Gemeinderat am 21.01.2021

Am 21.1. 2021 fand sich der Gemeinderat zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn ein. Es sollte ein themenreicher, langer und Corona bedingt frostiger Abend werden. Neben dem Antrag auf den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung wurde Dr. Martina Kreder-Strugalla auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat entlassen und Dr. Georg Bauer rückte nach. Doch lesen Sie selber, was diese durchaus abwechslungsreiche Gemeinderatssitzung alles zu bieten hatte.

Bericht des Bürgermeisters:

  • Das Stephanihaus wurde pandemiebedingt in sehr kleinem Rahmen eingeweiht. Der Umzug der Büros hat begonnen.
  • Der nächste Umwelt- und Klimaausschuss wird unmittelbar vor den Bauausschuss gelegt. In beiden Sitzungen werden nur Themen behandelt, die nicht zu verschieben sind.
  • Sachstand zu den Bürgeranfragen von Sigrid und Dr. Georg Bauer wird im Februar versucht werden.
  • Gutscheine: Es wurden bereits 500 Gutscheine für insgesamt 7000€ verkauft.
  • Schule zuhause: Das online Tool Alfaview wurde für die Schulen eingerichtet – Nach anfänglichen Startschwierigkeiten läuft das Programm laut Grundschulleiterin Frau Lange jetzt zufriedenstellend. Als Backup für Ausfälle wurde ebenfalls Microsoft Teams angeschafft.
  • Die Dorfstraße ist endlich als 30 Zone beschildert – täglich bis 18.00 Uhr. Der erste Antrag hierzu ging 1992 ein. Viele Anträge aller Fraktionen hatten die Entschleunigung der Dorfstraße zum Anlass.
  • Die Gaslieferung wurde an die Stadtwerke Schwerin vergeben. 1,568 Cent pro Kilowattstunde
  • Infoabend Deutsche Glasfaser. Zur ausführlichen Information über das Glasfaserprojekt der Deutschen Glasfaser und darüber, wie wir als Gemeinderäte unsere Gemeinde während der Nachfragebündelung unterstützen können, sind wir zu einem Online-Infoabend am 28. Januar 2021 um 19 Uhr eingeladen.
  • Bald steht die Fortsetzung der Klausurtagung zur Ortsentwicklung an. Diese ist für Freitag, den 05.02.2021, 16:00 Uhr geplant.

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019

Vortrag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Dr. Martina Kreder-Strugalla:

Am 4.6.2020 wurde mit der Prüfung begonnen. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorschläge aller Ausschussmitglieder wurde das Prüfungsprogramm erstellt:

  • Kredite
  • Stellenplan
  • Schwimmbadgebühren
  • Mieten Gemeindewohnung
  • Die Umsetzung von Gemeinderats-Beschlüssen
  • Rechtmäßigkeit von Ausgaben
  • Belegprüfung zu folgenden Themenkomplexen: MUNA Waldöffnung, Planungs- und Beratungskosten für Bebauungsplan 86, Fahrzeugbeschaffung in 2019 und alle über und außerplanmäßigen Ausgaben
  • Investitionsmaßnahmen. Hier -> Sanierung Feuerwerkhaus
  • Gemeindliche Liegenschaften.  Hier -> Gemeindewohnung Erikastraße
  • Klimaschutzaktivitäten – Hier ->  Hausmeisterschulung und nachhaltige Beschaffung
  • Vermarktung der Gewerbeflächen MUNA
  • Offene Jugendarbeit

Aufgrund der Pandemiemaßnahmen wurde in kleinen Gruppen geprüft, zu jedem Thema wurden zwei Prüfer*innen delegiert. Frau Dr. Kreder-Strugalla betont, dass die Prüfung zügig von statten gegangen ist und bedankt sich bei den Prüfer*innen und der Verwaltung. In der Abschlusssitzung Anfang August 2020 traf man sich zu einer gemeinsamen Meinungsbildung und der Tenor der Niederschrift wurde festgelegt. Im November 2020 traf man sich zur Durchsprache der Niederschrift mit der Verwaltung.

