Verschwiegenheitspflicht ja – Generalverdacht nein!

Bisher werden Protokolle nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen während öffentlicher Sitzungen am Tisch durchgereicht und durch Unterschrift genehmigt. Diese Praxis wird seit langem von vielen KollegInnen als unzureichend empfunden. Es ist nämlich nicht möglich, die Niederschrift zu lesen und gleichzeitig mit der notwendigen Aufmerksamkeit der Beratung öffentlicher Tagesordnungspunkte zu folgen. So unterschreibt man entweder schnell und weiß nicht genau was. Oder man liest das Protokoll und bekommt nichts mehr vom Beratungsverlauf der öffentlichen Sitzung mit. Ein Unding! Außerdem stört uns die unterschwellige Annahme, man könne vereidigten GemeinderätInnen die Niederschrift über nicht öffentliche Angelegenheiten keine Minute unbeaufsichtigt überlassen. Gemeinderäte sind gem. § 4 (1) unserer Geschäftsordnung verpflichtet, Geheimhaltungsinteressen zu beachten. Wir haben nun eine längst überfällige Änderung der Geschäftsordnung beantragt: Protokolle nichtöffentlicher Sizungen sollen den GemeinderätInnen wie die der öffentlichen Sitzungen im passwortgeschützten Bereich des Ratsinformationssystems zur Verfügung gestellt werden.  Im Übrigen wird dies auch in anderen Gemeinden so praktiziert.

Hier unser Antrag im Original (PDF).

 

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