Gemeinderat am 25.02.2021

1.    Bericht des Bürgermeisters

Das Stephanihaus ist fertiggestellt und der Einzug einiger Mitarbeiter hat inzwischen stattgefunden.

2.    2021/0030 Grundsatzbeschluss: Realschulstandort Hohenbrunn

Der Gemeinderat beschließt den Standort westlich der S-Bahn und nördlich der B471/Taufkirchner Str. gemäß Lageplan als künftigen Schulstandort für die benötigte Realschule des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München anzubieten. Der Schulstandort soll im südlichen Bereich der Flächen, Sporthalle und Außensportanlagen im gegenüberliegenden Bereich angelegt werden. Es wird auch die grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation mit der Montessori-Schule für einen gemeinsamen Schulstandort verabschiedet.

Diese neuerliche Absichtserklärung des Gemeinderats, die Realschule in Hohenbrunn ansiedeln zu wollen, benötigt der Bürgermeister, um im Zweckverband bei der Entscheidung für den Standort zusagen zu können.

Bei Zusage des Zweckverbandes wird in 2 Klausuren des Gemeinderats (20.3. und 26.3.) unter anderem über den Rahmen für die Änderung des Flächennutzungsplans beraten, wie und wann eine Bürgerbeteiligung stattfinden kann, wie es mit Bebauungsplan aussieht, welchen Rahmen wir uns als Gemeinde dafür setzen (die Sobon-Richtlinie soll so schnell wie möglich vom GR verabschiedet werden), was ist das gemeinschaftliche Ziel, was will man damit erreichen.

Wir befürworten diese Grundsatzentscheidung, da für unsere Fraktion die Rahmeneckpunkte erst in den kommenden Schritten, in einem gemeinsamen Verfahren erarbeitet werden sollen.

3.    2020/0082-2 Anteilige Gebührenrückerstattung für den Besuch der Kindertagesstätten aufgrund angeordneter Schließung

  1. Die Besuchsgebühren werden für die Monate Januar und Februar für die Kinder erlassen, welche unter die Erstattungsregelung des Freistaates Bayern fallen und maximal 5 Tage eines Monats die Einrichtung besucht haben.
  2. Für den Monat Januar wird Eltern, deren Kindern bis zu 7Tagen (von 15 möglichen Tage) die Notbetreuung besucht haben, die Hälfte der Besuchsgebühren erlassen; Eltern von Kinder die mind. 8 Tage anwesend waren, wird die volle Besuchsgebühr erhoben.
  3. Für den Monat Februar wird Eltern, deren Kindern bis zu 10 (von 20 möglichen Tagen) die Notbetreuung besucht haben, die Hälfte der Besuchsgebühren erlassen; Eltern von Kindern, die mind. 11 Tage angemeldet waren, wird die volle Besuchsgebühr erhoben.
  4. Diese Regelung wird analog für die Kinder der Gemeinde Hohenbrunn bis zu dieser Höhe auch für die Träger der Einrichtungen AWO Waldkindergarten Waldmeister, AWO Waldhort Outback, Kindergarten-und Hort St. Magdalena Ottobrunn, AWO Kindertagespflege(alle nur für die Kinder aus der Gemeinde Hohenbrunn)sowie den AWO Kinderhort Phantasia und die AWO Mittagsbetreuung Hohenbrunn und Riemerling angewandt.
  5. Für das Wichtelhaus e.V. wird das tatsächlich entstandene durch Haushaltsplan nachgewiesene zusätzliche Defizit in Höhe von ca. 7.000 € erstattet.

Dieselbe Regelung gilt seit dieser Woche auch für den Monat März noch.

Wir sind mit der uns vorgelegten Regelung einverstanden.

4.    2021/0013 Aufstellungsbeschlüsse zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung eines Bebauungs-und Grünordnungsplanes mit Umweltprüfung auf den Grundstücken Fl-Nrn. 262 sowie 280 (westlich der A99) zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

  1. Der Gemeinderat beschließt entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs-und Grünordnungsplanes Nr. 89 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hohenbrunn 2“ einschließlich Umweltprüfung für einen Flächenumgriff von insgesamt ca. 5,2 Hektar für die Flurstücke 262 und 280, Gemarkung Hohenbrunn entsprechend des beiliegenden Lageplans. Der Lageplan ist Be-standteil des Beschlusses. Ziel der Änderung ist die Unterstützung und Förderung der regenerativen Energien im Gemeindegebiet gemäß des Integrierten Klimaschutzkonzeptes.
  2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes„Freiflächenphotovoltaikanlage Hohenbrunn 2“ entsprechend der Vorgaben für den Bebauungsplan unter 1.) im Parallelverfahren. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister o. V. i. A.die Planungsleistung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorbehaltlich einer beiderseits unterzeichneten Kostenübernahmeerklärung an das Ingenieurbüro KomPlan, Leukstr. 3, 84028 Landshut zu vergeben.

Der Bebauungsplan dazu kommt in den Bauausschuss.

Von unserer Seite kam noch die Frage, ob das Förderprogramm für Agriphotovoltaik für diese Flächen beantragt werden könnte, ob der Flächennutzungsplan, so wie er ist, auch diesbezüglich geändert werden könnte. Diese Fragen müssen mit dem Investor geprüft und die Fragen werden von Frau von Schaubert bearbeitet und geklärt werden.

