Gemeinderatssitzung 16.02.2012

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Luitpoldsiedlung“

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll entsprechend der Vorstellungen der Grundstückseigentümerin auf dem Flurstück 1175/8 ein deutlich höheres Baurecht geschaffen werden. Die Ausweisung als „reines Wohngebiet“ bleibt unverändert. Der schützenswerte Baumbestand soll weitestgehend erhalten bleiben.

Wir waren mit dem Verfahren nicht einverstanden. Unsere Kritik richtete sich weniger auf die deutliche Nachverdichtung, als vielmehr auf die rein Vorhaben bezogene Planung. So werden gültige Bebauungspläne nicht sinnvoll, mit dem Blick auf das gesamte Quartier neu gestaltet, sondern in Salamitaktik scheibchenweise, je nach individueller Interessenslage zurechtgestutzt. Dies entspricht nicht dem Sinn und Zweck einer Bauleitplanung.

Der Änderungsentwurf wurde mit deutlicher Mehrheit gebilligt, das Beteiligungsverfahren nimmt nun seinen Gang.

Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Architekten mit der Kostenschätzung der Erweiterungs- und Sanierungswünsche für das Feuerwehrhaus zu beauftragen. Ausgangsbasis dafür sind die von Kommandant Willi Feldmeier zusammengestellten Anforderungen (Erweiterung des Gerätehauses nach Osten um 2 Fahrgassen sowie eine umfassende energetische Sanierung des gesamten Gebäudekomplexes) und Sicherheitsmängel, die von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern moniert worden sind.

Im Haushaltsplan 2012 wurden bereits € 500.000 für entsprechende Maßnahmen eingeplant; die notwendigen Gesamtaufwendungen werden diesen Betrag aber deutlich übersteigen.

Entsprechende Baumaßnahmen wurden einstimmig befürwortet. Unsere Fraktion forderte Bürgermeister Straßmair dabei auf, den Gemeinderat – anders als bei früheren Bauvorhaben – rechtzeitig und im Detail mit den Planungen zu befassen. Vor allem müssen Gesamtkonzept und Kostenkalkulation stehen und mit dem Gremium im Detail abgestimmt sein, bevor die Umsetzung in 2012 beginnt!

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat moniert, dass sich §3 Abs. 3 und § 5 Abs. 4 der entsprechenden Satzung widersprechen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach entsprechender Prüfung empfohlen, §3 Abs. 3 ersatzlos zu streichen. Dies wurde durch einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss nun vollzogen.

Präsentation der Standortanalyse für Windkraftanlagen

Im Juli 2011 beantragten wir, eine Standortanalyse für Windkraftnutzung auf dem Gemeindegebiet Hohenbrunn in Auftrag zu geben, die bis Ende des Jahres klären sollte, welche Eignungs- und Ausschlussflächen für die Aufstellung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhanden sind. Bürgermeister Straßmair hielt es seinerzeit für „sinnvoller”, zunächst nur einen Aufstellungsbeschluss für einen Teilflächennutzungsplan zu erwirken. Er wollte auf keinen Fall eine zeitliche Vorgabe für eine Standortanalyse und lehnte, wie auch die Mehrheit des Gemeinderates, unseren Antrag ab.

Nicht zum ersten Mal wurde eine GRÜNE Idee verworfen (wo kämen wir hin, GRÜNEN Anträgen zuzustimmen?), um sie dann wenig später wie eine eigene Idee doch umzusetzen. Eine entsprechende Standortanlayse wurde nun vorgestellt. Sie zeigt, dass es auf Hohenbrunner Gemeindegebiet windhöffige, genehmigungsfähige Standorte für Windkraftanlagen gibt.

Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für die laut Gutachten geeigneten Flächen östlich der Ortslage Hohenbrunn im Bereich des Höhenkirchner Forstes voranzutreiben. Diese Flächen berücksichtigen einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von mindestens 800 m.

Antrag der SPD-Fraktion über die Ausstattung des Sitzungssaales mit einer Mikrofon- und Beschallungsanlage

Das Problem der sehr schlechten Akustik im Sitzungssaal sollte durch eine drahtlose Anlage umgehend gelöst werden. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Wolfgang Schmidhuber wandte sich gegen eine drahtlose Anlage. Bürgermeister Straßmair brachte eine größere Lösung icl. Multimediaausstattung ins Gespräch.

Schließlich wurde beschlossen, die technischen Möglichkeiten im Zuge der Erweiterungs- und Sanierungsplanung zu eruieren, die Entscheidung also noch zu verschieben und eine entsprechende Anlage dann im Rahmen der Renovierungsarbeiten im Feuerwehrhaus in Angriff zu nehmen.

Antrag Bündnis90/Die GRÜNEN zur Änderung der Ehrungsrichtlinien

Unser Antrag lautete, die Richtlinien für die Würdigung außergewöhnlicher sportlicher Leistungen und Ehrungen von Vereinsvorsitzenden und ehrenamtlichen Helfern durch die Gemeinde Hohenbrunn dahingehend zu ändern, dass grundsätzlich jede Person, die sich durch besonderes ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde zum Wohle der Allgemeinheit auszeichnet, für eine Ehrung vorgeschlagen werden kann.

In unserem Formulierungsvorschlag wurde außerdem berücksichtigt, dass das Vorschlagsrecht für eine entsprechend Ehrung nicht mehr allein bei den Vereinen liegen soll und der Mindestzeitraum für ein zu ehrendes Engagement deutlich verkürzt werden soll.

Wir begründeten dies so: Die in den bisherigen Richtlinien berücksichtigten ehrenamtlich tätigen Personen bekleiden Vereinsämter oder erfüllen spezielle Aufgaben in Vereinen. Es gibt in Vereinen aber auch Personen, die sich ohne Amt und nicht in offizieller Funktion mit großem Einsatz ehrenamtlich engagieren. Und ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement beschränkt sich nicht auf Engagement in und für Vereine, es findet auch in locker organisierten Initiativen und Projekten, in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, in Kirchengemeinden usw. statt.

Außerdem gibt es Sinn und Nutzen stiftendes ehrenamtliches Engagement, das einzelne „nur“ wenige Jahre leisten können, das aber so herausragend ist, dass es dennoch öffentliche Anerkennung verdient.

Nicht zuletzt entspricht es auch dem Lebensrhythmus und Lebensstil unseres Jahrhunderts, dass Menschen ihren Lebensmittelpunkt immer wieder wechseln müssen. Die Ehrung eines ehrenamtlichen Engagements in der Gemeinde sollte daher nicht an einen längeren als 5jährigen Mindestzeitraum gebunden sein. Die anderen Fraktionen konnten sich noch keine Meinung bilden; der Antrag soll nun in der Märzsitzung des Haupt- und Finanzausschusses diskutiert und eine Entscheidung dort getroffen werden. Damit eine Änderung ggf. bereits bei den Ehrungen 2012 berücksichtigt werden kann, wurde beschlossen, die Vorschlagsfrist bis zum 15. April zu verlängern.

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Ehrungen Feuerwehr Luitpoldsiedlung Sitzungssaal Wasserversorgung Windkraft


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