Wo und wann kann ich mich eintragen?
Die Eintragung erfolgt in der Regel in amtlichen Eintragungsräumen der Wohnsitzgemeinde. In der Gemeinde Hohenbrunn ist das Rathaus (Bürgerbüro) einziger Eintragungsort für die Bürgerinnen und Bürger aller Ortsteile. Dort können Sie sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu den folgenden Zeiten für das Volksbegehren eintragen:
Briefwahl gibt es beim Volksbegehren nicht. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der Eintragungszeiten ins Bürgerbüro zu kommen, können Sie einen Eintragungsschein beantragen, mit dem man an jedem beliebigen Eintragungsort in Bayern sein Stimmrecht ausüben kann. Das entsprechende Antragsformular können Sie hier ausdrucken (PDF).
Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht zum Rathaus kommen kann, darf eine Hilfsperson bevollmächtigen. Sie können die Bevollmächtigung auf dem Antragsformular vermerken. In Artikel 69 (3) Landeswahlgesetz ist geregelt: Wer auf einem Eintragungsschein an Eides statt versichert, dass er wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, kann die Eintragung in diesem Fall dadurch bewirken, dass er auf dem Eintragungsschein seine Unterstützung des Volksbegehrens erklärt und eine von ihm beauftragte Hilfsperson die Eintragung im Eintragungsraum für ihn vornimmt.
Worum geht es bei diesem Volksbegehren genau?
Es geht um den Schutz und Erhalt einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt in Bayern, wir wollen das Bayerische Naturschutzgesetz in wesentlichen Teilen reformieren und verbessern. Wenn das Begehren Erfolg hat, wird das Bayerische Naturschutzgesetz ein Leuchtturm für den Naturschutz in Deutschland – und darüber hinaus. Wir bekommen dann viel mehr ökologisch bewirtschaftete Lächen und ein Biotop-Verbundsystem mit (Über-)Lebenschancen für bedrohte Tiere und Pflanzen.
Warum ist das so wichtig? Viele Arten sind in ihrem Bestand massiv bedroht, viele sind bereits verschwunden. Der Rückgang der Insekten ist besonders gravierend und besorgniserregend. In den letzten 30 Jahren haben wir in Deutschland 75% des Insektenbestands verloren. Fällt die Bestäubung durch Bienen und andere Insekten aus, kommt es zu Ernteeinbrüchen, es ist nicht allein mit wirtschaftlichen Einbußen, sondern letztlich mit verheerenden Folgen für die Welternährung zu rechnen. Weltweit werden zahlreiche Nahrungsmittel knapp, viele Früchte und Gemüsesorten, ebenso Nüsse, Kakao- und Kaffeebohnen. In einigen Ländern werden bereits Bienenvölker auf LKWs über viele hundert Meilen von Plantage zu Plantage gefahren, um eine Bestäubung sicherzustellen. In der chinesischen Region Sichuan übernehmen inzwischen billige Arbeitskräfte die Bestäubung der Obstbäume, nachdem durch Pestizide fast alle Insekten getötet wurden. Wollen wir es auch soweit kommen lassen? Sicher nicht!
Das Insektensterben hat auch Auswirkungen auf den Bestand anderer Tierarten. Nicht allein die Insekten, die Insektenfresser sind ebenso in Gefahr. Viele Vogelarten sind deshalb stark dezimiert oder bereits ganz verschwunden.
Der Rückgang von Insekten und Vögeln verläuft parallel zum Rückgang bunt blühender Wiesen und anderer natürlicher Lebensräume, die für die Nahrung und Fortpflanzung benötigt werden. Ursache dafür ist die intensive Landwirtschaft – häufige und früh durchgeführte Mahd, Einsatz von Pestiziden und Herbiziden, Überdüngung, Umbrechen von Wiesen in Ackerflächen, Entfernung von Hecken, Alleen und kleinen Feuchtgebiete.
