Freiflächen-Fotovoltaikanlage an der Autobahn
An die Gemeinde wurde von einem Investoren- und Betreiberteam die Absicht herangetragen, auf 2 Grundstücken, auf der Westseite der A99, nördlich der Autobahnbrücke Freiflächen-Fotovoltaikanlagen (2 x ca. 750kW) zu errichten. Sie beantragten, die entspechenden rechtlichen bzw. planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Notwendig ist die Ausweisung von zwei Sondergebieten im Flächennutzungsplan sowie die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Umweltprüfung, jeweils vorhabenbezogen, d.h. Planungs- und Gutachtenkosten werden vom Antragsteller übernommen. Die notwendigen Beschlüsse (Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes, Beauftragung eines Planungsbüros, Übertragung des Verfahrens an den Bauausschuss) wurden einstimmig gefasst.
Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen oder Bahntrassen sind u.E. sinnvolle Maßnahmen und ein wesentlicher Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Eigentlich wäre die vorrangige Ausnutzung von Solarpotenzialen auf vorhandenen Dächern vor der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen sinnvoll und wünschenswert. Nachdem aber auf absehbare Zeit der Ausbau der Windenergie durch die 10H-Regelung der Bayerischen Landesregierung blockiert ist, befürworten wir natürlich jeden Fortschritt bei der Stromerzeugung durch Fotovoltaik.
Die Flächen werden umzäunt und erhalten eine Begrünung (Hecken). Es ist keinerlei Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Im Rahmen des Verfahrens ist zu prüfen und sicherzustellen, dass es keine Probleme mit einem künftigen Ausbau der Autobahn und ggf. Lärmschutzmaßnahmen geben wird.
Kreisverkehrsanlage am Ortseingang Hohenbrunn auf der B471
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 86 , Wohn- und Supermarktbebauung an der B471, wurden in einer Verkehrsuntersuchung Möglichkeiten zur Bewältigung des zu erwartenden erheblichen Supermarktverkehrs, geschätzt werden etwa zusätzliche 2375 KfZ-Fahrten/Werktag. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: man bleibt bei der bisherigen Kreuzungssituation (mit einer Querungshilfe und Abbiegespur), die Zu- und Abfahrten bzw. der Kreuzungsverkehr wird über eine Ampelanlage geführt oder – und dies wurde vom Planer und von einer Mehrheit des Gemeinderats befürwortet – wir errichten eine Kreisverkehrsanlage.
Bei genauerer Betrachtung stehen den Vorteilen eines Kreisels allerdings erhebliche Nachteile und keineswegs geringe Sicherheitsbedenken entgegen. Eine Kreisverkehrsanlage sorgt zwar dafür, dass Autos und LKWs flott durch die Kreuzung und zum Supermarkt kommen bzw. von dort wiederum flüssig in den Verkehr auf der B471 einfädeln können. Fußgänger und Radfahrer sollen aber nach der vorgelegten, bisherigen Planung unpraktische Umwege und Querungshilfen benutzen, die keineswegs sicher sind, schon gar nicht für jüngere Kinder, Radlerinnen mit Anhänger, Fußgänger mit Kinderwagen usw. Die Meinungen gehen auseinander, ob durch den Kreisel tatsächlich eine erhebliche Geschwindigkeitsreduktion zu erwarten ist, ob die Fahrzeuge nicht doch relativ schnell in den Kreisel einfahren werden, was die querenden Fußgänger gefährdet, und auch nach dem Kreisel wieder deutlich und für die Anlieger hörbar beschleunigen. Vor allem die Ausfahrt zum Grasbrunner Weg in unmittelbarer Nähe zur Supermarkteinfahrt/-ausfahrt sowie zur Sportplatz-Zufahrt erscheint ausgesprochen problematisch, weil an dieser Stelle auch noch viele Sportplatzbesucher die Straße überqueren wollen. Viele Fragen und (noch) keine Lösungen! Nicht zuletzt ist eine Kreisellösung mit erheblichen Kosten für die Gemeinde verbunden (knapp 1 Mio€), der Investor ist für eine Beteiligung aber nicht zu haben. Und es sind auch noch Veränderungen am Sportgelände notwendig, deren Umfang und Kosten noch nicht beziffert sind. Alles in allem viele Gründe für eine Vertagung der Entscheidung und weitere Prüfaufträge an die Planer.
Ein Vertagungsantrag von Pauline Miller wurde bei einem ganz knappen Abstimmungsergebnis von 10:10 abgelehnt, der Kreisel schließlich von einer 13:7-Mehrheit beschlossen. Die Details soll nun der Bauausschuss richten. Man darf gespannt sein auf die Planänderungen und vor allem auf die Bereitschaft des Investors mit REWE noch einmal das Erschließungskonzept zu überdenken. Diese dürfte nicht allzu groß sein, denn der Kreisel ist ja bereits beschlossene Sache – wie vom Investor gewünscht. Investor und REWE machen die Ansagen, Hohenbrunn folgt. Toll! Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung.
Netzanschluss und Wärmelieferungsvertrag für den Sportcampus
Es wurde beschlossen, mit der Energieversorgung Ottobrunn (EVO) einen Netzanschluss- sowie einen Wärmelieferungsvertrag (Fernwärme) abzuschließen. EVO versorgt bereits die unmittelbar angrenzende Carl-Steinmeier-Mittelschule und die Grundschule in Riemerling.
Für den Netzanschluss fällt ein Baukostenzuschuss von 30.000€+MWST an. Der Arbeitspreis beträgt aktuell 58,82€/MWh netto, Grund- und Messpreis bestimmen sich nach dem jeweils aktuellen Preisblatt.
Weitere TOPs
Ein Antrag von den ÜWG-Gemeinderäten Berger und Vogelsang, eine tarivrechtliche Grundsatzentscheidung des Gemeinderates, die Genehmigung der Niederschrift sowie alle Anfragen mussten wieder einmal abgesetzt bzw. vertagt werden, weil das Tagesordnungsprogramm bis 22.30 Uhr nicht zu bewältigen war.
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