Änderung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Hohenbrunn
Angesichts der Entwicklung bei Personal- und Sachkosten und wegen der Errichtung einer eigenen Fachstelle für die Kinderbetreuungseinrichtungen ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Dies wurde im Rahmen der Anhörung der Elternbeiräte auch von diesen akzeptiert. Die Gebühren sind seit 2009 nicht erhöht worden.
Nach eingehender Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 25.04.2013 wurde nun im Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte neu zu regeln und die Erhöhung der Benutzungsgebühren auf drei Jahre zu verteilen. Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Umbuchung der Besuchszeiten und die Essensbuchungen in Abstimmung mit den Elternbeiräten neu geregelt und die Geschwisterermäßigung wurde geändert: Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine gemeindliche Kinderkrippe und/oder einen gemeindlichen Kindergarten, so erhalten sie für jedes Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20€. Dritte und weitere Geschwisterkinder besuchen diese Kitas wie bisher gebührenfrei.
Die Gebührensatzung sowie die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wurden in der neuen Form beschlossen.
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Notinger Weg
Nach Beanstandung eines Radfahrers aus München wurde die im Notinger Weg angeordnete Benutzungspflicht und die entsprechende Beschilderung geändert. Nun kann der Radfahrer wählen, ob er auf der Straße mit dem schnelleren Autoverkehr oder auf dem Gehweg, den er sich dann wie bisher mit Fußgängern teilt, fährt. Das Befahren des Gehweges ist durch die neue Beschilderung ausdrücklich erlaubt, allerdings nur mit “Schrittgeschwindigkeit”.
Nach vielen teils empörten, teils kontroversen Wortmeldungen im Plenum einigte man sich auf die Interpretation, dass der Radfahrer, sofern Fußgänger unterwegs sein sollten, den Gehweg “mit entsprechender Rücksichtsnahme auf die Fußgänger benutzt”. Die Neuregelung war nicht zu beschließen, sondern entspricht der geänderten Rechtslage.
Antrag auf Aufnahme der Gemeinde Hohenbrunn in die Verordnung über die Senkung der Kappungsgrenze für Mietzienserhöhungen
Bei angespannter Wohnungsmarktlage können Gemeinde/Städte auf Antrag in eine Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen werden. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird dann von derzeit 20% auf 15% (innerhalb 3 Jahren) abgesenkt. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, diesen Antrag zu stellen, folgte der Gemeinderat bei 5 Gegenstimmen.
Verwandte Artikel
• Gemeinderats-Berichte
Gemeinderat am 22.09.2023
Die Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung 2018 bis 2021, der Vergabebeschluss für Verpflegung mit einem hohen Bio-Anteil in den gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen und unsere Anfrage zur Zukunft des Muna-Waldbereichs waren die wichtigsten öffentlichen Tagesordnungspunkte dieser Sitzung.
Weiterlesen »
• Gemeinderats-Berichte
Gemeinderat am 27.07.2023
Der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofs Hohenbrunn, ein Bericht zur Dachsanierung am Wasserwerk, der Abschluss eines ergänzenden Verfahrens zum Flächennutzungsplan Schule & Wohnen westlich der Bahn und eine Stellenerweiterung für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule waren die Themen der öffentlichen Sitzung.
Weiterlesen »
• Gemeinderats-Berichte
Gemeinderat am 22.06.2023
Die Vorstellung des Sachgebiets “Soziales” und der Ergebnisse einer Seniorenumfrage, die Zukunft der Wasserversorgung, eine neue Gebührensatzung für die Kindereinrichtungen und die Frage eines Bebauungsplans für einen Teilbereich von Riemerling Ost waren die Themen dieser Sitzung.
Weiterlesen »
Kommentar verfassen