Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 / Siedlung am Grasbrunner Weg
wurde nach Behandlung der Stellungnahmen und Äußerungen im Verfahren einstimmig beschlossen; der geänderte Bebauungsplan ist nun Satzung.
Bebauungsplanentwurf Nr. 74 / Erika-, Dahlien-, Nelken- und Geranienstraße
Der Bebauungsplan wird nicht weiterverfolgt. Die Mehrheit des Gemeinderates stellte sich gegen die Behauptung des Bürgermeisters, es bestünde ein dringender Strukturentwicklungs-bedarf für dieses Gebiet. Die einzige und ausschließliche Motivation für den Aufstellungs-beschluss durch den Ferienausschuss war die zunächst ins Auge gefasste Aufstockung der gemeindeeigenen Wohnblocks in der Erikastraße im Rahmen einer umfangreichen Sanierung der Gebäude. Seinerzeit hatte der Gemeinderat keine Kenntnis von der Verwaltung bereits vorliegenden Protestschreiben der Anlieger. Nach einer Ortsbesichtigung im September wurde dann von einer Erhöhung der Gebäude Abstand genommen. Ein – mit erheblichen Kosten verbundener – Bebauungsplan ist damit verzichtbar.
Änderung der Energiesparförderrichtlinien
Wie vom Hauptausschuss vorbehandelt und empfohlen, wurden die Richtlinien für das Förderprogramm zur Energieeinsparung und Verbesserung der Luftqualität der Gemeinde Hohenbrunn in einigen Punkten geändert:
Die finanzielle Förderung thermischer Solaranlagen (Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung) wird solange ausgesetzt, so lange diese Anlagen auf Bundesebene gefördert werden. Sollte die Förderung durch den Bund (BAFA) auslaufen, ist bereits beschlossen, dass die Gemeinde die Förderung ihrerseits wieder aufnimmt, und zwar in gleicher Höhe, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert hat.
Grundsätzlich fördert die Gemeinde nachrangig, d.h. solange Fördermittel aus Programmen anderer Zuschussgeber zu erhalten sind, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Die Förderung von Gasbrenn-/Ölbrennwertkesseln ist heute Standard und wird nicht weiter gefördert.
Die Änderungen sind nicht rückwirkend – wie zunächst vorgeschlagen – sondern ab November gültig
Außerschulische Betreuung der Hohenbrunner Kinder
Nach kontroverser Diskussion wurde die entgültige Entscheidung über den Beginn einer Hortbetreuung nochmals aufgeschoben. Auf unseren Antrag hin wurde beschlossen, die Eltern erneut – nun offiziell, seitens der Gemeinde – anzuschreiben, um zu erfassen, ob bei reduzierter Öffnungszeit (max. bis 16.00 Uhr) und relativ hohen Hortgebühren (da voraussichtlich nur 15 Kinder) eine Hortgruppe Anfang 2005 zustande kommen könnte.
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