Gemeinderatssitzung 28.11.2019

Festlegung von Inhalten für eine Klausurtagung zur Ortsentwicklung

Das Gremium einigte sich darauf, dass es in einer weiteren Klausurtagung im April des neuen Jahr um die Verfahrensweise gehen soll, mit der das Gremium schrittweise die Ortserweiterung westlich der Bahn erarbeiten will. Einigkeit bestand auch, dass alle Wechselbeziehungen mit und Auswirkungen auf andere Ortsteile und Siedlungsgebiete Berücksichtigung finden müssen.

Die Verwaltung schlug als mögliche Termine den 24.01. oder den 24.04.2020 vor. Am 24.04. könnten, so die Verwaltung, die neuen Ratsmitglieder mit eingeladen werden und so ein Wissenstransfer stattfinden. Unsere Fraktion hielt einen Klausurtermin ab Mai, in dem dann auch wirklich mit der Arbeit begonnen wird, für sinnvoller. Hinsichtlich der Ortsentwicklung westlich der Bahn hat der noch bestehende Gemeinderat in den vergangenen sechs Jahren nichts Konkretes zustande gebracht – warum sollte er nun wenige Tage vor Konstituierung des neuen Gemeinderats Einfluss auf die weitere Ortsentwicklung nehmen. Außerdem: Der Wissenstransfer findet selbstverständlich in den Fraktionen statt – zumindest bei uns GRÜNEN ist das so -, ohne dass eine zeitlich und finanziell aufwändige Klausur notwendig wäre.

Gemeindlicher Wohnungsbau “Zuhause am Hölzl” – Vergaben

Das Gewerk Sanitärtechnik wurde an den günstigsten Bieter mit einer Vergabesumme von 378.657€ (das entspricht einer Kostenmehrung für dieses Gewerk von 14,3%) einstimmig vergeben. Für die Lüftungstechnik gab es nur ein Angebot mit einem Auftragswert von 110.563€, das die prognostizierten Kosten um mehr als 20% unterschritt. Auch diese Vergabe wurde einstimmig beschlossen.

Zweckvereinbarung mit Höhenkirchen Siegertsbrunn zur Wasserversorgung

Die Gemeinde Hohenbrunn versorgt einige wenige Grundstücke der Gemarkungen Höhenkirchen und Siegertsbunn mit Wasser. Dabei sind einige neue Grundstücke an das Hohenbrunner Netz angeschlossen worden, vereinzelt entfiel die bisherige Wasserversorgung durch Hohenbrunn. Deshalb wurde eine neue Zweckvereinbarung erforderlich. Der Entwurf der Zweckvereinbarung wurde bereit vom LRA geprüft und befürwortet, der Gemeinderat hat sie nun einstimmig beschlossen.

Neufassung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenbrunn

Angesichts einer neuen bzw. modifizierten Mustersatzung für gemeindliche Wasserabgabesatzungen (Bayerisches Ministerialblatt Nr. 98 vom 20.03.2019) und ausgehend von der aus 1998 datierten Satzung für Hohenbrunn wurde eine neue Wasserabgabesatzung erstellt.  Die neue Wasserabgabesatzung wurde einstimmig verabschiedet.

Neuerlass einer Plakatierungsverordnung

Erst in der letzten Sitzung wude diese Verordnung vom Gemeinderat mit einigen Änderungen neu verabschiedet. Inzwischen hat die Verwaltung noch eine Regelung erarbeitet, wie bei nicht genehmigten Anschlägen eine rasche Beseitigung herbeigeführt wird. Diese Ergänzung wurde einstimmig beschlossen.

Darlehensaufnahme für den geindlichen Wohnungsbau “Zuhause m Hölzl”

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufnahme eines Kredits aus dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm des Freistaats Bayern bei der Bayern Labo in Höhe von 5.103.000€. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Der derzeitige Zinssatz (Zinsbindung 20 Jahre) beträgt 0,00%.

Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin

Der bisherige stellvertretende Kassenverwalter hat die Sachgebietsleitung “Liegenschaften” übernommen und scheidet aus dem Bereich Gemeindekasse aus.  Der Gemeinderat bestellte Frau Veronika Hiltwein zur stellvertretenden Kassenverwalterin.

