Die Hauptthemen der Sitzung vom 20.05.2021 waren die Kostenmehrung der Sanierung des Feuerwehrgebäudes, der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes westlich der S-Bahnlinie und nördlich der Taufkirchener Straße (B471) von einem allgemeinen Wohngebiet, Gemeinbedarfsflächen, Grün, Pflege,- und Sukzessionsflächen in Gemeinbedarfsflächen, Wohngebiet sowie Grünflächen- und Pflegeflächen, Änderung der Abstandsflächensatzungen und das Akteneinsichtsrecht für den Gemeinderat
Sanierung Feuerwehr Hohenbrunn
Die Sanierung des Feuerwehrgebäudes ist nahezu abgeschlossen. In der Sitzung wurden dem Gemeinderat die finalen Kosten vorgestellt, die sich gegenüber der Beschlussfassung des Bauausschusses vom 12.04.2018 um 474.966,85 erhöht hatten. Fast eine halbe Million Euro Mehrkosten. War man ursprünglich noch von Kosten in Höhe von 2.731.678 € ausgegangen, zeigt die aktuelle Kostenfeststellung einen Betrag von 3.206.645,33. Grund für die Kostenmehrung sind unter anderem zusätzliche Umbauten im Sanitärbereich, der Neubau der Schlauchwaschanlage, der Brandmeldezentrale sowie Honorarmehrkosten. Im Nachhinein stellte sich uns die Frage, ob ein Neubau nicht die bessere Lösung gewesen wäre, aber hinterher ist man ja immer schlauer. Wir werden im nächsten Jahr die „Sanierung des Feuerwehrhauses“ zur Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss vorschlagen.
Sanierung Feuerwehr Hohenbrunn, Beauftragung der Nachträge 1- 8 HLS Arbeiten
Der Gemeinderat beschließt die Nachträge 1 bis 8 im Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär in Höhe von 177.324,13€ brutto.
Sanierung Feuerwehr Hohenbrunn, Präsentation der finalen Kosten
Der Gemeinderat beschließt die Deckung des Fehlbetrages aus der Rücklage.
Beide vorstehende Beschlüsse wurden gemeinsam abgestimmt und mit 17:2 Stimmen beschlossen.
Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes westlich der S-Bahnlinie und nördlich der Taufkirchener Straße (B471) von einem allgemeinen Wohngebiet, Gemeinbedarfsflächen, Grün, Pflege,- und Sukzessionsflächen in Gemeinbedarfsflächen, Wohngebiet sowie Grünflächen- und Pflegeflächen
Die Gemeinde Hohenbrunn beabsichtigt, auf den Flächen westlich der S-Bahnlinie sowie nördlich der Taufkirchner Straße (B471) auf der südlichen Teilfläche die Bebauung mit einer Real-und Montessori-Schule, Turnhalle sowie einer Kindertagesstätte, auf der westlichen Flächen Sportflächen und im nördlichen Teilgebiet ein Wohngebiet.
Im Vorfeld der Sitzung gab es viel Unruhe und Befürchtungen, dass es mit der Änderung des Flächennutzungsplans zu einem Bevölkerungswachstum von 1000 Bürger*innen und mehr führen würde, dass das Biotop und der angrenzende Wald gerodet würden und eine neue Straße für mehr Verkehr und Versiegelung sorgt.
In zwei Klausurtagungen hatte sich der Gemeinderat einstimmig für das Vorhaben ausgesprochen und die Leitlinien zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit allen GR-Mitgliedern festgelegt. Wir stehen dazu. Dabei haben wir Grüne uns besonders für den Erhalt des Biotops, den Erhalt des Waldes, ausreichende Grünstreifen und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung/information erfolgreich eingesetzt. Wieder auf unserer Initiative begründend, haben wir fraktionsübergreifend schon im Vorab einen Antrag auf eine Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung gestellt und durchgesetzt. Hohenbrunn ist die einzige Gemeinde im Landkreis, deren Bevölkerungszahl seit Jahren schrumpft. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für Menschen. Aktuelle Zahlen der Verwaltung zeigen, dass die diskutierten Zuzugszahlen von 1000 Neubürger*innen nicht der Realität entsprechen.
Konkret:
Das Baugebiet Brennereistraße (Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser), Gebietsgröße ca. 35.600qm (wir sprechen im aktuellen Flächennutzungsplan von 40.000 qm) hat 289 Einwohner.
Das Baugebiet Appeltwiese (überwiegend Geschoßwohnungsbau), mit einer Gebietsgröße ca. 33.200 qm, hat 274 Einwohner.
Es ist im jetzigen Stadium der Planung noch komplett offen, was und wie wir in dem neuen Gebiet bauen. Ob der Sportplatz so groß wird wie im ersten Entwurf gezeichnet, welche Form die Bebauung haben wird, welchen Flächenbedarf die Schulen haben, alles offen. Sicher ist, dass das Biotop bleibt und hoffentlich auch der Wald.