Martina Kreder-Strugalla bedauert ausdrücklich, dass es bei vielen Punkten zu Abwehr- und Verteidigungshaltung seitens der Verwaltung gekommen ist. Hier ist eine Kulturveränderung hin zu vertrauensvollem Miteinander zwischen Gemeinderat und Verwaltung wünschenswert, denn ansonsten bleiben wertvolle Impulse aus der Prüfung begrenzt bzw. verhallen ungenutzt.

Drei Themen aus dem Prüfungskomplex werden detailliert vorgestellt:

  • Gemeindliche Liegenschaft Erikastraße – Rolf Kersten (Grüne) trägt vor: Die Anlage hat ihm gut gefallen. Sanierungsbedarf sieht er bei: Dämmung, Fassade, Wärmebrücken bei Balkonanschlüssen, Carports, Fahrradabstellflächen und Müllhäuschen. Anregung: Möglichkeit noch 4 Wohnungen aufzusetzen wäre gegeben, so könnte weiterer Wohnraum geschaffen werden. Neues Dach (ist im Moment nicht gedämmt)  -> neue Statik -> Installierung von Fotovoltaik wäre möglich. Die Umsetzung dieser Maßnahmen an der grundsätzlich schönen Anlage würde zu einer Wertsteigerung führen. Die Mieten sollten jährlich angepasst werden, da momentan die Ausgaben die Einnahmen überwiegen.
    Stellungnahme des Bürgermeisters: Der Ausbau des Dachgeschosses wurde bereits angesprochen und ist am massiven Widerstand der Nachbarn gescheitert. Wird gerne noch einmal aufgenommen. Sanierungsvorschläge werden gerne angepackt.
  • Fahrzeugbeschaffung – Die Vorsitzende Dr. Martina Kreder-Strugalla (Grüne) trägt vor: 2019 sind einige Fahrzeuge beschafft worden. Eine nicht zu übersehende Unregelmäßigkeit fiel bei der Beschaffung eines LKW für das Wasserwerk auf. Martina Kreder-Strugalla zeigt die Historie auf: Der Beschluss kommt aus dem Juli 2018 – die Vergabe war auf der Tagesordnung, es gab nur ein Angebot – es sollte freihändig vergeben werden. Nach Hinweis von Herrn Anton Fritzmair (CSU), dass eine Ausschreibung erfolgen müsste, wurde dennoch abgestimmt. Eine freihändige Vergabe wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Im September 2018 kam die Beschaffung wieder in den Gemeinderat: eine Ausschreibung sei inzwischen erfolgt, nur ein Angebot ist eingegangen. Der GR hat einstimmig entschieden, das Fahrzeug zu beschaffen. Es erfolgte tatsächlich keine Ausschreibung, es wurden lediglich einige Händler angefragt. Ein Investitionsbetrag von nahezu einer Viertelmillion hätte mindestens eine deutschlandweite Ausschreibung zur Folge haben müssen! Der Ausschuss beschreibt einen erheblichen Vergabefehler. Es  seien  sehenden Auges die Vergabevorschriften umgangen, was für den Gemeinderat schwer erkennbar war. Bei größeren Problemen wäre der Gemeinderat in  der Amtshaftung gewesen. Daher muss sich das Gremium darauf verlassen können, dass der Bürgermeister uns darauf hinweist. Die Entlastung fällt hier schwer. Empfehlung: Bei den Vergaben gut aufzupassen! Es ist nicht richtig, für diesen Fehler einen Mitarbeiter schuldig zu sprechen. Wir sind alle miteinander Schuld und da kann auch der Bürgermeister nicht ausgenommen werden.
    Stellungnahme des Bürgermeisters: Eine beschränkte Ausschreibung sei erfolgt (Anfrage bei Betrieben) – bei diesem Betrag die falsche Form. Das wurde von allen Beteiligten übersehen und ist sehr bedauerlich. Ab sofort wurde ein neuer Mechanismus für Ausschreibungen  installiert: alle Vergaben haben über eine zentrale Stelle zu erfolgen, damit das nicht mehr passiert.Wir haben damit auf die Feststellung des Rechnungsprüfungsausschuss reagiert. Es war definitiv ein Fehler in der Form der Vergabe.
