Gemeinderat am 24.09.2020

Auch in dieser Gemeinderatssitzung war wieder einmal eine abendfüllende Tagesordnung auf dem Programm.

Der allgemeine Bericht des Bürgermeisters gab zu verschiedensten Themen der Gemeinde einen kurzen Überblick u.a.:

  • Richtfest für den Spotcampus am 10.9.
  • Klausurtagung der Gemeinderäte am 28.11.20
  • Aufbau 2er Elektroladestationen
  • LED Straßenbeleuchtung bis Oktober abgeschlossen
  • Einfriedungssatzung Vorschläge einreichen, um im Bauausschuss zu entscheiden
  • Geplanter Kiesabbau Höhenkirchen, Telefonat mit Bürgermeisterin von HöSi
  • Unfall an S-Bahn, Diskussion über SBahn-Übergang wird zu späterem Zeitpunkt stattfinden
  • 2 Coronafälle, 1 Fehlmeldung Kindergarten, Schule – 1 positiver Fall, Klasse 14 Tage in Quarantäne, Geschwisterkinder und Personal zu Hause, Verdreifachung der Testungen
  • 16.10. wird Führung durch Muna für Gemeinderatsmitglieder stattfinden.

 

9. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gewerbepark Hohenbrunn-: Abwägung zu den Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Hohenbrunn hat in der Sitzung vom 24.07.2014 beschlossen, für die Erweiterung des Gewerbegebietes Hohenbrunn, den Bereich des ehemaligen Katastrophenschutzgeländes, die 9. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Parallel soll der Bebauungsplan Nr. 82 „Gewerbepark Hohenbrunn“ aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan dazu wurde ausgiebig im Bauausschuss vergangene Woche diskutiert. Es war für uns nicht nachvollziehbar, warum der Bebauungsplan vor dem Flächennutzungsplan schon beschlossen wurde. Da es sich bei dieser Änderung des Flächennutzungsplans ursprünglich zum Großteil um Sondergebietsflächen der Bundeswehr handelte, ging es insgesamt im Gemeinderat darum, darüber abzustimmen diesen in einen „normalen“ Flächennutzungsplan umzuwandeln. Es wurden dabei, wie vom Gesetz vorgesehen, Stellungnahmen der Behörden eingeholt, ein Umweltbericht erstellt und die Beteiligung der Bevölkerung in Form von Stellungnahmen berücksichtigt. Insgesamt waren es 54 Beschlussvorlagen, über die abgestimmt werden sollte, bzw. eine Kenntnisnahme erfolgte.

Bei einigen Punkten konnten wir zustimmen bzw. sie wurden uns zur Kenntnisnahme mitgeteilt, da keine Änderung erforderlich war. bei den für uns Grüne wichtigen Punkten haben wir aber nochmal nachgehakt. Einige davon ließen sich schnell klären und bei einigen Punkten konnten wir nicht mit der Beschlussvorlage mitgehen und haben deshalb am Ende den so vorgelegten geänderten Flächennutzungsplan abgelehnt!

Insgesamt wurde immer darauf verwiesen, dass die meisten Dinge im Bebauungsplan geregelt werden, z.B. Zweckbestimmung, Emissionsschutz, Naturschutz etc. das erweist sich aber als unzufriedenstellend, da sich die vorgeschlagenen Punkte z.B. aus dem Fachbereich Naturschutz und die der Energieagentur Ebersberg-München nicht so, wie wir uns das vorgestellt hätten, im Bebauungsplan widerspiegeln.

Auf unsere Stellungnahme hin, dass man den hohen Verlust von Bäumen hätte vermeiden können, wurde behauptet, dass die Gemeinde sachgerecht mit dem Thema umgegangen sei und ein Waldausgleich im Bebauungsplan ausgewiesen werde. Unserer Informationen nach hätte man aber bei einem Verlust von nur 5% der Gewerbefläche einen Großteil der betroffenen Bäume retten können.

