das fanden wir angesichts der eine sehr großzügige Gestaltung zulassenden Grundflächen-Festsetzung zu viel! Alle anderen Fraktionen sahen dies eher locker und befreiten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Ebenfalls in Riemerling-Ost, Ecke Dahlien-/Nelkenstraße plant die Baugesellschaft München Land GmbH seit längerem den Neubau eines Wohngebäudes mit insgesamt 12 Wohneinheiten. Der nun vorgelegten Variante wurde zugestimmt, Baukörper, Baudichte, Trauf- und Firsthöhe, Dachform und Dachneigung sowie Zahl und Anordnung der Stellplätze wurden befürwortet. Für die geringe Überschreitung der Baugrenze zur Dahlienstraße für die Errichtung eines Treppenhauses (+1,50m auf einer Breite von 3,60m) wurde die Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplanes einstimmig ausgesprochen.
Unsere Fraktion bat um die Errichtung möglichst überdachter Radständer jeweils nahe an den Hauseingängen. Die Verwaltung sagte zu, diese Anregung weiterzugeben, verwies allerdings darauf, dass die Gemeinde dies nicht zwingend fordern könne.
Aufstufung der Bussard- und Habichtstraße
Es wurde einstimmig beschlossen, dass Bussard- und Habichtsstraße in der Siedlung am Grasbrunner Weg von öffentlichen Feld- und Waldwegen in Ortsstraßen heraufgestuft werden.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Mehrheit des Gemeinderates erklärte sich mit den beiden Auflagen des Genehmigungsbescheides der Regierung von Oberbayern
- Der forstrechtliche Kompensationsbedarf ist mit der Fachbehörde einvernehmlich festzulegen.
- Die Legende zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes stimmt noch nicht mit dem Plan überein und ist noch zu korrigieren. einverstanden. Die Flächennutzungsplanänderung wird nach Einarbeitung der geforderten Änderungen bekannt gemacht.
Dies war der letzte und endgültige Schritt zur Umwandlung einer vor wenigen Jahren noch wertvollen und artenreichen Bannwaldfläche in (inzwischen gerodete) Gewerbefläche. Wir haben uns von Anfang an gegen dieses skandalöse Verfahren ausgesprochen und dementsprechend auch diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zugestimmt.
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsverfahren Nr. 76 „Gewerbegebiet Eichenwald“
Das Gewerbegebiet Eichenwald wurde inzwischen überplant. Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 76 mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht wurde als Satzung – bei 4 Gegenstimmen der GRÜNEN – beschlossen.
Zugleich wurde die Aufteilung und Nutzung der Ausgleichsflächen gemäß der Vereinbarung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg beschlossen. Dabei wird für uns überdeutlich, dass die Mehrheit im Gemeinderat an nachhaltigem Naturschutz nicht wirklich interessiert ist und sich dafür anscheinend nicht zuständig bzw. verantwortlich fühlt. Denn in der Vorlage der Verwaltung steht eindeutig, dass nur ein Teil der Ausgleichsflächen bereits vorhanden ist, noch ca. 4000m² Ausgleichsfläche fehlen und (wörtlich!) „in der Rodungsinsel gesucht“ werden, und u.a. eine Fläche, die bisher erfolgreich als Magerstandort entwickelt wurde, als Ausgleichsfläche eingesetzt werden soll.
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