Gemeinderatssitzung 26.06.2014

Geschäftsordnung Gemeinderat Hohenbrunn
Unzulässigkeit von Beschlüssen aus der Sitzung vom 08.05.2014

(1)  In der konstituierenden Sitzung wurde von uns beantragt, ein Recht auf Akteneinsicht für jedes Gemeinderatsmitglied in die Geschäftsordnung aufzunehmen und §3 Abs. 4 der bisherigen Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

Gemeinderatsmitglieder haben ein Recht auf Akteneinsicht nach Terminvereinbarung mit der Geschäftsleitung. Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen oder Rechte Dritter sind zu beachten. Soweit ein Fall persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) vorliegt, ist eine Akteneinsicht ausgeschlossen.

Der Antrag wurde seinerzeit mit 12:9 angenommen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die bisherige Regelung beizubehalten (Akteneinsicht nur für GemeinderätInnen, denen vom Bürgermeister nach §3 Abs. 3  einzelne Verwaltungsbefugnisse übertragen wurden, oder im Einzelfall nach Gemeinderatsbeschluss). Sie blieb damit hinter der Mustersatzung des Gemeindetags zurück, die eine Akteneinsicht zu aktuellen Tagesordnungspunkten vorsieht.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, erklärt die Verwaltung den Beschluss  nun für ungültig, er sei nicht vereinbar mit der Gemeindeordnung. Ein entsprechendes Schreiben der Rechtsaufsicht konnten wir – trotz mehrfacher Bitte – allerdings nicht einsehen.

Gemeindeverwaltung und Landratsamt vertreten hier eine Rechtsauffassung konträr zu der des Innenministeriums, das bereits 2010 seine Einschätzung revidierte, wonach es nicht möglich sei, per Geschäftsordnung einzelnen Gemeinderatsmitgliedern ein generelles Akteneinsichtsrecht einzuräumen. Minister Herrmann hat im Dezember 2010 in einer Plenardebatte des Landtages verkündet: ob den Räten ein Akteneinsichtsrecht gegeben werden soll, das entscheide der Stadtrat, der Gemeinderat oder der Kreistag selbst (das ist protokolliert!). Und diese Auffassung ließ der Innenminister im Frühjahr 2011 den Bezirken und Kommunen nach unserer Kenntnis auch mitteilen. Daraufhin haben dann eine ganze Reihe von Kommunen ihre Geschäftsordnungen entsprechend angepasst.

Wir baten die Verwaltung um Klärung des Dissenses. B.a.w. waren wir damit einverstanden, die Regelung der Mustergeschäftsordnung des Gemeindetags in die Geschäftsordnung zu übernehmen, damit die Geschäftsordnung in Kraft treten werden kann.

(2)   Ein weiterer Beschluss wurde von der Verwaltung für unzulässig erklärt. Der Gemeinderat wollte mehrheitlich die seit vielen Jahren bestehende Regelung beibehalten, dass Sitzungstag, Uhrzeit und Ort der Sitzungen in der Geschäftsordnung festgelegt sind (§21 Art.2), Bürgermeister Straßmaier wollte hier hingegen keine Festlegungen, sondern die Freiheit, im Einzelfall etwas anderes bestimmen zu können. Auch hier bekam er anscheinend Rückendeckung vom Landratsamt – für uns völlig unverständlich! Die meisten Gemeinderäte sind berufstätig und haben weitere Ehrenämter. Angesichts der Termindichte müssen die Gemeinderatssitzungen zuverlässig geplant werden können. Zudem sind verlässlich planbare Sitzungstermine wichtig, weil klar sein muss, bis zu welchem Tag dringende Anträge eingereicht werden müssen. Nicht zuletzt sollten sich aber auch interessierte Bürger darauf verlassen können, dass die Gemeinderatssitzungen regelmäßig am 3. Donnerstag im Monat im Feuerwehrhaus stattfinden und um 19:30 beginnen.

Bürgermeister Straßmair gab seine Zusicherung, die Sitzungsplanung wie bisher zu betreiben, bestand aber auf eine Änderung der Geschäftsordnung, worauf sich die Mehrheit des Gemeinderats ohne weitere rechtliche Prüfung einließ, um ein Inkrafttreten der Geschäftsordnung nicht zu verhindern.

Eigentlich  g i b t  s i c h  der Gemeinderat  s e i n e  Geschäftsordnung. Es bleibt der befremdliche Eindruck, dass die Verwaltung das ganz anders sieht …

Gemeinsamer Antrag BÜNDNIS90/Die GRÜNEN, ÜWG/Freie Wähler-Bürgerforum und SPD: Ratsbegehren für einen Bürgerentscheid über den Standort für einen Neubau der Carl-Steinmeier-Mittelschule

Der Schulverband aus den Gemeinden Ottobrunn, Neubiberg, Putzbrunn und Hohenbrunn will auf dem bisherigen Sportplatz der Schulen in Riemerling einen nach bisherigen Plänen dreigeschossigen Neubau für die Carl-Steinmeier-Mittelschule errichten. Die Schule könnte ebenso am bisherigen Standort neu gebaut werden und würde dann für die Dauer der Bauzeit (27 Monate) in anderen Räumlichkeiten, ggf. in Containern untergebracht werden. Die Gemeinde Hohenbrunn entscheidet, welchen Standort sie dem Schulverband zur Verfügung stellt.