Bei Fragen nach Altlasten auf den Grundstücken, erklärte der Bürgermeister, dass dort nach Vereinbarung im Kaufvertrag der Käufer das Risiko trägt.

Unsere Hoffnung, dass man in städtebaulichen Verträgen Punkte wie Fernwärme, Kosten für Ausgleichsfläche, Erschließungskosten und Altlastenregelung regeln könne, (eventuell ein Mustervertragsentwurf) konnte nicht bestätigt werden, wir vermissen hierbei deshalb die deutliche Intention zum Klimaschutz. Es wird also folgendermaßen geregelt:  Jeder einzelne Fall wird im Gemeinderat besprochen, Verkauf eines Grundstücks wird über Kaufvertrag geregelt, mit jedem wird einzeln verhandelt. Der Bürgermeister bittet um Vorschläge, wie man in den Kaufverträgen klimaschutztechnische Punkte einbauen kann.

Des Weiteren wurde klargestellt, dass im Flächennutzungsplan das Verkehrsaufkommen nicht berücksichtigt werden kann, erst im Bebauungsplan. Beim Verkauf der Grundstücke soll darauf geachtet werden wer kommt und was produziert wird.

Überwiegend teilen wir die Einwendungen der Bürger und sind insgesamt als einzige Fraktion gegen den Beschluss dieser Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Pfarrheim – Bericht und Kostenfreigabe für den Gemeindeanteil

Laut Beschlussvorschlag sollte über eine weitere Kostenbeteiligung am Neubau Pfarrhof in Höhe von 150.000,-€ abgestimmt werden. Tatsächlich handelt es sich dabei um Kosten für Arbeiten zur Vorbereitung der zukünftigen, gemeindlichen Nutzung von Räumen im Pfarrheim. Die Gemeinde hat die oberen zwei Etagen des Stephanihauses langfristig angemietet. Dort entstehen Büros für Rathausmitarbeiter. Diese Kosten gehen zu Lasten des Bugdets “Bau- und Planungskosten Umbau/Ertüchtigung Rathaus nach Pfarrheim Neubau”,  dafür waren im Haushalt 2020 250.000€ eingeplant. Sie erhöhen also die unten näher beschriebenen Kosten der Rathaussanierung. Daneben gab es in diesem Jahr bereits eine Kostenbeteiligung (Gemeindezuschuss) in Höhe von 800.000,-€ an den Neubaukosten des Pfarrheims. Der Gemeinderat nahm die Baukosten in Höhe von rd. 150.000,-€ zur Kenntnis und beschloss die Ausgaben einstimmig.

Herr Forster vom Bauamt erläuterte die noch folgenden Arbeiten. Die Sanierung des Rathauses muss mit dem Neubau Stephanihauses zusammengebracht werden. Die Architekten des Pfarrhofs sollen zur Sanierung herangezogen werden. Bei der Vorstellung des Projekts kann laut Architekt durch die Zusammenführung an Baufläche gespart, ökologischer gedacht und gehandelt werden. Die Fertigstellung ist für Ende Oktober geplant. Diesem Beschlussvorschlag haben wir zugestimmt.

 

Planung/Schätzung Kosten Rathaus:

Nach der Fertigstellung des Pfarrhofs im Januar 2021, ist eine Sanierung des Rathauses im nächsten Jahr erforderlich. Vorgesehen ist eine etagenweise Sanierung des Rathauses. Durch die neuen Räumlichkeiten werden die Mitarbeiter einer Etage während der Sanierungsdauer in den Neubau ausgelagert. Der Verwaltungsbetrieb kann dadurch relativ störungsfrei aufrechterhalten werden. Die Kostenschätzung dazu liegt bei ca. 944.000,00 €  Die Sanierung wird hauptsächlich in den Gewerken Elektro, Sanitär, Heizung, sowie Aus- und Umbau der Räumlichkeiten erfolgen. Darüber hinaus werden die Außenanlagen gemäß Gesamtkonzept Pfarrhof angepasst und angeglichen. Für die Planung und Durchführung der Arbeiten empfiehlt die Verwaltung das Architekturbüro Pollok & Gonzalo, sowie das Planungsbüro Silberbauer zu beauftragen, da diese Büros bereits den Neubau des Pfarrhofs umgesetzt haben. Dazu gab es einen Sachvortrag seitens des Architekturbüros Pollok & Gonzalo in der Sitzung.