Nicht nur Nutz- und Kulturpflanzen sind auf Bestäuberinsekten angewiesen, auch Wildpflanzen. Bienen und Co. spielen eine zentrale Rolle im globalen Ökosystem, sie sind unentbehrlich für den Erhalt der botanischen Artenvielfalt, die ihnen wiederum Lebensraum und Nahrung bietet.
Das Zusammenspiel von Pflanzen- und Tierwelt ist bereits gestört und die Dinge verändern sich rasant. Die Gefährdung der natürlichen Bestäubung und die Auswirkungen auf uns Menschen sind absehbar, ja bereits deutlich spürbar. Dem wollen und müssen wir entgegenwirken. Deshalb: Rettet die Bienen! Rettet die Artenvielfalt!
Die wichtigsten Forderungen des Volksbegehrens sind
- Schaffung eines Biotopverbunds
- deutliche Ausweitung des Öko-Landbaus
- Schutz von Uferrandstreifen
- Insektenfreundliche Mahdzeiten- und Methoden
- und Vermittlung von Artenschutzkompetenzen im Zuge der landwirtschaftlichen Berufsausbildung.
Den genauen Wortlaut des Volksbegehrens finden Sie hier (PDF).
Volksbegehren – wie geht das eigentlich?
In der Bayerischen Verfassung ist die repräsentative Demokratie festgelegt, daneben aber auch Elemente der unmittelbaren Demokratie. Gesetzliche Regelungen können nicht nur im Parlament beantragt und beschlossen werden, sondern direkt von den wahlberechtigten Bürger*innen. Man spricht in diesem Fall von Volksgesetzgebung.
Ein Volksgesetzgebungsverfahren ist dreistufig ausgestaltet:
(1) Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens: Mindestens 25.000 Stimmberechtigte müssen den Antrag unterzeichnen, Innenministerium oder ggf. Verfassungsgerichtshof prüfen und entscheiden über den Antrag. Bei Zulassung kommt es zum
(2) Volksbegehren: Innerhalb von zwei Wochen müssen mindestens 10% der Stimmberechtigten in Bayern sich in amtlichen Eintragungsräumen (i.d.R. im Rathaus) in die Eintragungslisten eintragen. Sofern der Landtag die im Begehren niedergelegten gesetzlichen Regelungen nicht unverändert annimmt, kommt es noch zum
(3) Volksentscheid: Die Stimmberechtigten stimmen erneut ab. Der Gesetzesvorschlag ist angenommen, wenn er mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Das Volksbegehren „Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ wurde von der ÖDP initiiert und im November 2018 durch das Bayerische Innenministerium zugelassen. Inzwischen gehören auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Landesbund für Vogelschutz zum Trägerkreis des Begehrens. Jetzt müssen innerhalb der Eintragungsfrist vom 31.01. bis 13.02.2019 rund 1 Million Bürger*innen zu den Eintragungsorten kommen und sich in die Listen eintragen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Volksbegehren?
Bienen – Honigmacher und mehr am 29.01.2019 19:30 Uhr
Gasthaus ALTEN WIRT (Saal im 1. Stock), Taufkirchener Str.4 in Hohenbrunn
Ein Vortrag mit Klaus Vollstädt (Imker) mit ausführlichen Informationen zu Inhalt und Ablauf des Volksbgehrens.
Infostände des Aktionsbündnisses Hohenbrunn-Ottobrunn
Samstag, 02.02. in der Dorfstraße in Hohenbrunn
Samstag, 02.02. bei der Bäckerei Kuhn in der Rosenheimer Landstraße
Samstag 02.02. und 09.02. auf dem Samstagsmarkt in der Ortsmitte Ottobrunn
Mittwoch 06.02. auf dem Mittwochsmarkt am S-Bahnhof Ottobrunn
Oder besuchen Sie die Website www.volksbegehren-artenvielfalt.de
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