Gebührenänderung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Die Gebühren für unsere Kitas wurden zuletzt 2013 neu festgelegt, die Gebührenerhöhung wurde seinerzeit auf drei Jahre – 2013 bis 2015 – verteilt. Die Gebühren waren nun wieder zu überprüfen. Außerdem mussten aufgrund rechtlicher Vorgaben die Gebührenstaffelungen zwischen den Buchungskategorien (Buchungszeiten) angepasst werden.
Angesichts erheblich gestiegener Personalkosten und daraus resultierend deutlich ansteigender Zuschussbedarfe der stets defizitären Einrichtungen Krippe, Kindergarten und Hort ist eine Gebührenerhöhung u.E. überfällig. Es erscheint unrealistisch, dass bei einer Sozial- und Einkommensstruktur wie in Hohenbrunn und dem sehr hohen Standard unserer Einrichtungen die Gemeinde immer höhere Defizite ausgleichen und in einzelnen Einrichtungen mehr als das Doppelte des Elternbeitrags pro Kind zuschießen soll – und das für jedes Kind, egal wie die finanziellen Verhältnisse des Elternhauses sind. Zu berücksichtigen ist vielmehr, dass es viele Familien gibt, die unsere vergleichsweise günstigen Gebühren problemlos aufbringen und auch mit höheren Gebühren keinesfalls überfordert wären, und solche, die lange Buchungszeiten benötigen und zugleich bei geringem Einkommen einen sehr hohen Einkommensanteil für die Kinderbetreuung ausgeben müssen. Deshalb hatten wir bereits bei der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, dass nun nicht wie bisher für mehrere Jahre, sondern zunächst eine einmalige Gebührenerhöhung beschlossen wird und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Gebührensatzung mit sozialer Staffelung (nach dem Vorbild der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn) zu beauftragen.
Der Gemeinderat folgte der Ausschussempfehlung und beschloss die Gebührenstaffelung umzustellen und zum 1.9.2018 die Gebühren um 2% zu erhöhen. Spätestens in zwei Jahren (Herbst 2019) muss dann ein Entwurf für die soziale Beitragsstaffelung vorgelegt werden. Es gab lediglich 3 Gegenstimmen.
Änderung der Benutzungssatzung für gemeindliche Kindertageseinrichtungen
Ebenfalls den Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses folgend wurden einige Satzungsanpassungen beschlossen, die z.B. die Platzvergabe bzw. Buchungs- und Betreuungszeiten regeln. Diese sind demnächst auf der Website der Gemeinde zu finden.
Bauprojekt Robert-Bosch-Straße: Beauftragung Projektsteuerung
Für Wohnungsbau und ggf. Errichtung einer Kindertagesstätte in der Robert-Bosch-Straße musste ein Projektsteuerer bestellt werden. Dessen Aufgabe wird zunächst sein, zusammen mit dem Bau- und Umweltausschuss ein sog. VgV-Verfahren zur Ausschreibung und Auswahl eines geigneten Architekturbüros durchzuführen.
Bei einer zunächst groben Projektkostenschätzung von 6 – 8 Mio€ wird mit einem Architektenhonorar von 550.000€ und Kosten der Projektsteuerung von runde 250.000€ (ab dieser Größenordnung ist eine Ausschreibung eigentlich zwingend nötig) geplant. Dennoch verzichtete die Verwaltung darauf, auch die Projektsteuerung auszuschreiben und forderte einige Projektsteuerer zur Angebotsabgabe auf. Tatsächlich lag das von ihr favorisierte Büro mit einer Angebotssumme von 244.442 € noch unter der Ausschreibungsgrenze und hatte das günstigste Angebot abgeliefert.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung bekam eine Mehrheit. Einige KollegInnen – darunter wir GRÜNE – fanden dieses Verfahren nicht ausreichend fair und transparent und stimmten gegen die Vergabe.
Bürgerworkshop zur Ortsentwicklung
Der CSU-Antrag zur Durchführung eines Bürgerworkshops hatte in der Septembersitzung bei allen anderen Fraktionen für einige Verwunderung gesorgt. Man wollte die Verwaltung ohne weitere Vorbereitung damit beauftragen, einen Bürgerworkshop im nächsten Jahr vorzubereiten (wir haben an anderer Stelle bereits berichtet). Nach Protesten aus allen Himmelsrichtungen zog Fraktionssprecher Fritzmaier den Antrag seinerzeit zurück, es gab inzwischen ein klärendes interfraktionelles Gespräch, in dem die weitere Vorgehensweise besprochen wurde.
