Gemeinderatssitzung 20.10.2016

CSU/ÜWG-Antrag zur Erarbeitung eines interkommunalen Verkehrskonzepts zusammen mit den  Nachbargemeinden Grasbunn, Putzbrunn und Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Es wurde kurz und knapp beantragt, „zusammen mit den Gemeinden Grasbrunn, Putzbrunn, Hohenbrunn und Höhenkirchen Siegertsbrunn ein gemeinsames interkommunales Verkehrskonzept zu erarbeiten“.

Über die weitere Vorgehensweise blieben die Antragsteller – zumindest aus unserer Sicht – im Ungefähren. Es solle als erster Schritt ein Arbeitskreis gebildet werden mit Teilnehmern aus allen vier Gemeindegremien, wünschenswert (aber noch nicht festzulegen) sei, dass jede Fraktion und jede Gemeinde einen Vertreter entsenden könne. Ob man dann einen Sprecher bestimmt und wie, wer genau die Sitzungen organisiert, ob es nicht besser wäre, einen externen Moderator zu beauftragen, all das solle erst später geklärt werden. Der Arbeitskreis solle Problemstellungen und Zielsetzungen der beteiligten Gemeinden ermitteln, einen Kriterienkatalog erstellen und eine Kostenschätzung einholen für die dann zu beauftragende Verkehrsplanung.  In einem zweiten Schritt sollen dann die Gemeinderäte wieder beraten. Der dann im dritten Schritt zu beauftragende Verkehrsplaner solle zu einer optimierten Lösung für alle Gemeinden kommen. Im vierten und letzten Schritt solle das Ergebnis in einer größeren Informationsveranstaltung allen Vertretern der Gemeinden präsentiert werden. Die Planungskosten sollen zu gleichen Teilen auf die vier Gemeinden verteilt werden. Alle diese Details wurden als Erklärung zum Antrag geliefert, aber nicht beschlossen. Unsere eigene, lokale Verkehrsplanung soll ebenfalls, parallel fortgeführt werden.

Die Fraktionskollegen der ÜWG-Antragssteller Berger und Vogelsang, Pauline Miller und Andreas Schlick, sprachen sich mit Nachdruck gegen diesen Antrag aus, weniger, weil Sie mit der schrittweisen Vorgehensweise nicht einverstanden waren, sondern weil es nach Ihrere Meinung ein gemeinsames Vorgehen des Gemeinderates geben müsse. Sie sahen in der CSU/ÜWG-Initiative ein unstatthaftes Parteiengeplänkel, das sie ablehnten. Sie formulierten den Antrag kurzerhand um, in dem sie den Gemeinderat als Antragsteller einsetzten und wollten über diesen Änderungsantrag eine Abstimmung. Das wurde im Gemeinderat mit Verwunderug und Unverständnis zur Kenntnis genommen, Bürgermeister Straßmair meinte sogar, dass sei gar nicht möglich.

Wir halten die aus Putzbrunn und Grasbrunn stammende Idee und den daraus entstandenen Gemeinschaftsantrag aus anderen Gründen für problematisch:

  • Seit Ende der 1990er Jahre diskutieren wir das Thema Umgehung/Entlastung der Dorfmitte. Gäbe es eine wirklich gute Lösung für Hohenbrunn, hätte die der Gemeinderat längst beschlossen und umgesetzt. Ist denn eine völlig neue, überregionale, bessere Lösung überhaupt denkbar? Jede Gemeinde erwartet Verbesserungen zu den bisherigen Planungsüberlegungen – wer soll dann die Kröten schlucken?
  • Das Problem jeder überregionalen Lösung ist doch das Fehlen einer übergeordneten/übergreifenden Planungsinstanz und Planungsverantwortung. Zum Schluss muss jede Gemeinde im Sinne und zum Wohle ihrer BürgerInnen entscheiden. Könnten, oder besser dürften wir als Hohenbrunner MandatsträgerInnen denn einer Löung zustimmen, die z.B. der Mehrheit der beteiligten Gemeinden Vorteile, Hohenbrunn aber Nachteile beschert?
  • Wenn wir es ernst meinen mit der interkommunalen Planung, warum dann die Fortführung der eigenen, lokalen Verkehrsplanung? Was soll das? Welche Planung nehmen wir dann ernst – von den doppelten Planungskosten einmal ganz abgesehen. Oder glaubt die CSU/ÜWG selbst gar nicht so recht an den großen interkommunalen Wurf?
  • Last but not least: wir GRÜNE fürchten natürlich, dass dieses Verkehrskonzept ein reines Straßenkonzept wird, viele Aspekte einer nachhaltigen Lösung unserer Verkehrsprobleme gar nicht berücksichtigt werden.

Wie alle anderen Fraktionen auch, halten wir es zwar grundsätzlich für wünschenswert, über den eigenen Tellerrand, wahlweise den eigenen Kirchturm hinaus zu schauen.  Allein es fehlt der Glaube, dass dies wirklich die eigentliche Triebfeder der Antragsinitiative ist. Seitens Putzbrunn war die Rede davon, man sei mit einer Umgehungsplanung bei Hohenbrunn bisher abgeblitzt, anscheinend holt man sich nun „überregionale Verstärkung“ für eine Putzbrunner, also eine lokal gedachte Lösung. Außerdem: frühere Versuche, Verkehrsplanungen interkommunal zu optimieren, waren bisher nie erfolgreich und nicht wirklich ermunternd.