Angesetzt waren ursprünglich 550.000 Euro für die Sanierung des Rathauses Rathaus. Auf die Nachfrage, wo man einsparen könne, da die Kosten fast doppelt so hoch sind wie anfangs beantragt, wurde erklärt wo die Mehrkosten entstanden sind und warum:

Ein E-Check im Rathaus hatte ergeben, dass die gesamte Elektroanlage zu erneuern ist. Die Fußbodenheizung im Erdgeschoss ist nicht mehr funktionstüchtig, das Erdgeschoss wird temporär elektrisch beheizt, hier sollen Heizkörper installiert werden und das gesamte Rathaus/Pfarrhof an die Fernwärme angeschlossen werden. Die Sanitärkerne im Rathaus werden rückgebaut, teilweise in Büroräume umgewandelt, es werden in jedem Stockwerk Kopierräume geschaffen und die Bodenbeläge in den Verbindungsfluren zum Neubau ergänzt, der Bau von Fahrrad- und Müllhaus, neuer Bodenbelag (besserer Standard, Industrieparkett), Schließanlage, Baumaßnahmen für behindertengerechten Zugang, Glasfaserverbindung und extra EdV Schrank, Bodentank im Gemeindesaal, besondere Beleuchtungsmaßnahmen unter Dachschräge, Kirchenstrahler. Einsparmaßnahmen scheinen angesichts dieser Fülle von nötigen Maßnahmen nicht möglich.

So stimmten wir nicht alle ganz überzeugt für den folgenden Beschluss: Der Erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, die Sanierungsarbeiten im Rathaus gemäß der Kostenschätzung von ca. 944.000,00 €, voraussichtlich zuzüglich eines Sicherheitssanierungszuschlages in Höhe von ca. 10 % -15 % zu beauftragen.

 

Sachstand Schulcampus Riemerling

Die unten folgenden Vergaben wurden beschlossen. Auffällig waren die Preissteigerungen der Angebote im Gegensatz zur Kostenschätzung. Entschuldigt wurde dies durch die gängigen Marktpreise.

10% der Leistung müssen noch ausgeschrieben werden, 90% sind schon erfolgt. Man liegt mit etwa 2 Mio über der Kalkulation, insgesamt also etwa 10% mehr als das Gesamtbudget. Die nächsten Vergaben werden im nächsten Jahr beschlossen und im Herbst ausgeschrieben.

SCR – Sportcampus Riemerling: Nachtrag/Umtrag Stahlbrüstungen mit V2A Handlauf bei Haupttreppenhaus

Die Nachtragssumme erhöht die Baukosten nicht, da sie im Gewerk Schlosserarbeiten budgetiert wurde.

Vergaben Schulcampus Riemerling
  • Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten, wird nochmal ausgeschrieben, da nur 3 Angebote reinkamen und teuer erschienen.
  • Trockenbau, genehmigt
  • Holzwandverkleidung und Holzabhangdecken, genehmigt
  • Innenputzarbeiten, genehmigt

 

Beschluss aus der Bürgerversammlung auf Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Wohngebiet Riemerling-West; weiteres Vorgehen

Es wurde von der Fraktion Bürgerforum/Freie Wähler beantragt, diesen Punkt auf nach der Gemeinderatsklausur zu verschieben. Dem wurde stattgegeben.

 

Antrag der ÜWG-FW/Bürgerforum; Änderung der Vorfahrtsregelung auf der Höhenkirchener Straße im Bereich der Luitpoldsiedlung

Auch für diesen Punkt wurde von der Fraktion Bürgerforum/Freie Wähler eine Verschiebung auf nach der Klausur beantragt und stattgegeben.

 

Bericht: Katarina Möschel

 

 

 

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