  • Jugendarbeit – Vorgetragen von Frau  Dr. Heinmüller (SPD): Träger der Jugendarbeit ist der Kreisjugendring, 2019 wurden gut 76.000€ an den Kreisjugendring bezahlt. Dieser Betrag entfällt überwiegend auf Personalkosten, ein geringer Umfang auf Sachkosten. 85% fließen in die offene Jugendarbeit = offener Betrieb des Jugendtreffs in Hohenbrunn und Ferieninsel ¾ davon auf die Sozialarbeiterin = Leitung des Jugendtreff und ¼ auf die Ferieninsel und Sozialraumleitung Der Jugendtreff ist an 4 Tage/Woche ab 15.00 Uhr geöffnet = 18 Std./Woche, die restliche Arbeitszeit der Sozialarbeiterin fällt auf Vorbereitung, Dokumentation, Ausflüge, Facebook Auftritt.
    801 Teilnehmer*innen haben das kontinuierliche Angebot des Jugendtreff am Pframmernerweg genutzt. Das sind ca. 66 Teilnehmer*innen/Monat. Abzüglich der 170 Jugendlichen, die an sonstigen Veranstaltungen teilgenommen haben, wird der Jugendtreff von 4,3 Teilnehmer*innen  pro Öffnungstag besucht. Im offenen Betrieb werden nur 20% der Mädchen erreicht. 2019 haben daher 3x spezielle Angebote für Mädchen stattgefunden. Die Teilnahmequote  bei Sonderprogrammen (Ferienprogramm, Workshop, Ausflüge) sieht besser aus. 703 Teilnehmer*innen haben an 41 Angeboten teilgenommen. Das sind 17 Jugendliche pro Angebot.Mobile Jugendarbeit: 10.000 €/2019. Die mobile Jugendarbeit erfolgt sozialraumübergreifend in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Putzbrunn, Ottobrunn und Neubiberg. Hohenbrunn und Putzbrunn tragen je 1/6 der Kosten. Ottobrunn und Neubiberg tragen 1/3 der Kosten.Die Angebote beinhalten: den Betrieb des Jugendcafes Einstein in Ottobrunn, regelmäßig gleichbleibende Touren (Landebahn Neubiberg, Wolf Ferrari Haus Ottobrunn und auch in Hohenbrunn). Die Mobile Jugendarbeit war 2019 in Hohenbrunn 23 Mal auf Tour. Wie viele Jugendliche aus Hohenbrunn das Angebot der mobilen Jugendarbeit nutzen kann nicht beziffert werden.Empfehlung: Klärung ob die Ausgaben für die offene Jugendarbeit in Hohenbrunn bestmöglichst  und sinnvoll eingesetzt sind. Das muss transparent gemacht werden. Jugendarbeit kann nur sinnvoll sein, wenn sie an den richtigen Orten stattfindet.Am 3.12.202 kam es zu einem Treffen mit dem Kreisjugendring und der Verwaltung. Leider wurden, anders als vereinbart, die befassten Mitglieder aus dem Rechnungsprüfungsausschuss (Heinmüller und Kersten) zu diesem Treffen nicht eingeladen. Es wurde ein 4x jährlicher Austausch vereinbart – auch der Jugendbeauftragte soll in die Treffen mit einbezogen werden. Im September 2021 findet eine Kuratoriumssitzung im Jugendtreff statt. Es ist wichtig, im Gespräch mit den Jugendlichen zu bleiben und die Angebote gut an die Bedürfnisse und Wünsche der Jugendlichen anzupassen. Mehr Mädchen sollten erreicht werden. Hier könnten die Angebote noch nachgeschärft werden.Stellungnahme des Bürgermeisters: Anregungen werden gerne aufgenommen. Neue Wege sollen gegangen werden. Anregungen werden gerne aufgenommen.
    Der Prüfbericht wurde ohne Gegenstimmen zur Kenntnis genommen. Mit 3 Gegenstimmen wurde die Entlastung erteilt.

Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, ÜWG-FW/BF und Gemeinderätin Schulz-Geßl auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung

Dr. Martina Kreder-Strugalla (Grüne) trägt vor:  Gemäß §39 des Bayerischen Datenschutzgesetz hat jede*r ein allgemeines Auskunftsrecht über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen unter Berücksichtigung einiger Beschränkungs- und Ausschlussgründen. In einer Informationsfreiheitssatzung soll geregelt werden:

  • Wie können die Bürger*innen der Bürger an Informationen kommen
  • wie muss ein Antrag aussehen
  • in welchem Zeitraum soll Auskunft erteilt werden
  • wann ist eine Information nicht zulässig
  • Frage nach Gebühren.

Eine Informationsfreiheitssatzung dient der Transparenz, dem Verständnis und der Akzeptanz von Verwaltungshandeln. Die Bürger*innen sollen auf möglichst leicht verständliche Weise erfahren, wie ihr Rechtes auf Information konkret aussieht und auf welchem Wege sie die erwünschte Information bekommen. Die Bürger*innen sollen sich darauf verlassen können, dass alle gleich behandelt werden. Unserer Auffassung nach dient die Satzung  darüber hinaus auch der Verwaltung, die dadurch einen klaren Handlungsrahmen hat und im Zweifel auf die Satzung zurückgreifen kann.

Martina Kreder-Strugalla weist darauf hin, dass wir mit einer Informationsfreiheitssatzung (IFS) keineswegs zu Avantgarde im Land gehören. Im Gegenteil würden wir uns in einen großen Kreis bayerischer Städte und Gemeinden einreihen, die offene Bürgerinformation auf Basis einer Informationsfreiheitssatzung praktizieren. Darunter auch unsere Nachbargemeinden Grasbrunn, Ottobrunn, Neubiberg, Garching, Haar, Kirchheim, sowie Pullach,  eine der ersten Gemeinden. Auch alle bayerischen Großstädte. Insgesamt mehr als 90 Gemeinden und Städte in Bayern.

Die Antragssteller haben ihrem Antrag einen Satzungsentwurf vorgelegt.  Die Ausarbeitung des Entwurfs lehnt sich an die Satzungen anderer Gemeinden und Städten an. Die Einwände der Verwaltung wurden weitestgehend antizipiert und berücksichtigt. Ein Satzungsbeschluss solle gefasst werden.

Im Anschluss an den Vortrag von Martina Kreder-Strugalla trägt der Bürgermeister die Änderungsvorschläge der Verwaltung vor:

Art der Antragstellung: Ein Antrag soll, auch um den Ernst des Ansinnens erkennen zu lassen und eine missbräuchliche Nutzung auszuschließen, nur schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form gestellt werden können. Die Verwaltung wünscht sich ein „dokumentiertes Begehren“ und lehnt daher mündliche Anfragen ab. Im Gremium kam es zu einer ausführlichen Diskussion über die Form der Antragsstellung.

Unsere Grüne Haltung ist es, dass es in der Satzung in erster Linie darum geht, was die Bürger*innen brauchen und nicht darum, was die Verwaltung sich wünscht. Ein niederschwelliger Zugang zu Informationen ist die Absicht einer Informationsfreiheitssatzung. Wichtig ist darüber hinaus, dass Bürger*innen die die Satzung zur Hand nehmen, diese auch verstehe sollen. Eine mündliche Anfrage ist in vielen bestehenden Satzungen möglich. Schließlich kam es zu der abgestimmten Formulierung:  Schriftlich, mündlich zur Niederschrift, (jedoch nicht telefonisch) und elektronisch.

Ansprechpartner für Anträge: Der Antrag ist allgemein an die zuständige Stelle / Dienststelle zu richten. Ist der Antrag zu unbestimmt, so wird dies mitgeteilt und eine Gelegenheit zur Präzisierung gegeben (die Frist beginnt dann neu). Folgt keine Präzisierung so gilt der Antrag als zurückgezogen. Diesem Vorschlag können wir nicht folgen, da wir nicht von den  Bürger*innen erwarten dürfen, dass sie eine Vorstellung über die Geschäftsverteilung in der Gemeinde haben. Darüber hinaus ist es nicht einmal erwünscht, sich direkt an jede*n Mitarbeiter*in der Verwaltung zu wenden.

Schließlich formuliert Martina Kreder-Strugalla folgenden Vorschlag:  Der Antrag auf Informationszugang ist an die Gemeinde Hohenbrunn zu richten. Der Antrag wird an die Dienststelle der Gemeinde weitergeleitet, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Dieser Vorschlag wird vom Gremium einstimmig angenommen.

