Gemeinderat am 22.06.2023

Beitragsbild Bericht aus dem Gemeinderat - Immer aktuell informiert - Weil wir hier leben - Hintergrund: Luftbild HohenbrunnBericht des Bürgermeisters
    • Ende Mai fand das zweitägige Auswahlverfahren im Architektenwettbewerb für die Realschule statt. Eingereicht waren insgesamt 20 Entwürfe, der Siegerentwurf wurde mit hohem Punktevorsprung gekürt und war zeitweise im Rathaus ausgestellt. Er ist hier auf der Homepage der Gemeinde zu sehen. Es folgt jetzt das Vergabeverfahren nach der Vergabeverodnung für die öffentliche Auftragsvergabe (VgV), anschließend die Aufstellung des Bebauungsplans, der dann im Frühjahr 2024 vorliegen könnte.
    • Im Juli 2023 macht eine goldene Friedenstaube Station in der Gemeinde. Der Landshuter Künstler Richard Hillinger hat 30 dieser lebensgroßen Tauben im Jahr 2008 zum 60. Jahrestag der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen geschaffen. Sie symbolisieren die 30 Artikel der Menschenrechtserklärung und wandern als Symbole für Frieden und Menschenrechte durch die Gemeinden.
    • Die Gemeinde Hohenbrunn präsentiert sich im Pavillon des Landkreises auf der Landesgartenschau in Kirchheim im Frühjahr 2024.
Vorstellung des Sachgebiets “Soziales” und Ergebnisse der Seniorenumfrage

Frau Nocke und Herr Jeschar stellten ihr Sachgebiet “Soziales” vor. Zu den Aufgaben gehören Angebote für Senioren und Schwerbehinderte, die Zusammenarbeit mit dem Helferkreis Asyl und den Wohlfahrtsverbänden, der Seniorentreff Kaiserstiftung, sowie soziale Beratung und Rentenberatung.

An Projekten wurden bislang durchgeführt: Vorbereitung der Teilnahme am Landkreisprojet “Demenzfreundliche Gemeinde”, in diesem Zusammenhang eine Seniorenbefragung, die im weiteren Verlauf der Sitzung vorgestellt wurde, außerdem ein Seniorenausflug nach Landshut, ein Pedelec-Training in Zusammenarbeit mir der Verkehrswacht und die Erstellung eines Flyers zur Sozialberatung.

Geplant sind die Neuwahl des Seniorenbeirats, die Teilnahme am Landkreisprojet “Demenzfreundliche Gemeinde” im Jahr 2024, Initiativen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Ort sowie der Mobilitätsangebote für mobilitätseingeschränkte Personen, z.B. beim Einkaufen und Angebote der in Riemerling West ansässigen Kaiserstiftung auch im Dorf Hohenbrunn.

Im der Zeit vom 2. Februar 2023 bis 1. April 2023 waren die 1834 Senioren ab 60 Jahren in der Gemeinde schriftlich befragt worden. Einige Ergebnisse:  Als wichtigste Informationsquelle über die Angebote der Gemeinde wurde das Gemeindeblatt genannt, sehr viel weniger wird das Internetangebot der Gemeinde genutzt. Die Angebote der Gemeinde für Senioren sind gut bekannt, werden aber nur von wenigen in Anspruch genommen. Besonders im Dorf Hohenbrunn werden Angebote vermisst. Die Umfrage wurde sehr detailliert ausgewertet und soll den Seniorinnen und Senioren öffentlich vorgestellt werden. Ein Arbeitskreis soll gebildet werden, um die Seniorenarbeit anhand der Ergebnisse fortzuentwickeln.

Wasserversorgung

Vor dem Hintergrund aktueller Meldungen zu Problemen mit der Trinkwasserversorgung in umliegenden Gemeinden stellte Werksleiter Herr Tanzmeier die Situation der Wasserversorgung in Hohenbrunn dar.

Hohenbrunn besitzt zwei ältere Brunnen (1 und 2) in der Nähe der Luitpoldsiedlung, die nur noch ergänzend genutzt werden und zwei in den 1990er Jahren neu errichtete Brunnen im Höhenkirchener Forst (5 und 6). Der Grundwasserpegel bei den Brunnen geht insgesamt seit 2014 kontinuierlich zurück.  Die Pumpe in Brunnen 1 soll tiefer gesetzt werden, so dass sie wieder 2-3 Meter unter dem Wasserspiegel liegt. Die Brunnen 5 und 6 liegen etwa 7,5 m unter dem aktuellen Wasserspiegel.

Das Grundwasser, das im Bereich des Höhenkirchener Forsts gefördert wird, speist sich aus den Niederschlägen des Alpenvorlands und fließt langsam nach Norden. Es kann jeweils einige Monate dauern, bis im Süden als Niederschlag gefallenes Wasser bei uns ankommt. Im Bereich der Ismaninger Speicherseen tritt der Grundwasserstrom an die Oberfläche und fließt dort oberflächlich weiter. Aus dem von uns genutzen Grundwasservorrat bedienen sich auch die Zornedinger Gruppe, die Gemeinden Putzbrunn und Haar und in geringerem Maß auch die Landeshauptstadt München, die ebenfalls Brunnen im Höhenkirchener Forst besitzt.

