Der Landkreis München hat sich auf den Weg gemacht, mit einem Aktionsplan die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Diese Bemühungen können bei den Menschen mit Behinderungen nur ankommen, wenn auch die Kommunen mitziehen. Deshalb haben wir die Einrichtung eines Behindertenbeirats in Hohenbrunn beantragt und die Beauftragung der Verwaltung, einen entsprechenden Satzungsvorschlag zu erarbeiten.
Hohenbrunner BürgerInnen engagieren sich schon heute für Menschen mit Behinderungen, es gibt Inklusion in der Schule und bei der Kinderbetreuung und Inklusion im Sportverein. Das ist gut und wichtig.
Der berechtigte und in der UN-Konvention verbriefte Anspruch behinderter Menschen geht aber weiter, er ist nicht allein ein Anspruch auf Hilfe und Unterstützung, sondern ein Anspruch auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen. Der Beirat ist ein wichtiger Schritt, um diesen Anspruch zu erfüllen.
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