Bestimmung von Aufsichtsräten für die neue (aus dem KKO ausgegliederte) VHS Südost
Nach dem Gesellschaftervertrag kann Hohenbrunn zwei Aufsichtsräte besetzen. Die Verwaltung schlug dazu folgende Alternativen vor: (a) Besetzung der Aufsichtsratssitze durch eine/n Bürger/in und ein Mitglied des Gemeinderats o d e r (b) Besetzung ausschließlich mit Gemeinderatsmitgliedern.
Die überwiegende Mehrheit sprach sich für eine Bürgerbeteiligung, d.h. für die erste Alternative aus. Damit musste aus dem Gemeinderat ein Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Fraktionssprecher Wolfgang Schmidhuber schlug aus dem Kreis der GRÜNEN Fraktion Martina Kreder-Strugalla vor, die als Diplomökonomin mit jahrelanger Erfahrung in der Erwachsenenbildung (u.a. Universität, Fachhochschule, Berufsakademie und Volkshochschulen) über die erforderliche Qualifikation für diese Aufgabe verfüge.
Bürgermeister Straßmair hatte jedoch nach eigener Aussage schon mit Herrn Dissing, der nicht anwesend war, besprochen, dass er die geeignete Besetzung sei. Eine bemerkenswerte, in CSU-Kreisen aber wohl nicht ganz unübliche Vorklärung von Entscheidungen. Weitere Vorschläge gab es nicht. Dissing (ÜWG) wurde mit den Stimmen von CSU und ÜWG gewählt.
Abschaltung der Geh- und Radwege Beleuchtung
In einer Vorlage des Bauamts wurden drei Schaltvarianten
- AUS von 00:30 bis 04:30
- AUS von 01:00 bis 05:00
- AUS von 21:00 bis 06:00
zur Auswahl vorgegeben, die unter Anwendung eines Standard-Schaltprogrammes möglich wären. Individuelle Schaltzeiten wären nur mit erheblichem finanziellem Zusatzaufwand realisierbar. Dabei ging die Verwaltung davon aus, dass lediglich die Verbindungswege zwischen Riemerling und Hohenbrunn (Hohenbrunner Straße und Notinger Weg) bzw. zwischen Dorf und Luitpoldsiedlung (Höhenkirchner Straße) für eine Reduzierung der Straßenbeleuchtung in Frage kommen. Eine Abschaltung in diesen Straßen in den genannten Zeitfenstern würde Investitionen in Höhe von rd. €17.000 erforderlich machen; bei der längst möglichen Abschaltzeit könnten Stromkosten von ca. €3.500 jährlich eingespart werden.
Es gab eine rege Diskussion, Argumente gegen und für eine Abschaltung: Man habe erst jüngst eine Beleuchtung in der Hohenbrunner Straße anbringen lassen, es sei ein Schildbürgerstreich, diese nun nicht zu nutzen. Die von E.on vorgelegte Kalkulation sei zweifelhaft, die veranschlagten Kosten zu hoch. Man solle nun nicht ausgerechnet an der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, die sich umweltfreundlich fortbewegten, sparen. Andererseits: man müsse auch im Kleinen anfangen, Energie einzusparen. CSU-Fraktionssprecherin Kaps schoss den Vogel ab. Sie wollte unbedingt eine Abschaltung und kündigte an, notfalls werde sie zum Michael Kohlhaas des Energiesparens. Klingt ein bisschen wie Söder – nicht besonders überzeugend aber wenigstens zum Lachen.
Schließlich wurde beschlossen, die Entscheidung über eine Abschaltung von Straßenbeleuchtungen zunächst zurückzustellen.
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Luitpoldsiedlung“
Der Gemeinderat beschloss eine Vorhaben bezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45. Hintergrund war der Wunsch eines Bauwerbers, das Grundstück 1175/15 im rückwärtigen Teil mit 2 Einfamilienhäusern zu bebauen. Diese Baumaßnahme führt zu einer erheblichen Überschreitung der Baugrenze von ca. 8m. Eine einfache Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hätte nicht ausgereicht.
Wir erachteten das bestehende Baurecht für ausreichend, eine punktuelle, individuelle Bebauungsplananpassung für nicht gerechtfertigt.
5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Hohenbrunn
Nach Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden wurde der Feststellungsbeschluss getroffen.
Nun ist noch durch eine Variantenuntersuchung zu klären, wie nach Öffnung der neuen Erschließungsstraße die Straßenkreuzung der Kreisstraßen M24 und M11 leistungsfähig und verkehrssicher gestaltet werden kann (höhengleiche Kreuzung, Kreisverkehr oder Versatz).
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