Ernennung einer neuen stellvertretenden Leitung des Standesamtes Hohenbrunn

Der Gemeinderat beschloss, Frau Priska Mack zur Standesbeamtin und stellvertretenden Standesamtleiterin zu ernennen. Zeitgleich scheiden Frau Veronika Schwinghammer und Frau Sabrina Hammerl als Standesbeamtinnen, Frau Schwinghammer auch als stellvertretende Leitung aus.

Großraumzulage München für Mitarbeiter der Gemeine Hohenbrunn

Der Gemeinderat folgte einer Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschloss eine Großraumzulage München für Hohenbrunner Gemeindemitarbeiter. So sollen die hohen Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München ausgeglichen werden und die Möglichkeiten, qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten zu können, verbessert werden. Es wurde ein nach tariflicher Einstufung gestaffelter Grundbetrag sowie Kinderzuschläge festgelegt. Die Zulage belastet den Verwaltungshaushalt mit rund 190.000€.

ÜWG-FW/Bürgerforum benennt einen weiteren Vertreter in den Ausschüssen

Franz Braun wurde nach seinem Austritt aus der CSU und Wechsel von der CSU-Fraktion zur ÜWG-FW/Bürgerforum-Fraktion als dritter Vertreter für den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauauschuss und den Umwelt-und Klimaschutzauschuss benannt. Eine Abberufung und Neubesetzung von Ausschusssitzen während der Legislatur ist nicht möglich, damit die Unabhängigkeit der Mandatsträger gewahrt bleibt.

Neue Richtlinien für die Vergabe der gemeindlichen Komm-Mobile

Wie vom Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und empfohlen wurden die überarbeiteten Richtlinien für die Vergabe der gemeindlichen Komm-Mobile beschlossen. Darin werden mögliche Nutzer, Verwendungszwecke und Kostenträger präzise geregelt. Die Komm-Mobile stehen in erster Linie den örtlichen Vereinen und Institutionen zur Verfügung, vorrangig solchen, die Jugend-, Senioren-, Sozial- und Behindertenarbeit leisten, sowie gemeindlichen Einrichtungen (v.a. Schülerbeförderung). Diese können die Fahrzeuge auch für i.e.S. nicht dem Vereinszweck dienende Fahrten, Gemeindemitarbeiter auch für private Fahrten nutzen. Bei Verfügbarkeit können die Fahrzeuge grundsätzlich von allen örtlichen Vereinen genutzt werden und darüber hinaus auch an Vereine der Nachbargemeinden – diese allerdings nur für Fahrten im Rahmen des Vereinszwecks – ausgeliehen werden. Die Nutzung der Komm-Mobile ist kostenlos. Die Fahrzeuge sind aber immer gereinigt und voll betankt zurückzugeben.  Es wird für jede Nutzung ein standardisierter Kfz-Überlassungsvertrag geschlossen.

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Freiflächenfotovoltaikanlagen auf Hohenbrunner Flur

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung zweier Freiflächenfotovoltaikanlagen an der A99 wurde im Oktober 2018 beschlossen, der Vorentwurf am 02.05. 2019 gebilligt. Nun wurde über die Beteiligung der Öffentlichkeit (15.05. – 17.06.2019), die Hinweise bzw. Einwendungen beraten und Stellung genommen. Der Gemeinderat fasste die entsprechenden Beschlüsse zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die Freiflächenanlagen auf den Weg zu bringen und beauftragte die Verwaltung zur Einleitung und Durchführung der weiteren Beteiligung und 2. Auslegung der Pläne.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Herr Walser beantragt die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das Wohngebiet Riemerling West

Anträge, die in der Bürgerversammlung eine Mehrheit erhalten, müssen vom Gemeinderat binnen 3 Monaten behandelt werden.

Der Antrag war ganz allgemein gefasst, eine Zielsetzung oder inhaltliche Eingrenzung des geforderten Konzepts wurde nicht formuliert. Aus der Begründung in der Bürgerversammlung war aber klar, dass es Herrn Walser um das hohe, in den letzten Jahren stark zunehmende Verkehrsaufkommen und Möglichkeiten zur Eindämmung des Durchgangsverkehrs im Wohngebiet Riemerling West geht.

Wir verwiesen darauf, dass zunächst einmal eine Aktualisierung der Verkehrszahlen notwendig ist und dabei eine klare Trennung von Quell- und Zielverkehr einerseits, sowie Durchgangsverkehr andererseits erfolgen muss. Wir vermuten, dass der Anteil des Anliegerverkehrs nach der Nachverdichtung im Wohngebiet erheblich ist. Diesen Zusammenhang zwischen Nachverdichtung und Mehrverkehr sehen nicht nur wir, sondern auch die anderen Fraktionen.