Der Gemeinderat beschloss nun, was die Fraktionssprecher gemeinsam erarbeitet hatten: Es sollen vier Fachbüros zur Vorstellung ihrer Bürgerbeteiligungskonzepte eingeladen werden. Mit Unterstützung des dann zu beauftragenden Büros wird der Gemeinderat zunächst in einem Workshop die Vorgehensweise, Ziele und Aufgabenstellung der Bürgerbeteiligung erarbeiten. Erst dann entwickelt das Büro das Konzept für die Bürgerbeteiligung in Hohenbrunn und begleitet die Umsetzung in 2018.
Wassernotversorgungsvertrag mit der Gemeinde Höhnkirchen-Siegertsbrunn
Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Wasserlieferungsvertrag zur gegenseitigen Notversorgung mit der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Ein solcher Notverbund (wie er übrigens auch mit der Stadt München und Putzbrunn besteht) erhöht die Wasserversorgungssicherheit im Störungsfall (z.B. Pumpenausfall).
Die Kosten für den Anschluss vom Hohenbrunner Netz bis zum Übergabeschacht trägt Hohenbrunn. Die Gemeinde Ottobrunn, die davon profitiert bzw. ggf. betroffen ist, wird an diesen Kosten beteiligt, alle anderen Kosten trägt Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
Umverlegung Zubringerleitungen Brunnen V und VI
Die Erschließung des Gewerbegebietes Höhenkirchen-Siegertsbrunn-Nord erfordert die Verlegung der Zuleitungen zu unseren Brunnen V und VI. Hohenbrunn ist aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahre 1993 dazu verpflichtet, bei Bedarf neue Zuleitungen zu errichten. Die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde Hohenbrunn. Die Aufforderung an Hohenbrunn, dies nun zu vollziehen erging 2016 und wurde jetzt mit dem Vergabebeschluss zur Umverlegung der Zubringerleitungen erfüllt. Die Gemeinde Ottobrunn muss sich beteiligen, dennoch entfallen auf Hohenbrunn Kosten in Höhe von 260.833€.
Barrierefreier Umbau des S-Bahnhofs Hohenbrunn – Antrag der ÜWG
Seit vielen Jahren ist das Thema eines barrierefreien Umbaus des Hohenbrunner Bahnhofs anhängig. Schon im Bürgermeisterwahlkampf 2006 sah man Straßmair werbewirksam Kinderwagen über die Treppe zum Bahnsteig schleppen, zusammen mit dem damaligen Wirtschaftsminister Erwin Huber. Das mag die Wahl zum Bürgermeister befördert haben, nicht aber den Bahnhofsumbau – ein Gag halt. Vielen Anfragen aus dem Gemeinderat folgten immer wieder Zusagen des Bürgermeisters, man werde sich intensiv kümmern. In jüngerer Zeit kündigte Bürgermeister Straßmair an, er werde sich nun direkt an Markus Söder wenden. Es folgten mehrere Anfragen aus dem Gremium, ob das nun geschehen sei und worauf man nun hoffen dürfe. 2016 wurde Herr Dobrinth über den Bahnsteig geführt … Es half alles nichts, Hohenbrunn wurde wieder nicht in das Programm der Bahn für einen behindertengerechten Bahnhofsausbau aufgenommen.
Deshalb stelten die ÜWGler im April d.J. den Antrag, die Sache nun in Hohenbrunn in Angriff zu nehmen, bereits vorliegende Pläne aus 2010 zu nutzen, die Baumaßnahmen in 2018 zu starten und im Gemeindehaushalt zu finanzieren. Das war ein guter Ansatz, aber der Zeithorizont nicht nur sportlich, sondern unrealistisch.
Der Antrag war aber immerhin Anlass für die Verwaltung, ausführlich zum Verhandlungsstand Stellung zu nehmen. Daraus wurde klar, dass die Möglichkeit besteht, in Zusammenarbeit mit der Bahn, eine konkrete Planung zu beauftragen, dass Hohenbrunn zunächst vorfinanzieren und später Fördermittel bekommen könnte, dass die DB zwar einen Mittelbahnsteig favorisiert, aber unter bestimmten Bedingungen auch Außenbahnsteigen mit Fußgängerunterführung zustimmen könnte.