Erledigung des Antrags: Es solle veröffentlicht werden, welche Person welche Anträge auf Einsichtnahme gestellt hat. Auch dies diene der Transparenz. Dieser Vorschlag wird vom Gremium einstimmig abgelehnt.

Ausschluss und Beschränkung des Anspruchs: Hier sollte als Ablehnungsgrund „Schutz der Allgemeinheit“ mit aufgenommen werden. Dieser Vorschlag wird von den Antragsteller*innen abgelehnt.

Kosten: Hier seien Verwaltungskosten zu erheben (wie für alle anderen Amtshandlungen auch). Das Kostenverzeichnis sieht hier eine Gebühr von 0,75 EUR je Akte oder Verzeichnis, mindestens jedoch 5 EUR, vor. Die Festlegung der Kosten hat das Gremium in eine längere Debatte geführt. Schließlich wurde der Vorschlag der Verwaltung mit 12 Gegenstimmen abgelehnt. Die Kostenregelung bleibt demnach, wie im Satzungsentwurf formuliert.

Der Bürgermeister schlägt vor, einen Grundsatzbeschluss zu erwirken, ob eine Informationsfreiheitssatzung gewünscht ist. Die Verwaltung würde anschließend die Satzung ausarbeiten, die besprochenen Punkte einarbeiten und dann wird die Satzung nochmal zur Abstimmung vorgelegt. Martina Kreder-Strugalla führt aus, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt. Der Satzungsentwurf sei bereits ausgearbeitet worden. Auf Basis dieses Entwurfs solle entschieden werden. Zusätzlich schlägt sie eine Beschlussfassung über die Anmerkungen der Verwaltung vor, die dann noch eingearbeitet werden sollen. Schließlich einigt sich das Gremium ohne Gegenstimmen auf folgenden Grundsatzbeschluss: Auf Basis des vorgelegten Satzungsentwurfs mit den abgestimmten Änderungen und Ergänzungen wird die Verwaltung beauftragt einen Satzungsentwurf auszuarbeiten, rechtlich zu prüfen, mit dem Datenschutzbeauftragten abzustimmen und unverzüglich erneut zur endgültigen Abstimmung im Gemeinderat vorzulegen.

Antrag von Gemeinderatsmitglied Martina Kreder-Strugalla auf Niederlegung ihres Amtes

Dr. Martina Kreder-Strugalla führt für ihre Entscheidung, den Gemeinderat nach 18 Jahren der Zugehörigkeit zu verlassen, nicht näher zu nennende persönliche Gründe an. Sie habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie zieht ein Resümee ihrer Arbeit und stellt heraus, dass sie auch nach ihrem Ausscheiden die politische Diskussion in der Gemeinde weiter begleiten wird. (Einen persönlichen Rückblick von Martina Kreder-Strugalla finden Sie hier bei unserem Beitrag zu ihrem Abschied.) In einer kurzen persönlichen Anrede dankt Wolfgang Schmidhuber für die jahrelange Zusammenarbeit in Fraktion und Fraktionsvorsitz und hebt einige Errungenschaften hervor, die Hohenbrunn ihrem unermüdlichen Einsatz verdankt, darunter auch die Gründung des Senioren- und des Behindertenbeirats und die Einrichtung eines Umwelt- und Klimaschutzausschusses. Der Gemeinderat nimmt ihren Antrag zur Amtsniederlegung einstimmig an.

Vereidigung von Dr. Georg Bauer

Als neues Gemeinderatsmitglied wird Dr. Georg Bauer vereidigt. Der promovierte Mathematiker ist 69 Jahre alt und lebt seit über 30 Jahren in Hohenbrunn. Er ist seit 15 Jahren Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vielfach kommunalpolitisch engagiert. Wir begrüßen Georg herzlich in seinem neuen Amt und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Nachbesetzung der Ausschüsse

Durch das Ausscheiden von Martina Kreder-Strugalla müssen auch einige Ausschüsse des Gemeinderats nachbesetzt werden. Das Gremium bestimmt gemäß unserem Voschlag folgende Nachbesetzungen:

  • Rechnungsprüfungsausschuss: Katarina Möschel, Stellvertreter Georg Bauer
  • Hauptausschuss: Georg Bauer
  • Bauausschuss: Georg Bauer wird stellvertretendes Mitglied
  • Umwelt- und Klimaausschuss: Georg Bauer
  • Ferienausschuss: Georg Bauer

Wahl der Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss

Frau Dr. Heinmüller (SPD) wird einstimmig zur neuen Vorsitzenden, Frau Seybold (CSU) ebenso einstimmig zur stellvertretenden Vorstizenden gewählt.