Das Problem “Durchgangsverkehr” ist in Riemerling West ein Dauerbrenner. Dass es nie gelöst wurde, ist der Tatsache geschuldet, dass die Gemeinde nie der Empfehlung des Kurzak-Gutachtens aus den 90er-Jahren gefolgt ist und keine verkehrliche Trennung von Wohn- und Gewerbegebiet erfolgt ist – auch wenn dies mit dem Bau der neuen Robert-Bosch-Straße eigentlich beabsichtigt, zumindest versprochen war. Die SPD bekundete erheblichen Informationsbedarf bezüglich dieser Historie.

Man einigte sich darauf, Angebote für eine Verkehrszählung einzuholen, um die Zahlen zu aktualisieren. Ob und welches Konzept ggf. in Auftrag gegeben wird, kann erst danach entschieden werden. Auf Nachfrage meinte der Geschäftsleiter, mit einem solchen Angebot ist in den nächsten Monaten nicht zu rechnen, das könne die Verwaltung nicht leisten.

Ergo: Es bleibt erst einmal alles so ärgerlich, wie es ist!

Antrag der SPD-Fraktion: Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn wegen Radwegbeleuchtung

Die SPD-Fraktion beantragte, die Verwaltung solle beauftragt werden, …”die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn in angemessener Weise zu bitten, den Radweg zwischen der Luitpoldsiedlung und Höhenkirchen mit einer Beleuchtung auszustatten.” Zur Begründung wurde die hohe Frequentierung dieses Radweges, auch von Hohenbrunner Radfahrer*innen, angeführt. Es wurde noch angefügt: “Sollte Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine Kostenbeteiligung fordern, dann könnten wir diese leisten, wenn Höhenkirchen-Siegertsbrunn sich im Gegenzug an den Kosten der Hohenbrunner Radwege beteiligt, welche auch [von] Höhenkirchnern benutzt werden.”

Abgesehen von der aus Sicht des Naturschutzes kritischen Beurteilung übermäßiger Beleutungen (Insektenschutz) außerhalb von Ortschaften und dem sichtlichen Unbehagen des Bügermeisters, mit diesem etwas “praxisfernen” Anliegen, das außerhalb der Zuständigkeit Hohenbrunns liegt, an die Bürgermeisterin der Nachbargmeinde heranzutreten, wurde dem Antrag bei nur einer Gegenstimme zugestimmt. Keine/r wollte sich gegen einen der Radfahrsicherheit dienenden Vorschlag wenden.

Dennoch:  Sinnvoller und wirkungsvoller als dieser Antrag wäre gewesen, die SPD Hohenbrunn hätte ihre Kolleg*innen im Gemeinderat von Höhenkirchen-Siegertsbrunn um eine entsprechende Initiative gebeten.

Antrag der ÜWG-FW/Bürgerforum-Fraktion: Änderung der Gemeindeblatt-Richtlinien

Mit ihrem Antrag wollten die Kolleg*innen die Regelung aufheben, dass in vier einer Kommunalwahl vorausgehenden Ausgaben die Rubrik “aus den Parteien” entfällt.  Sie forderten, dass vor Kommunalwahlen nichts anderes gelten solle, als vor allen anderen Wahl, vor denen die Berichterstattung wie gewohnt fortgeführt wird.

Wir unterstützten diesen Antrag voll und ganz, halten wir doch die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten und Meinungsfreiheit im Gemeindeblatt und die aus unserer Sicht völlig unausgewogene Besetzung des Redaktionsgremiums, das im Zweifel Beiträge auch zensiert, für vordemokratisch und seit jeher für ein Ärgernis.

In der Diskussion war schon absehbar, dass es dafür – wieder – keine Mehrheit geben würde. Die SPD konnte sich bestenfalls eine Darstellung (Bild, Name, Beruf, Ortsteil) der Gemeinderatskandidierenden,  auf einer Seite und nur in einer Ausgabe (Februar) vorstellen. Nach dem Motto “besser als nix” wurde dies mit 15:2 Stimmen beschlossen.


Um kurz vor 23:00 Uhr wurden die
weiteren TOPs vertagt und die Sitzung geschlossen.

 

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