Das Versorgungsgebiet Hohenbrunn und Ottobrunn umfasst etwa dreißigtausend Einwohner, der Verbrauch liegt derzeit bei etwa 135 Litern pro Haushalt und Tag. Die Folgen des Klimawandels mit weniger Wassereintrag durch Regen und kürzere, schneearme Winter sind erkennbar. Man müsse die Entwicklung beobachten, im Moment bestehe aber kein Anlass zu akuter Sorge. Konkrete Maßnahmen schlug Tanzmeier deshalb nicht vor. Man kann das angesichts fortschreitender Wasserknappheit in der Region bemängeln. Sparsamer Umgang mit Wasser sei jedenfalls sinnvoll.

Steigende Anforderungen an die Versorgungssicherheit und die Gefahr von Stromausfällen durch Cyberangriffe, Terrorismus oder Naturkatastrophen machen laut Tanzmeier Verbesserungen nötig, um auch einen Stromausfall von bis zu 72 Stunden Dauer überbrücken zu können. Dazu schlug er vor, beim Brunnen 5 eine Druckerhöhungsanlage zu errichten. Wegen der Grundwassersicherheit mit Gas aus Tanks betrieben, solle sie über sechs Tage eine Wassermenge von 90 Litern pro Sekunde mit einem Druck von 5 Bar in die Zubringerleitung zum Wasserwerk pumpen können, so dass das gesamte Netz im Notfall auch unter Umgehung der Speicher im Wasserwerk direkt versorgt werden könne.

Zusätzlich schlug Tanzmeier die Errichtung eines Gebäudes über dem bisher nur unterirdisch angelegten Brunnen 6 vor, um die Zugänglichkeit und die Arbeitssicherheit für das Wartungspersonal zu erhöhen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen bezifferte Tanzmeier auf 1.314.000,00 € netto, die sich durch Inanspruchnahme von Fördergeldern auf 967.000,00 € netto reduzieren ließen. Davon entfiele ein Drittel auf Hohenbrunn, zwei Drittel wären durch die Gemeinde Ottobrunn zu tragen, mit der das Projekt vorbesprochen sei. Die Hochbaumaßnahmen könnten im Frühjahr 2024 erfolgen, die Inbetriebnahme wäre dann im September 2024 möglich.

Der Gemeinderat billigte das Vorhaben einstimmig.

 

Gebührensatzung für die Kindereinrichtungen

Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenbrunn wurden zuletzt 2018 erhöht, seither sind die Defizite der durch Tariferhöhungen für die Arbeitskräfte und allgemeine Kostensteigerungen so angewachsen, dass das Defizit von 1,6 Mio Euro (ca. 360 Euro je Kind und Monat) in 2018 auf 2,45 Mio Euro (ca. 560 Euro je Kind und Monat) in 2022 gestiegen ist.

In Abstimmung mit Elternbeiräten wurde ein Satzungsvorschlag erarbeitet, der eine Erhöhung der Elternbeiträge in zwei Schritten über zwei Jahre vorsieht. Der Geschwisterrabatt für das erste und zweite Kind wird abgeschafft, für das dritte Kind soll, unabhängig von der besuchten Einrichtung, ein fester Rabatt gelten.

Für einkommensschwache Haushalte ist eine Ermäßigung vorgesehen, die sich an den Einkommensgrenzen für die Berechtigung zum Bezug öffentlicher Wohnungen orientiert.

Die Satzung soll zum 01.09.2023 in Kraft treten, die Ermäßigungen sollen auch für Kinder gelten, die Einrichtungen externer Träger am Ort (AWO) und die Kindertagesstätte St. Magdalena besuchen. Die Träger werden aufgefordert, ihre Gebühren bei Bedarf analog den gemeindlichen Erhöhungen anzupassen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig dieses Vorgehen und die neue Satzung.

 

Bebauungsplan für einen Teilbereich von Riemerling Ost

Anders als im übrigen Ortsbereich von Riemerling Ost besteht für das Gebiet zwischen Erikastraße, Maiglöckchenweg, Ottostraße und Dahlienstraße noch kein qualifizierter Bebauungsplan, sondern nur ein alter Baulinienplan aus 1951, der Baugrenzen auch im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorsieht. Im Sommer 2019 stellte der Bauausschuss einem Bauwerber die Befreiung von dieser rückwärtigen Baugrenze zum Bau eines Einfamilienhauses in Aussicht. Das Landratsamt kassierte diesen Beschluss, obwohl es bereits ähnliche Bebauungen im rückwärtigen Bereich gibt. Gegen diesen Bescheid des Landratsamts ist Klage anhängig, mit einer baldigen Gerichtsentscheidung ist nicht zu rechnen. Im Frühjahr 2023 entschied der Gemeinderat dennoch, vor einem Bebauungsplanverfahren für das Gebiet das Gerichtsurteil abzuwarten. Der Bauwerber bat wegen der langen Verfahrensdauer um Änderung dieser Entscheidung.

In der Sitzung wurde argumentiert, dass ein Bebauungsplanverfahren zeit- und kostenaufwendig wäre, dass alle Bestandsgebäude im Gebiet aufgenommen werden müssten und mit den Eigentümern verhandelt werden müsse und dass sich der betreffende Bauwerber mit dem so entwickelten Bebauungsplan eventuell sogar weniger günstig stellen könnte, als bei einem für ihn positiven Gerichtsurteil. Dieser Argumentation schloss sich der Gemeinderat nun mehrheitlich an und stimmte mit Ausnahme der SPD gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Bericht: Wolfgang Schmidhuber  –  Hier geht es zu den Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem

 

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