Widmung des Mehrzweckraumes und des Veranstaltungssaales des Stephani-Hauses zur Durchführung von Trauungen

Jeder standesamtliche Trauungsort muss in Bayern durch einen förmlichen Verwaltungsakt gewidmet werden. Nach Fertigstellung des Veranstaltungssaals im Stephani-Haus sollen dort auch Trauungen stattfinden können. Deshalb war ein entsprechender Beschluss durch den Gemeinderat nötig. Die Widmung erfolgte einstimmig.

Flächennutzungsplanänderung ‚Gewerbepark Hohenbrunn‘

Es galt, die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit zu behandeln. An drei Stellen haben wir Grünen eingehakt.

Wir hätten, wie vom Landratsamt gewünscht, eine umweltbezogene Stellungnahme erwartet. Das Landratsamt sieht eine deutliche Betroffenheit bzgl. Umweltthemen, die wir gerne durch die Verwaltung benannt gesehen hätten. Wenngleich wir anerkennen, dass das Gewerbegebiet nicht auf einer freien und unversiegelten Landschaftsfläche entsteht, sehen wir das Minimierungsgebot nicht angemessen wahrgenommen. Aus unserer Sicht ist es auf jeden Fall notwendig, künftig auch Alternativen im Gewerbegebiet Riemerling West zu prüfen.

Wir erleben es als irritierend, dass es keine Festlegungen zur Nutzung regenerativen Energien gibt.  Beim Bebauungsplanverfahren wurde dies mit der Begründung abgelehnt, dass diese Aussagen in einen städtebaulichen Vertrag gehören. Wo genau findet die Nutzung regenerativer Energien ihren für den Käufer/ die Käuferin einen verbindlichen Platz?

Herr Strobl vom Bauamt erläutert deutlich, dass im Bebauungsplanverfahren der Flächennutzungsplan  von Bundeswehrgebiet auf Gewerbegebiet zu ändern ist und dass dies die einzige Aussage sei, die es letztlich heute zu treffen gelte.

Wir Grüne stimmen dennoch gegen den Beschluss. Im gesamten Verfahren zum Gewerbepark Hohenbrunn sehen wir unsere Grünen Grundsätze nicht umgesetzt. Daher können wir den Beschluss nicht mittragen.

Neuerlass von Abstandsflächensatzungen

Drei Satzungen lagen vor.

  • Neuerlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für den Ortsteil Riemerling
  • Neuerlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für den Ortsteil Hohenbrunn
  • Neuerlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe in den Geltungsbereichen von Bebauungsplänen im Sinne des § 30 BauGB

Der Landesgesetzgeber hat in Hinblick auf Nachverdichtung entschieden, engere Bebauung zuzulassen und die bisher gültigen Abstandsflächen abzuschaffen. Bisher galt: Wandhöhe = Abstandsfläche. An zwei Seiten darf die Hälfte der Höhe gewählt werden, jedoch nur, wenn die Seite nicht länger als 16 Meter ist.  Ab 1.2.2021 sollen die Abstandsflächen auf 0,4-fache Wandhöhe heruntergesetzt werden, mindestens jedoch auf 3 Meter. Gemeinden haben noch bis zum Inkrafttreten die Möglichkeit, durch Satzungen eigene abweichende Regelungen zu treffen.

Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an einem Muster des bayerischen Gemeindetags. Es geht darum, keine weitere Verdichtung zuzulassen, sondern es bei den alten Regeln zu belassen. Die Erhaltung des Ortsbildes und der Wohnqualität sind die Grundlage für diese Entscheidung. Bereits jetzt kommt es durch die Verschiedenartigkeit der Wohnformen und Abstände in unserem Gemeindegebiert vermehrt zu Störungen des Wohnfriedens im Bereich der Nachverdichtung. Die neue Regelung würde dies noch unterstützen. Ohne eine erlassene Satzung gilt ab 1.2.2021 da neue Recht, es würde zu Präzedenzfällen kommen, die ein späteres Nachsteuern verhindern. Die Saztungsvorschläge werden einstimmig beschlossen.