Es gab viele Wortmeldungen, man wog den Mittelbahnsteig mit Aufzügen gegen Außenbahnsteige mit Rampen ab, die SPD wollte erneut in eine Warteschleife, man solle den Bürgerworkshop abwarten und die Entscheidung vertagen … ein langes Hin und Her.
Unsere Position war klar: Wir wollten, dass nun die Gemeinde aktiv wird, die DB hat uns zu lange hingehalten. Ob wir nach 2021 in den Ausbauplänen berücksichtigt würden, ist so wahrscheinlich wie eine weitere Warteschleife. Eine Bürgerbeteiligung muss nicht abgewartet werden! Nicht etwa, weil wir Bürgerbeteiligung für unwichtig halten, sondern weil auch ohne Bürgerbeteiligung ganz klar ist, dass sich die HohenbrunnerInnen einen barrierefreien Bahnhof seit langem wünschen. Denn nicht nur mobilitätseingeschränkte Personen mit einer Behinderung, auch jede/r, der mit schwerem Gepäck oder mit Kinderwagen unterwegs ist, hat Schwierigkeiten auf den Bahnsteig zu gelangen.
Bei nur einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat, den barrierefreien Ausbau im sog. Zuschussmodell in Angriff zu nehmen. Die Planung von zwei Varianten (Mittelbahnsteig mit Aufzug vs. Außenbahnsteige mit Rampe und Unterführung) soll an die DB beauftragt werden. An die Regierung von Oberbayern wird ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die erforderlichen Mittel werden ab 2018 in den Haushalt eingestellt.
Zusätzlich soll, auf Anregung der SPD-Fraktion, geprüft werden, ob bis zum Ausbau ein Fahrservice für Menschen mit Behinderung zum Ottobrunner S-Bahnhof eingerichtet werden kann.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Öffnung des gesperrten MUNA-Waldgebietes
Vor mehr als 8 Jahren hat Hohenbrunn das Gelände des ehemaligen Munitionsdepots gekauft. Während in dem früheren MUNA-Verwaltungsbereich ein an alle umliegende Straßen angebundenes, offenes Gewerbegebiet entstand, gibt es keinen freien Zutritt zum bis heute gesperrten und durch Zäune und Tore gesicherten Wald. Zutritt haben neben dem 1. Bürgermeister, der gelegentlich Interessierte durch das Gelände führt, und Personen, denen er den Zutritt im Einzelfall erlaubt, nur Inhaber eines entsprechenden Jagderlaubnisscheines und Herr Einwanger/Forstamt Ebersberg – nicht aber Bürgerinnen und Bürger aus Hohenbrunn bzw. der Region, die dort Erholung in der freien Natur finden möchten.
Der freie Naturzugang, insbesondere das Betreten des Waldes zum Zwecke des Naturgenusses und zur Erholung ist bundes- und landesgesetzlich geregelt und jedermann gestattet. Im Ballungsraum München hat er außerordentlich hohe Bedeutung für die Naherholung. Eine Ausnahme hiervon kann in Hohenbrunn nicht dauerhaft mit dem Hinweis auf Gefahrenabwehr und Verkehrssicherungspflicht aufrecht erhalten werden. Vielmehr sind nun endlich geeignete Sicherungs- bzw. Abbaumaßnahmen zu ergreifen und der freie Waldzugang herzustellen. Beim Kauf des Waldes wurde stets auf den Zugewinn an Erholungswald verwiesen. Dass Sicherungs- bzw. Abbaumaßnahmen notwendig werden, war bekannt und wurde als – wenn auch nicht verbriefte – Verpflichtung aus dem Kauf akzeptiert.
Deshalb baten wir um Zustimmung, die zeitnahe Öffnung des MUNA-Waldgebietes zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, mit Hilfe von Fachplanern ein Konzept zu erstellen, dass die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen (Bunkersicherung, Zaunabbau u.ä. inkl. Zeitplan und Kosten) festlegt.
Es gab Skeptiker und Befürworter im Gremium. Schließlich einigten wir uns darauf, dass die Verwaltung zunächst das Gespräch mit Höhenkirchen-Siegertsbrunn sucht, deren MUNA-Waldgebiet unmittelbar angrenzt und von einer Öffnung tangiert wäre, und parallel Angebote für eine Machbarkeitsstudie, die die Voraussetzungen für eine Öffnung abklärt, einzuholen. Damit ist die Öffnung noch nicht fest beschlossen, aber der erste Schritt dorthin ist getan. (Hier unser Antrag)
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