5.    62021/0031 Änderung der Richtlinie zur Vergabe von Mietwohnungen

Da die Gemeinde Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung hat, bietet die Möglichkeit dem Personal auch Wohnraum anzubieten, bessere Chancen diese für die Gemeinde zu gewinnen (vor allem Erzieherinnen), dabei müssen allerdings auch die vorgegebenen Einkommensgrenzen passen. Angedacht für diesen Zweck wären maximal 1-2 Wohnungen. Wir befürworten die Änderung der Vergabe sehr, da es wichtig ist gutes Fachpersonal für längerfristig an den Ort zu binden.

Die Verwaltung regt an, eine Regelung auch für den Pool, der mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen aufzunehmen, um bei der Vergabe der Wohnungen „Zuhause am Hölzl“ hier eine entsprechende Berücksichtigung vornehmen zu können.

6.    72021/0036 ZAH -Zuhause am Hölzl:  Vergabe des Gewerks 113.02 Spachtelarbeiten

Gemeinderat beschließt die Vergabe von Spachtelarbeiten

7.    Förderung des Fahrradverkehrs

  1. 2021/0033 Radwegkonzepte     für     Hohenbrunn; Bildung einer Arbeitsgruppe
    Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied aus jeder Fraktion. Wir befürworten natürlich die Gründung dieser Gruppe wollen aber auch, dass ein gewisser Rahmen dazu gesetzt wird: Fragen zum Konzept und Budget, Zeitrahmen z.B Zwischenbericht im Herbst. Fr. von Schaubert berichtet, dass 2021 es eine Förderung derartiger Projekte gäbe, die aber dafür bis 2023 fertiggestellt sein sollten. Die Frage nach dem Budget hängt vom Haushalt ab (40.000 Euro könnten aber aus dem Bürgermeisterbudget genommen werden) der Rest kann, falls nötig, im Bauausschuss entschieden werden. Machbarkeitsstudien könnten davon gezahlt werden.
  2. 2021/0025 Fahrradleasing für Mitarbeiter
    Der Gemeinderat beschließt, den Mitarbeitern der Gemeinde Hohenbrunn Fahrradleasing mit dem Anbieter „Jobrad“ und „Mein-Dienstrad“ zu ermöglichen. Das ist im Tarifvertrag vorhanden. Das, was die Gemeinde spart gibt sie an den Mitarbeiter weiter.
    Der Gemeinderat beschließt, für jeden abgeschlossenen Leasingvertrag die Pflichtversicherung zu übernehmen in Höhe bis zu 5 Euro (alternativ: z.B. auch bis maximal fünf Euro je Monat möglich) sofern die Voraussetzungen durch den KAV hierzu vorliegen.
    Der Gemeinderat beschließt weiterhin, für jeden Leasingvertrag die monatliche Servicepauschale in Höhe von maximal 5 Euro (alternativ auch ein höherer oder niedriger Betrag möglich) für Inspektionen und Reparaturen pauschal zu übernehmen, sofern die Voraussetzungen durch den KAV hierzu vorliegen.Wir unterstützen den vorgelegten Vorschlag natürlich.

8.    2021/0028 Verkehrliche Infrastruktur; Machbarkeitsstudie Autobahnparallele A99 (B471 neu) -Kostenbeteiligung der Gemeinde

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Kostenaufteilung für die Machbarkeitsstudie zur Entlastungsstraße der B471 als Parallele entlang der A99 und der damit verbundenen Kostenbeteiligung der Gemeinde Hohenbrunn in Höhe von (bis zu)25.000€ zu.

Abstimmung fiel 11:8 dafür aus. Wir und 3 Gemeinderäte der CSU haben dagegen gestimmt, da wir die Autobahnparallele insgesamt nicht befürworten.

9.    102020/0282   Anfrage   der   GbR   Carl-Zeiss-Straße:   Erweiterung der Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58

Anfrage der GbR Carl-Zeiss-Straße: Erweiterung der Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 – Sachverhalt / Bisherige Beratung. Die GbR Carl-Zeiss-Straße hat die Gemeinde mit einer Anfrage zur Erweiterung der Wohnbebauung auf ihrem Flurstück Nr. 1092, Gemarkung Hohenbrunn kontaktiert.

Der Gemeinderat hat die Anfrage einstimmig abgelehnt.

10.  Anfragen und Verschiedenes

  • Frage nach längeren Parkmöglichkeiten im Industriegebiet für Arbeiter z. B. Es besteht die Möglichkeit im Verkehrsausschuss über die Möglichkeit von Parkausweisen zu sprechen.
  • Frage nach Covid-Reihentestungen in Schulen. Es läuft noch die Elternbefragung bezüglich erwünschter Testungen, Tests müssen erst kommen.
  • Frage nach Bau des Supermarkts: alle Voraussetzungen dafür, sind von Seiten der Gemeinde vorhanden, es gibt wohl noch zivilrechtliche Fragen zu klären. Der Kreisel ist in Ausführungsplanung, hängt aber von Supermarktbau ab.
  • Frage nach Informationsfreiheitssatzung. Sie ist noch nicht fertig überprüft, liegt beim Datenschutzbeauftragten und dann geht sie an die Rechtsaufsicht.

Protokoll: Katarina Möschel

 

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