Bebauungsplan Luitpoldsiedlung: Beteiligte dürfen nicht mitreden

Wir GRÜNE sind dafür, dass sich am kommunalpolitischen Meinungsbildungsprozess möglichst viele beteiligen und in Bürgerentscheiden Betroffene zu Wort kommen und mitentscheiden können. Und dennoch: es gibt Grenzen, die der Gesetzgeber klug gezogen hat, dort nämlich, wo Entscheidungsträger persönlich beteiligt sind und womöglich in erster Linie ihren persönlichen Vorteil oder Nachteil bzw. den Vor- und Nachteil ihnen nahestehender Personen verfolgen könnten – der Volksmund nennt das treffend Vetternwirtschaft.

Bayerische Gemeingeordnung Art. 49In der Bayerischen Gemeindeordnung heißt es dazu in Artikel 49, Absatz 1: „Ein Mitglied [des Gemeinderates] kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“ Darauf und dass tatsächlich nach unserem Kenntnisstand zwei persönlich Beteiligte – einer davon Bürgermeister Straßmair – am Tisch saßen, als die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Luitpoldsiedlung“ beraten werden sollte, haben wir in der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses deutlich hingewiesen.

Der Bürgermeister wies den Einwand zurück und behauptete, die Regelungen des Artikel 49 seien für ein Bebauungsplanverfahren nicht anwendbar, weil im Extremfall alle Gemeinderatsmitglieder persönlich beteiligt sein könnten und dann keine Beratung und Entscheidung mehr möglich wäre. Wir waren definitiv anderer Meinung und forderten eine rechtliche Prüfung. Es wurde unbeeindruckt weiterdiskutiert und sogar abgestimmt. Ein grober Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen des Geschäftsganges! Hinzu kommt noch, dass die Gemeindeordnung klar vorgibt (Artikel 49, Absatz 3), dass die Feststellung einer persönlichen Beteiligung nicht etwa durch ein „Machtwort“ des Bürgermeisters festgestellt (oder verneint) wird, sondern dem Gremium – ohne Mitwirkung des potenziell persönlich Beteiligten – vorbehalten ist.

Unsere daraufhin folgende, schriftliche Beschwerde an den Bürgermeister blieb bisher unbeantwortet, auf eine Nachfrage in der öffentlichen Gemeinderatssitzung in dieser Woche, meinte Bürgermeister Straßmair lediglich: „Wir werden eine Lösung finden.“ Leute, wo kommen wir da hin? Es muss keine „Lösung“ gesucht werden, die Handhabung persönlicher Beteiligung ist eindeutig vorgegeben.

Vielen GemeinderätInnen sollte das Thema „persönliche Beteiligung“ aus ihrem ersten Seminar für kommunale Mandatsträger bekannt sein. Niemand – Juristen eingeschlossen – hat aber stets alle relevanten Paragraphen im Wortlaut parat. Von Bürgermeister Straßmair, der den Hohenbrunner GemeinderätInnen zu Beginn dieser Amtszeit die aktuelle Gemeindeordnung persönlich ausgehändigt hat, hätten wir zumindest erwartet, dass er nach einem ernst zu nehmenden Einwand die entsprechenden Regelungen noch in der Sitzung kurz nachliest und danach handelt.

Jetzt muss umgehend eine öffentliche Klarstellung durch den Bürgermeister erfolgen und überprüft werden, ob einzelne Entscheidungen zur Bebauungsplanänderung womöglich mit knapper Mehrheit getroffen wurden und ungültig sind.

 

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