Gemeinderatssitzung 16.05.2013

Änderung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Hohenbrunn

Angesichts der Entwicklung bei Personal- und Sachkosten und wegen der Errichtung einer eigenen Fachstelle für die Kinderbetreuungseinrichtungen ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Dies wurde im Rahmen der Anhörung der Elternbeiräte auch von diesen akzeptiert. Die Gebühren sind seit 2009 nicht erhöht worden.

Nach eingehender Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 25.04.2013  wurde nun im Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte  neu zu regeln und die Erhöhung der Benutzungsgebühren  auf drei Jahre zu verteilen.  Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Umbuchung der Besuchszeiten und die Essensbuchungen  in Abstimmung mit den Elternbeiräten neu geregelt und die  Geschwisterermäßigung wurde geändert:  Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine gemeindliche Kinderkrippe und/oder einen gemeindlichen Kindergarten, so erhalten sie für jedes Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20€.  Dritte und weitere Geschwisterkinder besuchen diese Kitas wie bisher gebührenfrei.

Die Gebührensatzung sowie die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wurden in der neuen Form beschlossen.

Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Notinger Weg

Nach Beanstandung eines Radfahrers aus München wurde die im Notinger Weg angeordnete Benutzungspflicht und die entsprechende Beschilderung geändert. Nun kann der Radfahrer wählen, ob er auf der Straße mit dem schnelleren Autoverkehr oder auf dem Gehweg, den er sich dann wie bisher mit Fußgängern teilt, fährt.  Das Befahren des Gehweges ist durch die neue Beschilderung ausdrücklich erlaubt, allerdings nur mit “Schrittgeschwindigkeit”.

Nach vielen teils empörten, teils kontroversen Wortmeldungen im Plenum einigte man sich auf die Interpretation, dass der Radfahrer, sofern Fußgänger unterwegs sein sollten, den Gehweg “mit entsprechender Rücksichtsnahme auf die Fußgänger benutzt”. Die Neuregelung war nicht zu beschließen, sondern entspricht der geänderten Rechtslage.

Antrag auf Aufnahme der Gemeinde Hohenbrunn in die Verordnung über die Senkung der Kappungsgrenze für Mietzienserhöhungen

Bei angespannter Wohnungsmarktlage können Gemeinde/Städte auf Antrag in eine Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen werden. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird dann von derzeit 20% auf 15%  (innerhalb 3 Jahren) abgesenkt. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, diesen Antrag zu stellen, folgte der Gemeinderat bei 5 Gegenstimmen.

 

 

 

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Schlagwörter: Gebührenerhöhung Kinderbetreuungseinrichtungen Gemeinderat 16.05.2013 Kappungsgrenze für Mieterhöhungen Radwegebenutzungspflicht


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