Vergaben

  • Sportcampus Riemerling: Vergabe des Gewerks 363.01 Fliesenarbeiten – Preissteigerung um 25% über der Kostenschätzung von 2017. Laut den Marktentwicklungen sei dies nachvollziehbar.
  • Sportcampus Riemerling: Vergabe des Gewerks 363.02 Estricharbeiten
  • Sportcampus Riemerling: Vergabe des Gewerks 373.01 Schlosserarbeiten – Kosten haben sich fast verdoppelt!  100% Preissteigerung (über 100.000€)
  • Geländer von Tribüne zur Sporthalle, Schattenabdeckungen für Außenschächte und Vordach nicht berücksichtigt. Wer ist dafür zur Verantwortung zu ziehen? Architekt. DieÜberlegung nochmal auszuschreiben wird verworfen. Eine  Neuausschreibung verzögert die Bauabläufe und führt zu erheblichen Mehrkosten. Zudem ist die Leistungsänderung (vom Architekten vergessene Posten) für die Preissteigerung verantwortlich und wird sich durch eine erneute Auschreibung nicht verändern.
  • Sportcampus Riemerling: Vergabe des Gewerks 381.02 Tischlerarbeiten Prallwand
  • Sportcampus Riemerling: Vergabe des Gewerks 385.01 Sportgeräte
  • Sportcampus Riemerling: Vergabe des Gewerks 500.01 Außenanlagen – Preissteigerung um 20% wieder aufgrund von Vergessen.

Das vorgelegte Vergabepaket 5 liegt insgesamt 23,4% über dem Budget von 2017. Dennoch hat der Gemeinderat den Vergaben zähneknirschend einstimmig zugestimmt. Der Blick auf die gesamte Kostenentwicklung zeigt, dass wir mit 24,2 Mio € insgesamt um 10,2 % über den Budgetkosten von 2017 liegen. Relativ gesehen scheinen 10,2% nicht viel. In absoluten Zahlen ist es eine Menge, die uns tief durchatmen lässt. Für 21 Mio € wurden bereits Aufträge vergeben. Es sind noch 10% der angesetzten Aufträge zu vergeben. Wir hoffen, dass wir nicht mehr allzu hohe Vergabeverluste verzeichnen müssen.

Informationen zum Baufortschritt Sportcampus:

Der Rohbau ist fertig. Die Fassaden und Bödengewerke haben vor Weihnachten begonnen. Das Gebäude ist bis auf die Schwimmhalle weitestgehend dicht. So können im Winter die Innengewerke (Trockenbau und auch Gewerke im Badbereich) durchgeführt werden. Momentan sind 40 Gewerke auf der Baustelle, es kommt nicht zu corona-bedingten Einschränkungen. Momentan sieht es so aus, als kann der Terminplan  eingehalten werden. Der Eröffnung im März 2022 steht aus heutiger Sicht nichts entgegen.

Anfragen

  • Anfrage zur Gebührenerstattung Kita Gebühren
    Auskunft kann gegeben werden, sobald man weiß, ob und welchen Anteil der Staat übernimmt.
    Info: die Kitas sind nicht ganz geschlossen. Auslastung in der Notbetreuung 20-40%
  • Anfrage zum Baufortschritt Projekt „Am Hölzl“
    Fertigstellung ist im Sommer,  August, spätestens September
  • Sachstand Realschule
    Es gab vor Weihnachten ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern, aktuell am 19. Januar 2021 ein weiteres Gespräch,  bei dem auch die Zweite Bürgermeisterin Anke Lunemann teilgenommen hat. Der Grundstückseigentüber wurde über SoBoN informiert. Der Zweckverband hat mitgeteilt, das Höhenkirchen-Siegertsbrunn den Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung nicht zurücknehmen muss, bevor dieser für Hohenbrunn gestellt werden kann. Der Antrag kann gestellt werden. Weitere Details werden für die  Klausurtagung des Gemeinderats am 5. Februar 2021 in Aussicht gestellt.

Protokoll: Anke Lunemann

 

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