Verschiedenste Behörden, Naturschutzuntersuchungen, das Straßenbauamt und nicht zuletzt die Bürger*innen unserer Gemeinde müssen noch gehört werden. Dazu wird die Verwaltung die Bürger*innen in den Entscheidungsprozess einbinden. Im Bauauschuss haben wir uns auf ein Planungsbüro geeinigt, welches den Prozess moderieren wird.
Die Abstimmung zum Umgriff des überplanten Gebietes erfolgte einstimmig.
Mehr dazu auch unter: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/hohenbrunn-zuzug-schulen-1.5301291
Änderung der Abstandsflächensatzungen
Um eine weitere Nachverdichtung zu vermeiden, die der Bayerische Landtag durch eine Novelle des Abstandsflächenrechts ermöglicht hatte, war es für unsere Gemeinde wichtig, rechtzeitig eine entsprechende Satzung zu erlassen um den bestehenden Status Quo zu erhalten. Die im Januar beschlossene Satzung musste nun nochmal angepasst werden, da die zugrunde liegende Höhe H zur Bemessung in der neuen BayBO anders definiert wird und dadurch doch mehr Verdichtung ermöglicht hätte. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Satzungsänderungen im OT Hohenbrunn, OT Riemerling und in den Bebauungsplangebieten.
Anteilige Gebührenrückerstattung für den Besuch der Kindertagesstätten aufgrund der angeordneten Schließung
Aufgrund der Einschränkungen durch Covid-19 in den Kindertagesstätten hat der Ministerrat am 13. April 2021 beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten. Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021.
Die anteilige Gebührenerstattung wurde einstimmig beschlossen.
Änderung von § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hohenbrunn; Abschluss eines Petitionsverfahrens und erneuter Antrag
Gemeinsam mit den Fraktionen von ÜWG/Freie Wähler, SPD und der FDP hatten wir im Mai des letzten Jahres eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Unser Ziel: Das Recht auf Akteneinsicht für Gemeinderäte*innen, soweit Gründe der Gemeinhaltung nicht entgegenstehen. Der Bürgermeister wollte den damals beschlossenen Beschluss nicht akzeptieren und hatte ihn der Rechtsaufsicht vorgelegt. Unsere ehemalige Gemeinderätin Dr. Martina Kreder-Strugalla wollte wiederum die Entscheidung der Rechtsaufsicht nicht akzeptieren und schrieb eine Petition an den Landtag. Diese wurde positiv entschieden. Der damals gefasste Beschluss ist rechtens. Also musste folgender Antrag neu beschlossen werden:
Sehr geehrter Herr Dr. Straßmair,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir beantragen folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hohenbrunn:
- 3 (4) Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.
Begründung:
Das Akteneinsichtsrecht für Gemeinderatsmitglieder bezieht sich bislang ausschließlich auf „entscheidungsrelevante Unterlagen“ zur Tagesordnung. Wir halten es für sinnvoll und sachgerecht, diese Einschränkung aufzuheben.
Diese Satzungsänderung war von uns bereits in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 12.05.2020 beantragt und vom Gemeinderat so beschlossen worden. Die Formulierung wurde jedoch vom Bürgermeister der Rechtsaufsicht beim Landratsamt München vorgelegt, die sie beanstandete. Daraufhin wurde die Änderung durch Beschluss am 23.07.2020 wieder aufgehoben.
In der Antwort auf eine Landtagspetition von Frau Dr. Kreder-Strugalla kam das Innenministerium in Übereinstimmung mit einer Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zu der Beurteilung, dass die am 12.05.2020 beschlossene Regelung nicht zu beanstanden gewesen wäre. Wir beantragen daher, die am 12.05.2020 beschlossene Änderung wieder herzustellen.
In der folgenden, sehr emotionalen Diskussion wurden seitens des Bürgermeisters Aussagen gemacht, die mich schon sehr verwundert haben. So sollen Mitarbeiter der Verwaltung ihn gebeten haben sie nicht mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern alleine bei einer Akteneinsicht zu lassen. Des Weiteren fand man den Satz unseres Antrages „zur Überwachung der Gemeindeverwaltung“ alles andere als vertrauensbildend. Auch die Aussage, dass der Bürgermeister im Falle des Beschlusses des Antrages „nicht gegen den Gemeinderat“ klagen werde. Ich bin irritiert.
Nachdem Frau Wenzel den Vorschlag machte, den „Überwachungs–Satz“ aus dem Antrag zu streichen, wurde dieser mit 12 gegen 7 CSU Stimmen angenommen.
Es gibt noch viel zu tun, um gemeinsam neue Wege zu gehen.
Rolf Kersten
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