Aber vielleicht sollte man es erneut versuchen. Wir waren und sind grundsätzlich dazu bereit. Allerdings wollten wir vorerst nur der Bildung eines Arbeitskreises zustimmen unter der Voraussetzung, dass dessen Zusammensetzung und Arbeitsweise klar festgelegt werden. Soweit wollten uns die Antragsteller aber nicht entgegen kommen. Mit 11:6 Stimmen wurde deren Antrag schließlich angenommen.

Erhöhung der Darlehensaufnahme im Zweckverband staatlich weiterführende Schulen im Landkreis München Südost

In 2010 hatte der Gemeinderat einem Kreditrahmen von 10 Mio€ für längerfristige Kommunalkredite über den Zweckverband zur Finanzierung unseres Anteils an den Investitionskosten für Neubau und Sanierung der Gymnasien zugestimmt. Ein Darlehen nimmt in diesen Fällen der Zweckverband auf, die Schuldenstatistik Hohenbrunns bleibt unberührt, Zins und Tilgung belasten dennoch über die jährlichen Umlagen den Gemeindehaushalt – eine Variante der sogenannten „Finanzierung außerhalb des Haushalts“.

Der Kreditrahmen ist nun weitgehend ausgeschöpft, es stehen allerdings weitere Finanzierungen auf dem Plan, zunächst unser Hohenbrunner Anteil zur Finanzierung der Dreifachturnhalle des Ottobrunner Gymnasiums in Höhe von rd. 470.000€.

Der Gemeinderat beschloss nun eine Ausdehnung auf 12Mio€, der Bürgermeister wurde ermächtigt, weitere Darlehensaufnahmen für Hohenbrunn durch den Zweckverband zu veranlassen.

Aus der GRÜNEN Fraktion kam zuvor die Frage, warum nun gleich ein weiterer Puffer von 1,5 Mio€ angelegt werden soll. Bürgermeister Straßmair berichtete, das demnächst noch weitere Beträge fällig seien (z.B. für Außensportanlagen). Gisela Pfaller wollte dies nicht gelten lassen, sie monierte, dass wir GemeinderätInnen i.d.R. schlecht informiert bzw. in Investitionsentscheidungen überhaupt nicht eingebunden seien, dann aber quasi jeden Betrag durchwinken sollen. Sie wolle nun ein Zeichen setzen. Sie tat das und stimmte mit NEIN.

Vollstreckung von Forderungen im Außendienst

Die Kassenverwalterin der Gemeinde hatte selbst den Vorschlg eingebracht: sie will bzgl. der Vollstreckung von offenen Forderungen zukünftig auch im Außendienst tätig werden dürfen. Sie hat dazu bereits eine Fortbildung durchlaufen und sei in der Lage Forderungspfändungen fachkompetent durchzuführen. Der Verwaltungsvorschlag sah vor, dass die Ermächtigung zur Vollstreckung im Außendienst auf offene Forderungen bis 200€ beschränkt werden solle.

Es gab nicht unerhebliche Zweifel und Bedenken im Gremium: Ob das nicht unangnehem oder gar gefährlich für die junge Mitarbeiterin werden könne und ob diese Außendiensttätigkeit nicht mehr koste, als sie bringe. Nach Aussage der Kämmerin werde die Mitarbeiterin aber nie alleine unterwegs und immer nur auf eigenen Wunsch im Außendienst tätig sein.

Daraufhin ermächtigte der Gemeinderat (bei einer Gegenstimme) die Kassenverwalterin Frau Schreiber ab 01.01.2017, zur Vollstreckung von Forderungen im Außendienst tätig zu werden. Auf eine Betragsbeschränkung wurde – auf unsere Anregung hin – verzichtet.

Neue Leitung für das Standesamt Hohenbrunn

Frau Sabrina Puscher wurde einstimmig zur Leitung des Standesamtes Hohenbrunn ab 01.11.2016 ernannt, Frau Theresa Steiner zu ihrer Stellvertreterin. Die beiden Damen folgend damit Oliver Pfannkuch, dem bisherigen Leiter, und Veronika Schwinghammer, seiner Stellvertreterin, die ganz ausscheiden bzw. wegen Elternzeit in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen.

Herstellung einer Teichanlage am Grasbrunner Weg

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde soll eine neue Teichfläche nahe dem Grasbrunner Weg und der inzwischen verlandeten bisherigen Wasserfläche („Alte Kiesgrube am Grasbrunner Weg“) hergestellt werden. Der Gemeide kann ein naturschutzrechtlicher Ausgleich in Höhe von 3720 m² gutgeschrieben werden. Die Maßnahme soll noch im November 2016 durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 65.000€.

Der Gemeinderat beschloss diese Maßnahme einstimmig und stimmte dem Deckungsausgleich der überplanmäßigen Ausgabe über die Haushaltsstelle „Bebauungspläne allgemein“ zu.

 

 

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Schlagwörter: naturschutzrechtlicher Ausgleich Teichanlage Grasbrunner Weg Verkehrskonzept


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