Gemeinderat am 26.01.2023

Beitragsbild Bericht aus dem Gemeinderat - Immer aktuell informiert - Weil wir hier leben - Hintergrund: Luftbild HohenbrunnBericht des Bürgermeisters

Seit dem 09. Januar kann das Riemerlinger Schwimmbad auch von der Öffentlichkeit genutzt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten für das allgemeine Schwimmen sind:

  • Mittwoch von 16-19 Uhr (ganzes Bad)
  • Sonntag von 10-19 Uhr (ganzes Bad)
  • Dienstag und Freitag von 20:00-21:30 (zwei Bahnen).

Am 16. Januar fand ein Treffen der ARGE Wärmewende mit den BürgermeisterInnen und Klima-ManagerInnen der teilnehmenden Gemeinden (Brunnthal, Grasbrunn, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg Ottobrunn und Putzbrunn) statt. Die Gemeinde Aying, die der ARGE Wärmewende noch nicht beigetreten ist, nahm als Gast an dem Treffen teil.

Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrich-Hofmann-Straße 2-4

In der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2022 wurde der Geltungsbereich für den Bebauungsplan 84 auf das nördliche Gebiet um das evangelische Pflegezentrum Lore Malsch eingeschränkt (rot markierte Fläche im rechten Bild). Die Gemeinde möchte dieses Gebiet für soziale Nutzung vorsehen. Der südliche Bereich ist derzeit überwiegend durch nicht soziale Nutzungen geprägt. Eine Einigkeit über gemeinsame Planungsziele konnte mit den Eigentümern des südlichen Bereichs nach langer Zeit nicht gefunden werden.
Das gesamte Planungsgebiet rund um die Friedrich-Hofmann-Straße ist derzeit als Sondergebiet „Altenheim“ ausgewiesen. Damit die Gemeinde den nördlichen Bereich städtebaulich neu ordnen kann und für soziale Zwecke (z. B. Mitarbeiterwohnungen) nutzbar machen kann, ist es erforderlich, dass das Sondergebiet „Altenheim“ in ein Sondergebiet „Soziale Nutzung“ umgeändert wird.
Diese Änderung wurde einstimmig beschlossen.

Bisheriger Flächennutzungsplan Friedrich-Hofmann-Straße

Bisherige Flächen

Neuer Flächennutzungsplan Friedrich-Hofmann-Straße

Künftiger Umgriff des Flächennutzungsplans

Ausweisung von Flächen für Windenergie

Im Juli 2022 hat die Bundesregierung das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen, mit dem 2 % der Fläche Deutschlands für Windenergie nutzbar gemacht werden sollen. In Bayern wurden die Regionalen Planungsverbände (RPV) beauftragt, den bayerischen Zielwert von 1,8 % der Landesfläche umzusetzen. Dieses Ziel soll in zwei Stufen erreicht werden: Bis Ende 2027 sollen 1,1 % und bis 2032 sollen 1,8 % der Fläche Bayerns als Windeignungsgebiet in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Hohenbrunn gehört zum Planungsverband 14, der den Großraum München umfasst (Landkreise DAH, EBE, ED, FS, FFB, LL, M, STA).

Im Rahmen des Projektes „Digitale Energieplanung für den Landkreis München“ wurden grundsätzlich Potenzialflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ermittelt und dem Umwelt- und Klimaschutzausschuss (UKA) am 15.09.2022 vorgestellt. Mit einem Beschluss des UKA vom 15.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, Projektvorschläge zur Prüfung und Entwicklung von Windkraftstandorten zu erarbeiten.

Die Verwaltung hat nun dem Gemeinderat die im folgenden Bild rot markierten Flächen als Vorrangflächen vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat diesen Vorschlag einstimmig angenommen. Diese Vorrangflächen können nun termingerecht an den RPV gemeldet werden, so dass sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Kartendarstellung Vorrangflächen

Hohenbrunner Potenzialflächen für Windenergie

 

 

Die ausgewiesenen rot umrandeten Flächen umfassen ca. 1,7 km² und überschreiten mit ca. 10 % das für Bayern gesetzte Ziel. Als Klimaschutzgemeinde Hohenbrunn erfüllen wir damit auch die Verpflichtungen aus der Erklärung der 29++ (Klima.Energie.Initiative) und bringen deutlich den politischen Willen zur Entwicklung der Windenergie in der Gemeinde zum Ausdruck. Wir wissen, dass nicht jede unserer Nachbargemeinden im Planungsverband 14 genügend freie Flächen besitzt, um auf 1,8 % ihres Gemeindegebiets Windräder zu errichten. Mit den ausgewiesenen Flächen hilft Hohenbrunn auch mit, dass wir gemeinsam das geforderte Ziel von 1,8 % für Windenergieflächen erreichen („solidarische Planung“).

Die ausgewiesenen Flächen haben zum nächstliegenden Wohngebiet einen Abstand von mindestens 1.000 m. Damit die Hohenbrunner Bevölkerung die anstehenden Planungen akzeptiert, fordern wir GRÜNE eine mögliche Bürgerbeteiligung bei der Errichtung der Windräder. Wichtig ist uns eine ständige korrekte und unvoreingenommene Information über das weitere Vorgehen. Wie viele Windräder auf der Vorrangfläche errichtet werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand könnten zwischen drei und fünf Windräder platziert werden. Die folgende Skizze zeigt eine mögliche Anordnung von fünf Windrädern.

Kartendrstellung zur Platzieung von Windrädern auf der Vorrangfläche

Mögliche Windrad-Standorte auf der Vorrangfläche mit über 1000 m Abstand zu Siedlungen.

Die orangefarbenen Ellipsen kennzeichnen die Abstandslinien zwischen den Windenergieanlagen, um eine gegenseitige Windbeeinflussung der Windräder zu minimieren.

Kostensatzung für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

In der aktuellen Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der gemeindlichen Feuerwehren fehlen einige Leistungen, die daher nicht abgerechnet werden können. Dies sind insbesondere Falschalarme, die durch Brandmeldeanlagen ausgelöst werden. Ferner sind in den letzten Jahren Fahrzeuge weggefallen bzw. neu angeschafft worden. Daher wurde die Kostensatzung überarbeitet und nach den in der letzten Zeit tatsächlich angefallenen Kosten neu kalkuliert.Summarisch haben sich die meisten Kosten (z. B. Streckenkosten und Ausrückestundenkosten) reduziert. Neu hinzugekommen sind folgende Kostenpauschalen:

  1. Falschalarme bei automatischen Brandmeldeanlagen, ab dem zweiten Fehlalarm im Kalenderjahr: 600,00 Euro
  2. Falschalarme die mutwillig, vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst wurden (z. B. durch Rauchen unter einem Brandmelder): 1.600,00 Euro
  3. Insektenbeseitigung: 50,00 Euro

Die neue Kostensatzung für die Feuerwehr wurde einstimmig beschlossen.

Fragen

Wolfgang Schmidhuber (GRÜNE) fragte am Ende der Sitzung nochmals nach dem Hintergrund für die vielen Halteverbotsschilder in der Hohenbrunner Straße. In den letzten Wochen wurden weitere Halteverbotsschilder aufgestellt. Der Bürgermeister informierte darüber, dass es sich nicht um eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme handelt. Am Fußgängerüberweg wurden zusätzliche Halteverbotsschilder aufgestellt, obwohl das Parken im Bereich der Fußgängerampel sowieso nicht erlaubt ist. Dennoch war der Übergang in der Vergangenheit wiederholt durch parkende Autos versperrt. Durch die zusätzlichen Schilder soll dieses Falschparken verhindert werden.

Georg Bauer

 

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