Die Entscheidung über den Standort der neuen Mittelschule wie die Überplanung des gesamten Schulgeländes ist wichtig und für die Gesamtgemeinde prägend und richtungsweisend, es sollte keine knappe Ratsentscheidung über die Köpfe der Bürger hinweg geben. Bürgermeister Straßmair selbst wieß ja erst jüngst darauf hin, dass dieses Thema für unsere gesamte Gemeinde zukunftsentscheidend sei (Gemeindeblatt Hohenbrunn, Grußwort, Juni 2014). Viele BürgerInnen haben sich intensiv an der Diskussion beteiligt und eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten wahrgenommen, sie sollen nun abschließend gehört werden.Wir wollen mit einem gemeinsamen Ratsbegehren ein Zeichen setzen und die Bürgermeinung wirklich ernst nehmen. Die Umsetzungsdauer für einen Bürgerentscheid bedeutet zwar eine  Verzögerung um ca. drei Monate, die bedauerlich, aber angesichts der Tragweite der Entscheidung vertretbar ist.

Wir wollen die Hohenbrunner BürgerInnen fragen:

Sind Sie dafür, dass beim Neubau für die Carl-Steinmeier-Mittelschule die bisherigen Sport- und Freiflächen erhalten bleiben und die Schule am bisherigen Standort errichtet wird?

Der Vorschlag löste eine kontroverse Diskussion aus. Die  CSU wehrte sich erwartungs- und traditionsgemäß „mit Händen und Füßen“ gegen einen Bürgerentscheid. FDP-Mann Jimmy Schulz machte sich hingegen für das Ratsbegehren stark – bestand aber auf einer weiteren Frage:

Sind Sie dafür, dass am bisherigen Standort der Mittelschule eine Turnhalle und möglicherweise ein Hallenbad neu gebaut werden?

Damit wird dann aber noch die Stichfrage erforderlich, welches der beiden Bauvorhaben für wichtiger erachtet werde. Dies suggeriert zwar – u.E. zu unrecht – dass ein Neubau der Turn- und Schwimmhalle nur am Standort der bisherigen Mittelschule möglich bzw. sinnvoll sei.  Letzten Endes stand aber das Erreichen eines Bürgerentscheids im Vordergrund, der knapp mit 10:9 Stimmen beschlossen wurde. Wir müssen und wollen nun weiterhin mit allen Beteiligten und Betroffenen im Gespräch bleiben und die verschiedenen Optionen, deren Rahmenbedingungen und finanziellen Auswirkungen klar offenlegen.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2014

Weil bei verschiedenen Ausgaben und Einnahmen die bisherigen Ansätze deutlich über- oder unterschritten werden, legte die Kämmerei einen Nachtragshaushalt vor.

So werden einige Gebäude im ehemaligen MUNA-Gelände erhalten, dadurch entsteht eine Nachzahlungsverpflichtung (Abbruchkosten waren in den Verkaufspreis – mindernd – mit eingerechnet). Für eine Machbarkeitsstudie im Rahmen der Mittelschulplanung sind zusätzliche Planungskosten angefallen. Die Straßanbaumaßnahmen in der Rudolf-Diesel-Straße werden – wegen einer notwendigen Überarbeitung der Pläne – ins nächste Haushaltsjahr verschoben. Und die Grundsteuereinnahmen fallen höher aus als ursprünglich angesetzt.

Die Nachtragshaushaltssatzung wurde einstimmig verabschiedet.

Benennung von Aufsichtsräten für die VHS

Die Gemeinde Hohenbrunn ist mit zwei Mitgliedern (ein/e Bürger/in und ein Mitglied des Gemeinderats) im Aufsichtsrat der VHS vertreten. Diese waren neu zu wählen.

Der Gemeinderat bestimmte jeweils einstimmig Frau Ursula Müller und Gemeinderätin Martina Kreder-Strugalla zu Mitgliedern des VHS-Aufsichtsrates.

 Aufstufung des bisherigen Feldweges zwischen Putzbrunner Straße und Grasbrunner Weg

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Verbindungsweg zur Ortsstraße aufzustufen. Diese Maßnahme ist aufgrund des anliegenden Gewerbes, des Sportplatzes sowie der direkten Anbindung an eine Bundesstraße (B471) erforderlich. Der zukünftige Straßennahmen lautet „Am Sportplatz“. Die Straßenbaulast geht kraft Gesetzes nun auf die GemeindeHohenbrunn über.

Neues Feuerwehrauto

Für die Freiwillige Feuerwehr wird – im Haushalt 2014 wurden dafür 90.000€ eingeplant – ein neuer Kommandowagen angeschafft.

Straßenbaumaßnahmen Hochackerstraße/Steinstraße

Die Bauleistungen  in Höhe von 215.166€ wurden vergeben. Neben den Baukosten werden zusätzlich Kosten für die Beleuchtung und Baunebenkosten von insges. rund 47.000€ entstehen.

 

 

 

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Schlagwörter: Akteneinsicht Am Sportplatz Bürgerentscheid Carl-Steinmeier-Mittelschule Feuerwehr Nachtragshaushalt Ratsbegehren VHS


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